IG - NETZ FAQs
Hier findet ihr einige wichtige Fragen und Antworten zum IG Netz. Bitte lest euch auch die issuance guidelines genau durch. Allgemeine Informationen zum IG Netz findet ihr hier. Für sonstige Fragen meldet euch bitte unter ig-netz@freietheater.at
Eine Anspruchsberechtigung für darstellende Kunst-Produktionen besteht, sobald die Zusage für eine Förderung erhalten wurde – egal ob vom Bund oder einem der das IG Netz mitfinanzierenden Bundesländer (Wien, Vorarlberg, Tirol, Steiermark, Oberösterreich, Kärnten, Burgenland). Die Höhe der Förderung selbst ist irrelevant.
Achtung, Förderungen durch das Land NÖ und das Land Salzburg alleine sind nicht ausreichend, hier ist eine Bundesförderung innerhalb der letzten 3 Jahre notwendig. In Wien reicht auch eine Bezirksförderung bei Förderung einer darstellende künstlerische Produktion. Alle weiteren Berechtigungsgrundlagen siehe hier.
Eine gültige Unterschrift erfolgt entweder schriftlich und mittels postalischer Zusendung des Antrag-Formulars oder mit Digitaler Signatur über A-Trust und Zusendung des Antrag-Formulars per Mail. Eine eingescannte Unterschrift am IG-Netz Antrag-Formular ist NICHT gültig!
Es ist wichtig, dass die Mitglieder eines Vereines, die unterzeichnen, laut den Vereinsstatuten in Geldangelegenheiten zeichnungsberechtigte Personen sind. Ebenfalls ist es wichtig, dass falls mehrere Unterschriften bei Vereins-Zusammenarbeit oder für Geldangelegenheiten erforderlich sind, alle in den Vereinsstatuten für Geldangelegenheiten genannten Personen unterzeichnen.
Gegenüber den IG-Netz-Fördergeber:innen muss ein eindeutiger Nachweis darüber erbracht werden, dass die angeführten Angaben zur Tätigkeit der angemeldeten Person
mit der Ausübung der Tätigkeit(en) dieser Person, sowie den Förderrichtlinien, übereinstimmen!
Wenn diese Information nicht auf dem Lohnzettel und den eingereichten Unterlagen unter dem Punkt „Produktionen“ mit aussagekräftigem Informationsmaterial (auf dem die Tätigkeit der angestellten Personen ersichtlich ist – mehr als nur Bühnenfotos oder Presseartikel hochladen) klar ersichtlich ist, vergleichen wir diese auf Übereinstimmung mit den Angaben auf der Homepage. Wenn diese fehlen und wir zu einzelnen Personen auf der Homepage nachkontrollieren müssen und dabei Unstimmigkeiten zu den von euch gemachten Angaben in der IG-Netz-Datenbank finden, müssen wir darauf reagieren und von euch Informationen nachfordern um Zuschüsse gewähren zu können.
Die IG-Netz Richtlinien sind sehr klar darin, dass nur künstlerische Tätigkeiten bezuschusst werden können – keine handwerklichen oder unterrichtenden oder verwaltenden Tätigkeiten, einzige Ausnahme (nach Maßgabe vorhandener Budgetmittel) Produktionsleitungen! Deshalb ist bei der Nachweis-Erbringung sowie bei der Angabe in den jeweiligen Monaten zu beachten zu wie viel Prozent die angegebene(n) Tätigkeit(en) künstlerisch sowie nichtkünstlerisch waren! Die nicht-künstlerischen Tätigkeitsanteile sind jedenfalls aus den künstlerischen und Produktionsleitungs-Tätigkeiten aller im IG-Netz angegebenen Angestellten herauszurechnen.
Falls es Überschneidungen geben sollte, zwischen künstlerischen und nicht-künstlerischen Tätigkeiten, ist es wichtig, dass sich die Angabe/Bezeichnung der künstlerischen
Tätigkeit(en) auch auf dem Lohnzettel wiederspiegelt. Wichtig ist, dass die Angaben zur Tätigkeit in der Datenbank mit den Angaben der Tätigkeit am Lohnzettel übereinstimmen (Mehrfachnennungen sind dabei möglich). Bei den Personen, wo unterrichtende Tätigkeiten wie „Kursleitung“ auf den Lohnzetteln steht, obwohl künstlerische Tätigkeiten wie “Regie“ ausgeübt würden, müssen diese in jedem Fall um diese auf dem Lohnzettel ergänzt werden. Andernfalls sind die Dienstgeber:innen-
Sozialversicherungsanteile für diese Person nicht bezuschussbar.
Bitte achtet bei zukünftigen Einreichungen auf einen eindeutigen Nachweis der Tätigkeit (bevorzugt am Lohnzettel und in den von euch zur Verfügung gestellten Informationen)! NICHT-FÖRDERBAR z.B.: Hospitanz, Aushilfen, Bürokraft, Praktikum, Produktions-Assistenz, Verwaltung (generell sowie nicht-produktionsbezogene Büro-Tätigkeit als Produktionsleitung), Social Media/Presse Bühnenbau, Technik, Marketing, Kunstvermittlung/Kommunikation, Kassa, Publikumsdienst, Hörspiel-machende Menschen, Workshop-leitende Menschen, Orchester.
