Der Begriff “Höhere Gewalt” oder auch “Force Majeure” begleitet uns schon seit Beginn der Corona-Krise. Mittlerweile in vielen Verträgen zu finden, ist es die Klausel, auf die sich einseitige Auflösungen von Dienstverhältnissen aufgrund von Corona meistens stützen.
Aber was bedeutet “Höhere Gewalt” eigentlich? Wo findet sie sich im österreichischen Recht? Bei einer schnellen Google-Suche stößt man z.B. auf folgende Definition: “Von höherer Gewalt spricht man bei einem von außen kommenden, unabwendbaren und unvorhersehbaren Ereignis.” (Quelle: oesterreich.gv.at) Wenn diese Definition Gültigkeit besitzt, dann stellt sich die Frage, ob für Verträge, die im Zeitraum der fortlaufenden Corona-Krise abgeschlossen wurden, Höhere-Gewalt-Klauseln überhaupt Anwendung finden können.
Die Fragestellungen rund um Höhere Gewalt und Corona sind komplex und werden kontrovers diskutiert, daher haben wir für diese Infosession unseren Vertrauensanwalt und Rechtsexperten Wolfgang Renzl eingeladen.
Termin: Dienstag, 04.05.2021, 10:00 bis 11:30 Uhr, Zoom
mit: Wolfgang Renzl
Anmeldung: p.trotter@freietheater.at
Teilnahme kostenlos für IGFT Mitglieder. Teilnahmegebühr für Nicht-Mitglieder € 50,-. Informationen zur Mitgliedschaft unter: http://freietheater.at/organisation/mitgliedschaft/