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Im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe „Förderungs-1×1“ findet am Do., 16.10. ein öffentliches Webinar und FAQ zur Residenz-Einreichung bei ACT OUT statt. Wir freuen uns auf eure Teilnahme bei „ACT OUT: 1×1 Residenzeinreichung“.
Bedauerlicherweise ist das Tour- und Residency Förderprogramm ACT OUT für 2025 von Kürzungen betroffen. Unser Fördergeber BMEIA – Auslandskultur hat ACT OUT – aufgrund von zu erwartenden Budgetrestriktionen – um 60 % gekürzt, wodurch eine Reduzierung des Programms unausweichlich wird. Um dieses wichtige Internationalisierungs- und Vernetzungstool Künstler:innen aus der darstellenden Kunst dennoch weiterhin anbieten zu können, übernimmt die IG Freie Theaterarbeit einen Teil der Verwaltungskosten. Das bedeutet jedoch, dass ACT OUT ab sofort nur noch Residencys im Ausland unterstützen kann. Internationale Gastspiele oder Tourneen können leider nicht mehr gefördert werden; wendet euch dafür bitte an die jeweiligen Kulturforen und das BMKÖS. Dafür können so auf jeden Fall für 2025 die Residencyförderung und ACT OUT online im limitierten Rahmen bestehen bleiben. Wir setzen uns natürlich sehr dafür ein, dass ACT OUT wieder ausgebaut wird!
Mit dem Residency-Förderprogramm ACT OUT bietet das BMEIA – Auslandskultur in Kooperation mit der IG Freie Theaterarbeit ein Förderprogramm für freischaffende darstellende Künstler:innen und Theatergruppen, welches Residencys im Ausland unterstützt.
Zusätzlich gibt es mit ACT OUT online eine Video-Plattform auf Vimeo, auf der Künstler:innen / Theatergruppen Mitschnitte ihrer Bühnenproduktionen hochladen können und welche u. a. für die Österreichischen Kulturforen als Auswahlkatalog für Streamings und Einladungen fungiert. Weitere Informationen dazu findet ihr hier.
ACT OUT – Einreichungen 2025
Einreichungen für internationale Residencys sind ab sofort möglich und für 2025 in die zwei Halbjahre geteilt, sodass es zwei Einreichungsfristen gibt: Für Residencys im ersten Halbjahr, welche zwischen dem 1. Jänner und dem 30. Juni geplant sind, sind Einreichungen ab sofort bis einschließlich Freitag, 31. Jänner möglich. Residencys, welche zum Zeitpunkt der Juryentscheidung bereits abgeschlossen sind, können bei positivem Bescheid trotzdem nachträglich gefördert werden.
Residencys, welche im zweiten Halbjahr 2025 – 1. Juli bis 31. Dezember – stattfinden, können ihre Einreichung ab sofort bis einschließlich Montag, 31. März abgeben. Nach der Begutachtung aller Einreichungen durch die Jury verschicken wir spätestens sechs Wochen nach der Einreichfrist die Zu- oder Absagen.
Einreichungsfristen und Antragsformular:
1. Halbjahr 2025: Für Residencys ab 1.01.25 bis 30.06.25
Einreichfrist: 31.01.2025
Jurybescheid: spätestens zum 14.03.2025
2. Halbjahr 2025: Für Residencys ab 1.07.25 bis 31.12.25
Einreichfrist: 31.03.2025
Jurybescheid: spätestens zum 12.05.2025
Zum Download des Antragsformulars:
> ACT OUT Residency – Antrag 2025
Höhe und Gegenstand der RESIDENCY-FÖRDERUNG:
Die Förderhöhe beträgt für internationale Residencys für bis zu 5 Personen maximal € 4.000,–
– Kosten für: Reisen und Aufenthalt (bis zu max. 21 Tage)
– Honorare für: Künstler:innen (Achtung: ACT OUT kann nur mitreisende Künstler:innen fördern, die in Österreich steueransässig sind!)
Antragsberechtigt sind:
– freischaffende Gruppen mit Sitz in Österreich
– Einzelkünstler:innen, die in Österreich steueransässig sind
Aus den Genres:
– Sprechtheater
– Musiktheater
– Kinder- und Jugendtheater
– Tanz und Performance
– Neuer Zirkus und Zeitgenössischer Zirkus
– Straßenkunst
– Objekt- und Figurentheater
Voraussetzung:
– Der Residenzort trägt 100 % der Kosten für die Arbeitsräume, stell diese also kostenfrei zur Verfügung.
Es sind Mindesthonorare und -sätze vorgesehen, die den Honoraruntergrenzen der IGFT entsprechen und die im Antragsformular genau dargestellt sind.
Länder:
Anträge auf Residencyförderungen sind für alle Länder international möglich, jedoch vorrangig Europa. Residencys innerhalb Österreichs werden nicht unterstützt.
Antragstellung & Unterlagen:
Die Antragstellung erfolgt per Antragsformular mit Kalkulationsraster. Weitere benötigte Unterlagen sind eine inhaltliche Beschreibung der Residency (Ziel und Vorhaben; mind. 1.500 Zeichen), Vereinbarung/ Einladung zur Residency, Meldezettel (bei Einzelpersonen) oder aktueller Vereinsregisterauszug.
Entscheidung – Jury
Die zweiköpfige Jury entscheidet per Umlaufbeschluss innerhalb von ca. zwei bis vier Wochen nach Fristende der beiden Einreichungstermine im Jänner bzw. März über die Förderungen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Die Jury: Cornelia Böhnisch (Salzburg) und Teresa Waas (Tirol)
Hilfestellung für einen ACT OUT Antrag:
Allgemeine Fragen:
Ich habe mehrere Reisen ins Ausland geplant – stelle ich dafür einen oder mehrere Anträge?