Unter dem Punkt „Produktion“ werden von euch aussagekräftige Informationen zur Verfügung gestellt, die (zusammen mit der Angabe am Lohnzettel) als Nachweis der
Tätigkeit zu den angegebenen Produktionen, in denen die angemeldeten Personen gearbeitet haben mit namentlicher Nennung sowie deren Tätigkeit, dienen. Diese Datei kann gerne auch Vorder- und Rückseiten von Flyern oder Screenshots der Homepage sein – wichtig ist für uns nur, dass alle im IG-Netz angeführten Personen für die
angegebene Produktion namentlich und mit ihrer/n Tätigkeit/en dabei aufscheinen. Nicht ausreichend dafür sind Presse-Artikel, Kritiken oder Bühnenfotos! Auch Links zur
Homepage alleine sind nicht ausreichend für uns, da wir verpflichtet sind diese Daten 10 Jahre lang zu archivieren.
Wir benötigen eine Bilanz/Einnahmen-Ausgabenrechnung, aus der die Förderungen/Subventionen ALLER Gebietskörperschaften eindeutig herauslesbar sind – also welche Stelle in welcher Höhe gefördert/subventioniert hat. Gerne kann dafür auch z.B.: die xls-Vorlage der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung der Stadt Wien zur Förderabrechnung verwendet werden.
Gebietskörperschaften sind in Österreich z.B. der Bund, die Länder und die Gemeinden – es müssen ALLE Förderungen aus öffentlichen Mitteln angeführt werden (auch EU-Förderungen ). ALLE bedeutet wirklich alle Gelder, die ihr von egal welcher öffentlichen Stelle bekommen habt – nicht nur künstlerisch zuordenbare: z.B. Bezirksförderungen, Gastspielförderungen, NPO-Förderungen, AMS-Leistungen, EU-Förderungen, Reisekosten-Zuschüsse, Struktur-Förderungen, Erasmus-Förderungen, Druckkosten-Zuschüsse, Wiederaufnahme-Förderung, auch Förderungen aus anderen als der Kultur-Abteilung, etc …
Auf der 2. Seite des IG-Netz-Antrags unterschreiben die zeichnungsberechtigten Vereinsmitglieder, dass die im Antrag-Formular angegebenen Förderungen ALLE Gebietskörperschafts-Zuschüsse und Förderungen sind – hier müssen ALLE Förderungen, die im selben Kalenderjahr (für das der Antrag an das IG-Netz gestellt wird) erhalten wurden, aufgelistet sein. Nachträgliche Erhöhungen können als eigene Förderung angegeben werden. Förderungen, die erst nach der Abrechnung ausbezahlt werden, aber schon eine Zusage haben – müssen für das Kalenderjahr angegeben werden, in dem sie (Jahresabschluss/Bilanz) abgerechnet werden.
Die Bruttoangaben (Dienstnehmer-Brutto) im IG-Netz verstehen sich als das Brutto-Gehalt OHNE die Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachts-Zuschuss) und auch OHNE
Extrazahlungen (also ohne Kilometergelder, Diäten, sonstige Zulagen, außerordentliche Gehaltszuschüsse wie Teuerungsausgleiche oder Vorstellungszuschüsse, etc.).
Das anzugebende Dienstnehmer-Brutto ist nicht das Dienstgeber-Brutto. Der Betrag des Brutto-Gehaltes setzt sich aus dem Grundgehalt, Sonderzahlungen und
oben genannten zusammen. Das IG-Netz bezuschusst nur das reine Grundgehalt (nicht den gesamten Brutto-Betrag). Bitte achtet darauf, wenn ihr bei zukünftigen Gehältern diese in die Datenbank eintragt, dass ihr nur den Betrag hineinschreibt, der auf den Lohnzetteln als Grundgehalt ausgewiesen ist.
Die Sonderzahlung (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder -remuneration, 13. & 14. Gehalt) berechnet das System jeweils anteilig automatisch, wenn das Sonderzahlungskästchen angeklickt ist. Dieses kann jeweils für das 1. Halbjahr und/oder für das 2. Halbjahr auf “JA“ gestellt werden. Wenn die Sonderzahlung im Brutto noch mal angegeben wäre, dann würde eine Doppelberechnung stattfinden.
Für Antragssteller:innen, die viele Angestellte haben, spart es Aufwand sich von uns das Hochladen eines “Lohnkontos“ freischalten zu lassen. Damit ist es möglich, pro Halbjahr für egal wie viele angestellte Personen nur maximal 6 Monats-Lohnkonten hochladen zu müssen. Dabei ist es aber wichtig, dass trotzdem die Aufschlüsselung des Brutto-Gehalts wie am klassischen Lohnzettel für uns sichtbar sein muss (KEIN allgemeines Auszahlungsjournal hochladen!).
Da sich die Auszahlungen an der Gesamtlohnsumme der Dienstgeber:innen orientieren, ist es für uns relevant, ob die geringfügig Beschäftigten über der 1,5-fachen Geringfügigkeitsgrenze liegen oder nicht (d.h. bei einer Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 € im Jahr 2023 ist bei Unterschreitung von 751,37 €. Je nachdem erfolgen im IG-Netz-Onlinetool automatische Berechnungen, die die Höhe der Bezuschussung beeinflussen. Deshalb bitte, falls der monatliche 1,5-fache Grenzwert bei geringfügigen Anstellungen überschritten wird, das “JA“ ankreuzen – auch wenn nur ein Teil dieser Personen künstlerisch beschäftigt waren. Relevant ist hier die gesamte Buchführung.
Falls ein “JA“ Angekreuzt wird, ist es unbedingt erforderlich die jeweiligen konkreten Monate anzugeben! Es kann für jedes Monat und jede angestellte Person einzeln sowie unabhängig ausgewählt werden, ob die Anstellung eine Monats-Anstellung oder eine geringfügige Anstellung war.