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Mit ACT OUT, dem Tour- und Residency-Förderprogramm für freie Theater- und Performancekünstler:innen, bietet das BMEIA – Auslandskultur in Kooperation mit der IG Freie Theaterarbeit ein Förderprogramm für freischaffende darstellende Künstler:innen und Theatergruppen, welches Tour- und Residenzmöglichkeiten im Ausland unterstützt.

Zusätzlich gibt es mit ACT OUT online eine Video-Plattform auf Vimeo, auf der Künstler:innen / Theatergruppen Mitschnitte ihrer Bühnenproduktionen hochladen können und welche u.a. für die Österreichischen Kulturforen als Auswahlkatalog für Streamings und Einladungen fungiert. Weitere Informationen dazu findet ihr hier

 

ACT OUT – Einreichungen 2024 

Einreichungen sind ab sofort möglich und für 2024 in die zwei Halbjahre geteilt, sodass es zwei Einreichungstermine gibt: Für Tourneen und Residencys im ersten Halbjahr, welche zwischen dem 1. Februar und dem 30. Juni geplant sind, könnt ihr ab sofort bis zum Donnerstag, 25. Jänner einreichen. Einreichungen für Vorhaben im Januar 2024 können leider nicht gefördert werden!

Tourneen und Residencys, welche im zweiten Halbjahr 2024 – 1. Juli bis 31. Dezember – stattfinden, müssen ihre Einreichung bis zum Sonntag, 31. März abgeben. Nach der Begutachtung aller Einreichungen durch die Jury, planen wir spätestens vier Wochen nach der Einreichfrist die Zu- oder Absagen zu verschicken. 

Einreichungstermine und Fristen:

2. Halbjahr 2024: Für Tourneen und Residencys ab 1.07.24 – 31.12.24 
Einreichfrist: 31.03.24

1. Halbjahr 2024: Für Tourneen und Residencys ab 1.02.24 – 30.06.24 

Einreichfrist: ABGELAUFEN


Höhe und Gegenstand der TOURNEE- und RESIDENCYFÖRDERUNG:

TOURNEEFÖRDERUNG 

Die Förderhöhe beträgt für internationale Gastspiele maximal € 12.000,-

Unterstützt werden:
– Kosten für: Reisen, Transport, Aufenthalt, Textübersetzungen
– Honorare für: Künstler:innen, Techniker:innen und Produktionsleitung

Antragsberechtigt sind:
– freischaffende Gruppen mit Sitz in Österreich
– Einzelkünstler:innen, die in Österreich steueransässig sind

Aus den Genres:
– Sprechtheater
– Musiktheater
– Kinder- und Jugendtheater
– Neuer Zirkus und Zeitgenössischer Zirkus
– Straßenkunst
– Objekt- und Figurentheater

NICHT antragsberechtigt sind freischaffende Gruppen und Einzelkünstler:innen aus den Genres Tanz und Performance. Diese Gastspielanträge können nach wie vor über DOTA eingereicht werden.

Es sind Mindesthonorare und -sätze vorgesehen, die den Honoraruntergrenzen der IGFT entsprechen und die im Antragsformular genau dargestellt sind.

RESIDENCYFÖRDERUNG 

Die Förderhöhe beträgt für internationale Residencies bis zu 5 Personen maximal € 4.000,-

Unterstützt werden:
– Kosten für: Reisen und Aufenthalt (bis zu max. 21 Tage)
– Honorare für: Künstler:innen (Achtung: bei Residencies kann ACT OUT nur mitreisende Künstler:innen fördern, die in Österreich steueransässig sind!)
 

Antragsberechtigt sind:
– freischaffende Gruppen mit Sitz in Österreich
– Einzelkünstler:innen, die in Österreich steueransässig sind

Aus den Genres:
– Sprechtheater
– Musiktheater
– Kinder- und Jugendtheater
– Tanz und Performance
– Neuer Zirkus und Zeitgenössischer Zirkus
– Straßenkunst
– Objekt- und Figurentheater

Es sind Mindesthonorare und -sätze vorgesehen, die den Honoraruntergrenzen der IGFT entsprechen und die im Antragsformular genau dargestellt sind.

Länder

Anträge auf Tour- und Residencyförderungen sind möglich für alle Länder international, jedoch vorrangig Europa. Gastspiele oder Tourneen innerhalb Österreichs werden nicht unterstützt.

Antragstellung & Unterlagen

Die Antragstellung erfolgt per Antragsformular mit Kalkulationsraster. Weitere benötigte Unterlagen sind eine inhaltliche Beschreibung der Residency bzw. des Gastspiels (Ziel und Vorhaben; mind. 1.500 Zeichen), Vereinbarung/ Einladung zum Gastspiel oder Residency, Meldezettel bzw. aktueller Vereinsregisterauszug.