Wenn ihr aber über das Jahr verteilt auf mehrere Residencys fahren wollt, würden wir euch anraten, diese separat einzureichen.
Darf man mehrmals bei ACT OUT einreichen?
Ja, prinzipiell könnt ihr so oft einreichen, wie ihr wollt.
Was soll in der inhaltlichen Beschreibung bei Residencys stehen?
– Die Idee/das Konzept, woran ihr während der Residency arbeiten wollt
– Der Mehrwert der Residency:
— Was möchtet ihr im Ausland erarbeiten, was ihr nicht in Österreich machen könnt?
— Gibt es vor Ort gewisse Personen /Institutionen /Kulturen /Sprachen /Traditionen, die für die Entwicklung eures Projektes wichtig sind?
— Wurden euch in Verbindung mit der Residency konkrete Gastspiele in Aussicht gestellt?
— Beschreibung des kulturellen Austausches:
Es kann sich hierbei um eine Feedback-Session, eine offene Probe, Besuche von Kolleg:innen vor Ort oder ein öffentliches Showing handeln. Wir wünschen uns einfach, dass es einen Austausch mit Menschen vor Ort gibt. Wie dieser Austausch gestaltet wird, ist euch überlassen.
– Wer fährt mit? ACHTUNG: Es werden nur mitreisende Künstler:innen gefördert, die auch in Österreich ansässig sind. Wenn bei der Kreation auch andere Personen aus anderen Ländern mitarbeiten sollen, dann können die Reisekosten dieser Personen nicht von ACT OUT gedeckt werden. Auch Techniker:innen und Produktionsleiter:innen können bei einer Residency Förderung nicht mit gefördert werden.
Ausfüllhilfen:
Wie sollten die Kosten in der Kalkulation verteilt werden?
Prinzipiell kann man bei ACT OUT einreichen, sobald der:die Veranstalter:in 100 % der Kosten für die Arbeitsräume übernimmt.
Wer füllt die Spalte „ACT OUT Anteil“ in der Kalkulation aus?
Der:die Antragsteller:in. Es kam bereits mehrmals vor, dass Antragsteller:innen dachten, dass unsere Jury diesen Teil ausfüllt, und somit entscheidet, wie viel ACT OUT zu dem Projekt beisteuern wird. Unsere Jury entscheidet allerdings nur, ob sie das Projekt fördern wollen oder nicht. Ihr müsst uns also sagen, wie viel Geld ihr braucht, um das Projekt umsetzen zu können und ACT OUT fördert euch dann entweder ganz oder gar nicht!
Was versteht man unter „Aufwand pro Reisetag“?
Je nachdem, wo die Residency stattfinden soll, kann die Anreise sehr lange dauern und gerade das Reisen kann besonders anstrengend sein, Reisezeit ist auch Arbeitszeit. Solltet ihr also einen ganzen Tag damit verbringen, zu eurem Residencyort zu kommen, dann könnt ihr euch dafür auch einen Tagessatz in der Kalkulation reinrechnen.
Was soll ich unter „tatsächlicher Zeitraum der Residency“ verstehen?
ACT OUT fördert maximal 21 Tage einer Residency, aber das soll euch nicht daran hindern auch längere Zeit an dem Ort der Residency zu verbringen. Damit wir aber bei der Abrechnung ggf. die Reisetickets für die An- und Abreise berücksichtigen können, müssen wir wissen, wann eure tatsächliche An- bzw. Abreise war.
Warum werden im Formular für Residencys die Mitreisenden in Österreich ansässigen Künstler:innen abgefragt?
Weil ACT OUT bei Residencys nur diese Künstler:innen fördert. Personen, die an der Residency teilnehmen, ihren Lebensmittelpunkt aber in einem anderen Land haben, können nicht von ACT OUT gefördert werden. Auch keine Produktionsleitung oder Techniker:innen, sondern wirklich nur Künstler:innen.
Wie trifft die Jury ihre Entscheidung?
Per Umlaufbeschluss. Unsere Jurymitglieder bekommen die fertigen Anträge zugeschickt, treffen dann ihre Entscheidung unbeeinflusst voneinander und geben ihre Beurteilung samt einer Reihung aller Einreichungen der Projektleitung bekannt. Alle doppelt-positiv beurteilten Einreichungen werden prinzipiell, abhängig vom zur Verfügung stehenden Budget, gefördert.
Mein Antrag wurde abgelehnt, warum bekomme ich kein Feedback?
Wir verstehen deine Frustration. Aber wenn unsere Jury für jeden Antrag, zusammenkommen muss und gemeinsam ein Jurykommentar verfassen soll, dann müssen wir ihnen mehr als nur eine Aufwandsentschädigung zahlen. Dieses Geld müssen wir wiederum aus unserer Förderung zahlen, und damit blieben noch weniger Gelder für künstlerische Projekte frei.
ACT OUT online:
Die Streaming-Plattform dient dazu, den Österreichischen Kulturforen und Botschaften eine Auswahl an streamingfähigen Produktionsmitschnitten zur Verfügung zu stellen und über die Produktionen inhaltlich und formal zu informieren. Die österreichischen Kulturforen und Botschaften können aus diesem Pool einzelne Produktionen auswählen, um diese in den jeweiligen Ländern zu streamen. Hierfür erhalten die Künstler:innen selbstverständlich Honorare von den jeweiligen Kulturforen.
Für die Zusendung des Vimeo-Einladungslinks schreibt bitte ein E-Mail an actout[at]freietheater.at.
Kontakt:
Valentin Werner – Projektleitung
actout[at]freietheater.at
Jahresberichte:
ACT OUT Jahresbericht 2022
ACT OUT Jahresbericht 2023
ACT OUT wird gefördert durch