Für Stadtteilkultur und Interkulturalität gibt es ab sofort nur mehr 2 Einreichtermine/Jahr, den 28. Februar, und den 14. August. Für Jahresförderungen: bis 31. März des laufenden Jahres
Für Förderungen für Neue Medien und Bildende Kunst sind auch Einreichfristen zu beachten. Diese enden am 28. Februar und am 31. August.
Wissenschaftsförderungen müssen bis jeweils 15. März, 15. Juni, 15. September bzw. für Projekte im darauffolgenden Jahr bis 15. November gestellt werden. Ansuchen für Förderungen wissenschaftlicher Publikationen müssen bis 15. Feber bzw. 15. September gestellt werden.
Weitere Informationen:
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/kultur/projekte/index.html