Die Antragsformulare für die zweite Jahreshälfte 2024 sind hier abrufbar:

2. Halbjahr 2024 (1.07.24 – 31.12.24):

ACT OUT Antrag GASTSPIEL 2024 – 2. Halbjahr

ACT OUT Antrag RESIDENCY 2024 – 2. Halbjahr

Den vollständig ausgefüllten Antrag bitte an folgende Email-Adresse schicken: actout[at]freietheater.at

Die IGFT prüft den Antrag auf formale und inhaltliche Korrektheit und klärt alle offenen Fragen mit den Antragsteller:innen.

Entscheidung – Jury

Die dreiköpfige Jury entscheidet per Umlaufbeschluss innerhalb von ca. zwei 2 Wochen jeweils nach Fristende der beiden Einreichungstermine im Jänner bzw. März sowohl für die Gastspiel- als auch für die Residencyförderungen.

Die Jury: Cornelia Böhnisch (Salzburg), Marlies Pucher (Wien) und Teresa Waas (Tirol)

 

Hilfestellung für ACT OUT Antrag:

Allgemeine Fragen:

Ich habe mehrere Reisen ins Ausland geplant – stelle ich dafür einen oder mehrere Anträge?

Wenn es sich um eine Tournee handelt, bei der ihr innerhalb einer Reise mehrere Spielorte besucht, empfehlen wir, die Reise in einem Antrag zusammenfassen. Wenn ihr aber über das Jahr verteilt auf einzelne Gastspiele oder Residencies fahren wollt, würden wir euch anraten, diese separat einzureichen.

Darf man bei ACT OUT einreichen, wenn man auch bereits bei einer anderen Tourneeförderung eingereicht hat?

Ja, eine Förderung z.B. vom BMKÖS oder von einem Kulturforum schließen eine Förderung von ACT OUT nicht automatisch aus. Wir wollen es nur gerne wissen, um eine Doppelförderung ausschließen zu können.

Darf man mehrmals bei ACT OUT einreichen?

Ja, prinzipiell könnt ihr so oft einreichen wie ihr wollt.

Was soll in der inhaltlichen Beschreibung bei Residencies stehen?

– Die Idee/das Konzept woran ihr während der Residency arbeiten wollt
– Der Mehrwert der Residency:
  — Was möchtet ihr im Ausland erarbeiten, was ihr nicht in Österreich machen könnt?
  — Gibt es vor Ort gewisse Personen /Insitutionen /Kulturen /Sprachen /Traditionen, die für die Entwicklung eures Projektes wichtig sind?
  — Wurden euch in Verbindung mit der Residency konkrete Gastspiele in Aussicht gestellt?
  — Beschreibung des kulturellen Austausches:

Es kann sich hierbei um eine Feedback Session, eine offene Probe, Besuche von Kolleg:innen vor Ort oder ein öffentliches Showing handeln. Wir wünschen uns einfach, dass es einen Austausch mit Menschen vor Ort gibt. Wie dieser Austausch gestaltet wird, ist euch überlassen.

– Wer fährt mit? ACHTUNG: Bei Residencies werden nur mitreisende Künstler:innen gefördert, die auch in Österreich ansässig sind. Wenn bei der Kreation auch andere Personen aus anderen Ländern mitarbeiten sollen, dann können die Reisekosten dieser Personen nicht von ACT OUT gedeckt werden. Auch Techniker:innen und Produktionsleiter:innen können bei einer Residency Förderung nicht mitgefördert werden.

Was soll in der inhaltlichen Beschreibung bei Gastspielen stehen?

– Um welches Genre handelt es sich bei der Arbeit?
– Welches Publikum soll erreicht werden?
– Welches Thema wird in dem Stück behandelt? Um was geht’s?
– Wie wird das Stück gespielt?
  — Seid ihr in einer klassischen „Black Box“, in einer Gallerie, in einem Zirkuszelt, in der Turnhalle einer Schule, auf der Straße?
  — Spielt ihr mit Handpuppen, Objekten, mit Darsteller:innen auf der Bühne, mit Videoprojektionen, eine Installation, eine wandernde Vorstellung?
– Gerne könnt ihr Bilder und Links zu Videos mitschicken, die der Jury helfen, einen Eindruck von der Arbeit zu bekommen.
– Informationen zum:r Veranstalter:in:
  — Ort (Land+Stadt) und Name des Festivals/des Theaters/des Spielortes.
  — Welche Art von Programm wird vor Ort sonst noch gepielt?
  — Wird euer Stück in einem besonderen Kontext gezeigt?
  — Welches Publikum wird vor Ort erreicht?

Ausfüllhilfen:

Wie sollten die Kosten in der Kalkulation verteilt werden?

