Das IG Netz wurde im Jahr 1991 von der IG Freie Theaterarbeit eingerichtet, um freien Gruppen im Bereich der darstellenden Kunst die Zahlung ihrer Sozialversicherungsbeiträge durch Zuschüsse finanziell zu erleichtern. Es wird von der IG Freie Theaterarbeit verwaltet und aus Mitteln der Kunstsektion des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) und der Kunst- und Kulturabteilungen der Bundesländer Tirol, Vorarlberg, Steiermark, Burgenland, Kärnten, Oberösterreich und der Stadt Wien finanziert.
ÜBERBLICK ZUGANGSBEDINGUNGEN (siehe auch: IG-Netz Vergaberichtlinien)
Anspruchsberechtigung
Zuschüsse aus dem IG Netz erhalten Freie professionelle Gruppen/Theater im Bereich der Darstellenden Kunst, die Dienstgeber:innen sind (d. h. Vereine, die Mitarbeiter:innen anstellen).
Voraussetzung ist, dass die Dienstgeber:innen innerhalb der vorangegangenen zwei Kalenderjahre oder im laufenden Kalenderjahr eine Subvention vom Bund oder einem Bundesland, das das IG-Netz mitfinanziert (derzeit Tirol, Vorarlberg, Steiermark, Kärnten, Burgenland, Oberösterreich und die Stadt Wien) erhalten haben. Antragsteller:innen aus das IG Netz mitfinanzierenden Bundesländern können mit einer ausschließlichen Förderung eines dieser Bundesländer aus den letzten drei Jahren (Nachweis per Geschäftszahl) IG-Netz-Zuschüsse erhalten. Eine Förderung durch den Bund ist für sie nicht mehr zwingend.
Die gesamte jährliche Förderung aus öffentlichen Mitteln darf dabei 650.000,- Euro nicht übersteigen oder nicht überstiegen haben.
Zuschüsse an Dienstgeber:innen werden vorrangig für professionell künstlerisch tätige darstellende Kunstschaffende geleistet, die während des Produktions- und Aufführungszeitraums in Dienstverhältnissen stehen sowie nach Maßgabe vorhandener Budgetmittel für Produktionsleiter:innen professioneller Produktionen der Darstellenden Kunst.
Höhe der Zuschüsse
Erweitert wurde in den Vergaberichtlinien ab Oktober 2020 § 3 (3) die Anerkennung der Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 ASVG: „Die monatlichen Bruttobezüge der Anstellung dürfen dabei die Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 ASVG nicht übersteigen. Betragen die monatlichen Bruttobezüge der Anstellung dennoch mehr als die Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 ASVG so vermindert sich der förderbare Bruttobezug um den die Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 ASVG übersteigenden Betrag.“
Damit erhalten Dienstgeber:innen Zuschüsse aus dem IG Netz für künstlerische Angestellte/Produktionsleiter:innen bis zur Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 ASVG (Wert für 2024: Brutto-Monatsgehalt EUR 3.030,-).
Zuschüsse werden in der Höhe der Beitragsvorschreibung, maximal jedoch bis zu EUR 300,- monatlich – nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel -, gewährt.
Antragstellung
IG-Netz Anträge können ausnahmslos online über die IG Netz Datenbank ( https://ig-netz.freietheater.at/) gestellt werden. Mit Ende der jeweiligen Einreichfrist wird die Datenbank geschlossen.
Lediglich das Antragsformular ist mit den Unterschriften der zeichnungsberechtigten Personen ausgefüllt per Post oder mit digitaler Signatur versehen per e-mail (ig-netz[at]freietheater.at) an uns (IG Freie Theaterarbeit/IG-Netz, Gumpendorferstr. 63B, 1060 Wien) zu senden.
Auf Anfrage versenden wir gerne einen Einladungslink für Ersteinreicher:innen. Hierfür bitte den Dienstgeber:innennamen (Vereinsname im genauen Wortlaut) und eine Mailadresse, von der aus die Account-Verwaltung stattfinden soll an ig-netz[at]freietheater.at senden.
Dieser Link führt zur Erstregistrierung, um jederzeit den persönlichen Zugang zur Datenbank zu erhalten. Das Eintragen von Anstellungen, Hochladen von Lohnzetteln/ Lohnkonten, Bundes- und Landessubventionszusagen, Mitteilung über Förderungen in allen Gebietskörperschaften, Vereinsregisterauszug, Bilanz/Rechnungsabschluss, Flyermaterial etc. erfolgt dann online. Beim ersten Mal einloggen werden die verschiedenen Funktionen per Guide erklärt. Am Schluss, wenn alles eingetragen wurde, kann man das Antragsformular als PDF herunterladen, ausfüllen und muss nur das Original per Post oder e-mail mit digitaler Signatur versehen an IG Freie Theaterarbeit/IG-Netz (Gumpendorferstr. 63B, 1060 Wien, ig-netz[at]freietheater.at) schicken.
Einreichtermine
Es gibt jährlich zwei Einreichtermine: Für die Monate Jänner bis Juni müssen die Anträge bis 20. September des laufenden Jahres eingereicht werden, für die Monate Juli bis Dezember ist der 15. März des Folgejahres Einreichschluss.
Folgende Unterlagen sind in digitaler Form vorzubereiten und müssen als Beleg hochgeladen werden:
- Aktueller Vereinsregisterauszug;
- Subventionsnachweis und Angabe der Geschäftszahl von Bund und/oder hauptförderndem Bundesland – max. 3 Jahre alt (!);
- Angaben zu Förderzusagen, Förderhöhen und Geschäftszahlen aller fördergebenden österreichischen Gebietskörperschaften im laufenden Jahr der Antragstellung;
- Lohnzettel der Arbeitnehmer_innen (nur Künstler:innen und Produktionsleiter:innen);
- Nachweis der Zahlung der Dienstgeber:innen-Beiträge an die zuständige österreichische Gesundheitskasse (monatliche Kontoauszüge der ÖGK oder Beitragsvorschreibungen und Zahlungsbestätigungen, Kopie);
- Aktueller Jahresabschluss/Bilanz der Leistungsempfänger:innen;
- Nachweis über geförderte Arbeitsplätze durch das AMS (auch Kurzarbeit oder Altersteilzeit) – falls es solche gibt;
- Informationen zu den einzelnen Produktionen, für die Anstellungen stattfanden: Programme, Flyer, Kritiken etc. als Beleg über die Produktionen und die angestellten Künstler:innen/Produktionsleiter:innen, die im betreffenden Zeitraum stattgefunden haben;
Entscheidung über Anträge
Finale Entscheidungen über die durch die IG-Netz-Verwaltung berechneten Zuschüsse, liegen mit den IG-Netz-Richtlinien ab Oktober 2020 nunmehr nicht nur beim Bund sondern auch bei den das IG-Netz mitfinanzierenden Ländern (§3 (5)).
IG-Netz errechnet die Zuschüsse und ordnet Bundesanteile sowie Anteile der übrigen Gebietskörperschaften in der Berechnung zu. Entsprechende Übersichten werden von IG-Netz den jeweiligen Fachabteilungen zwei Mal jährlich spätestens zum 25.6. (für die Einreichfrist zum IG-Netz am 15.3.) und 14.11. (für die Einreichfrist zum 20.9.) übermittelt. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen genehmigen Bund bzw. nehmen die übrigen Gebietskörperschaften die errechneten Zuschüsse auf schriftlichem Weg zur Kenntnis. Nach schriftlicher Genehmigung / Kenntnisnahme überweist IG-Netz die errechneten Zuschüsse innerhalb einer Frist von 5 Tagen.