KSVF Covid-19 Fonds Phase 2

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Eine neue weitere Unterstützungsmöglichkeit durch den Covid-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds

Information des Staatssekretariats für Kunst und Kultur 

Mit 10. Juli 2020 beginnt die zweite Phase des Covid-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF). Mit diesem Instrument sollen jene Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturvermittlerinnen und -vermittler Unterstützung erhalten, die weder beim Härtefallfonds noch beim neuen Überbrückungshilfe-Fonds anspruchsberechtigt sind.

Staatssekretärin Mayer: „Für jene Künstlerinnen und Kulturvermittler, deren Einkommen für eine Pflichtversicherung bei der SVS zu gering ist oder die aus anderen Gründen weder beim Härtefallfonds noch bei diesem Überbrückungsfinanzierungs-Fonds antragsberechtigt sind, schaffen wir mit der Phase 2 des Covid-19-Fonds des Künstlersozialversicherungsfonds ein letztes Auffangnetz. Hier werden Einmalzahlungen von bis zu 3.000 Euro möglich sein. Anträge können ab 10. Juli gestellt werden.“ Am 10.7.2020 werden weitere Details zur Phase 2 des Covid-19-Fonds bekanntgegeben.

Erste Informationen sind bereits jetzt unter https://www.ksvf.at/covid-19.html abrufbar.

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