Prinzipiell kann man bei ACT OUT einreichen, sobald der:die Veranstalter:in entweder 50% der Vorstellungsgagen (bei Gastspielen) oder 100% der Kosten für die Arbeitsräume (bei Residencies) übernimmt.

Unsere Jury findet aber gerade bei Gastpielen, dass Veranstalter:innen finanziell auch etwas mehr beitragen können und nicht die ganze Verantwortung auf die Künstler:innen abwälzen sollten. Wir empfehlen daher, mit den Veranstalter:innen auszuhandeln, dass sie zumindest 50% der Gesamtkosten übernehmen. Wenn euch das nicht gelingt, könnt ihr natürlich trotzdem bei uns einreichen.

Wer füllt die Spalte „ACT OUT Anteil“ in der Kalkulation aus?

Der:die Antragsteller:in. Es kam bereits mehrmals vor, dass Antragsteller:innen dachten, dass unsere Jury diesen Teil ausfüllt, und somit entscheidet wieviel ACT OUT zu dem Projekt beisteuern wird. Unsere Jury entscheidet allerdings nur, ob sie das Projekt fördern wollen oder nicht. Ihr müsst uns also sagen, wieviel Geld ihr braucht, um das Projekt umsetzen zu können und ACT OUT fördert euch dann entweder ganz oder gar nicht!

Was versteht man unter „Aufwand pro Reisetag“?

Je nachdem, wo das Gastspiel oder die Residency stattfinden soll, kann die Anreise sehr lange dauern und gerade das Reisen kann besonders anstrengend werden. Reisezeit ist auch Arbeitszeit. Solltet ihr also einen ganzen Tag damit verbringen, zu eurem Spiel- oder Residencyort zu kommen, dann könnt ihr euch dafür auch einen Tagessatz in der Kalkulation reinrechnen.

Was soll ich unter „tatsächlicher Zeitraum der Residency“ verstehen:

ACT OUT fördert maximal 21 Tage einer Residency, aber das soll euch nicht daran hindern auch längere Zeit an dem Ort der Residency zu verbringen. Damit wir aber bei der Abrechnung ggf. die Reisetickets für die An- und Abreise berücksichtigen können, müssen wir wissen, wann eure tatsächliche An- bzw. Abreise war.

Warum werden im Formular für Residencies die mitreisenden in Österreich ansässigen Künstler:innen abgefragt?

Weil ACT OUT bei Residencies nur diese Künstler:innen fördert. Personen, die an der Residency teilnehmen, ihren Lebensmittelpunkt aber in einem anderen Land haben, können nicht von ACT OUT gefördert werden. Auch keine Produktionsleitung oder Techniker:innen, sondern wirklich nur Künstler:innen.

Wie trifft die Jury ihre Entscheidung?

Per Umlaufbeschluss. Unsere Jurymitglieder bekommen die fertigen Anträge zugeschickt und haben zwei Wochen Bedenkzeit. Sie treffen ihre Entscheidung unbeeinflusst voneinander und geben ihre Beurteilung der Projektleitung bekannt. Das Ergebnis entsteht ab einer Zweidrittelmehrheit.

Mein Antrag wurde abgelehnt, warum bekomme ich kein Feedback?

Wir verstehen deine Frustration. Aber wenn unsere Jury für jeden Antrag, der im Laufe des Jahres gestellt wurde, zusammenkommen muss und gemeinsam ein Jurykommentar verfassen soll, dann müssen wir ihnen mehr als nur eine Aufwandentschädigung zahlen. Dieses Geld müssen wir wiederum aus unserer Förderung zahlen, und damit blieben noch weniger Gelder für künstlerische Projekte frei…

ACT OUT online:

Die Streaming-Plattform dient dazu, den Österreichischen Kulturforen und Botschaften eine Auswahl an streamingfähigen Produktionsmitschnitten zur Verfügung zu stellen und über die Produktionen inhaltlich und formal zu informieren. Die Österreichischen Kulturforen und Botschaften können aus diesem Pool einzelne Produktionen auswählen, um diese in den jeweiligen Ländern zu streamen. Hierfür erhalten die Künstler:innen selbstverständlich Honorare von den jeweiligen Kulturforen. 

Künstler:innen sind herzlich dazu eingeladen, selbst Mitschnitte, Trailer und Dokumentationen von Theaterproduktionen der freien Szene hochzuladen. Zu ACT OUT online geht es hier.

Für die Zusendung des Vimeo-Einladungslinks schreibt bitte ein E-mail an actout[at]freietheater.at.

Kontakt:
Valentin Werner – Projektleitung
actout[at]freietheater.at

ACT OUT Jahresbericht 2022

ACT OUT wird gefördert durch:
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