Die IG Freie Theaterarbeit recommends, für Projektförderungen für Darstellende Kunst bei der Stadt Wien mit der Honoraruntergrenze zu kalkulieren, um Sozialdumping zu vermeiden.
Die Honoraruntergrenze ist eine unverbindliche Empfehlung für die Bezahlung von künstlerischem Personal im Bereich der darstellenden Kunst, die aus öffentlichen Mitteln der Stadt Wien gefördert wird. Diese wurde gemeinsam von Künstler:innen der Wiener Perspektive sowie der IG Freie Theaterarbeit in einem offenen, zweijährigen Prozess erarbeitet.
The Austrian Theater Museum ( angestrebte Fair-Pay-Level liegt aktuell (Stand: 2021) bei € 240 pro Tag (8 Stunden) und kann im Anlassfall überschritten werden.
¬ Die Honoraruntergrenzen-Empfehlung für Proben, Arbeits- und Vorbereitungszeiten gilt für Einreichungen für Förderungen bei der Stadt Wien ab dem 15.09.2022 und liegt bei € 174 pro Tag (8 Stunden). Für Künstler:innen mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung wird eine Honoraruntergrenze von € 204 pro Tag (8 Stunden) empfohlen.
¬ Für Vorstellungen wird empfohlen für die ersten 2 Vorstellungen jeweils mind. € 350, bei mehr als 2 Vorstellungen ab der 3. Vorstellung min. € 200 pro Vorstellung zu berechnen.
Sie kann eingesetzt werden für alle Beteiligten in künstlerischen Teams – sowohl für selbstständig Tätige als auch für in Anstellung Arbeitende.
Erläuterung zur Honoraruntergrenze (HNU)
Problematik:
In der Praxis werden Begriffe wie „Honorar“, „Gesamtkosten“, „Netto“ etc mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. Hinzu kommt, dass im konkreten Fall je nach gesetzlichen Vorgaben Auftragnehmer:in und Auftraggeber:in auf Honorarnotenbasis (d.h. selbständig, im Rahmen eines Werkvertrages etc) oder im Rahmen eines Dienstverhältnisses (d.h. unselbständig, Dienstnehmer:in) zusammenarbeiten können.
Es ist daher notwendig, den Begriff der „Honoraruntergrenze (HNU)“ zu definieren:
Grundsätzlich erfolgt die Betrachtung aus Sicht der Auftraggeber:in, womit die Gesamtkosten im zentralen Blickpunkt stehen.
- 1) Zusammenarbeit auf selbständiger Basis (Abrechnung auf Honorarnote, Werkvertrag):
- Die HNU ist das Nettohonorar OHNE Umsatzsteuer, da die Umsatzsteuer idR kein Kostenfaktor ist.
- Auftraggeber:innen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und für welche die Umsatzsteuer daher ein Kostenfaktor ist (zB gemeinnützige Institutionen und Vereine oder Kleinunternehmer:innen), müssen folglich eine allenfalls in Rechnung gestellte Umsatzsteuer in den Planungen entsprechend aufwandswirksam berücksichtigen. Empfohlen wird, mit dem Auftragnehmer vorab zu klären, mit welchem Prozentsatz die Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird.
- 2) Zusammenarbeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses:
- Die HNU sind die Dienstgebergesamtkosten, d.h. jene Kosten, die die Dienstgeber:in gesamt im Rahmen der Anstellung aufzuwenden hat.
Beispiel:
Honoraruntergrenze EUR 174,-/Tag
Dies sind die Gesamtkosten der Dienstgeber:in
- Die HNU sind die Dienstgebergesamtkosten, d.h. jene Kosten, die die Dienstgeber:in gesamt im Rahmen der Anstellung aufzuwenden hat.
- Somit muss der Bruttobezug des Dienstnehmers herausgerechnet werden. Vereinfacht werden dies rd 30% sein, d.h. der Bruttobezug des Dienstnehmers beläuft sich auf rd. EUR 125,-/Tag.
- Im jeweiligen konkreten Fall muss die Dienstgeber:in für eine genaue Berechnung die Lohnnebenkosten entsprechend ermitteln (DB ja/nein; KommSt ja/nein; Vollversicherung vs Geringfügigkeit; Sonderzahlungen ja/nein).
- Der Nettobezug der Dienstnehmer:in spielt hier keine Rolle, da dieser im konkreten Fall von zahlreichen Faktoren abhängen kann.
Die IG Freie Theaterarbeit stellt ein Kalkulationstool zur Verfügung.
Wir bitten um Rückmeldungen und Anmerkungen zum Kalkulationstool, da wir dieses ständig weiterentwickeln und hierbei gerne eure praktischen Erfahrungen einbeziehen möchten. Danke!
Kalkulationstool (z.B. für Einzelförderungen der Stadt Wien Kultur): Download Kalkulationstool Version 3.2
Calculation Tool in English: Download Calculation Tool Vers. 3.2
Achtung: Dieses Kalkulationsmodell ersetzt NICHT das Kalkulationsformular des/der Fördergeber:in (z.B. der Stadt Wien – Kulturabteilung MA 7)! Wir empfehlen aber, das ausgefüllte Service-Kalkulationsmodell dem jeweiligen Antrag beizulegen, da in diesem Tool wichtige budgetäre Informationen für die Jurys/ Kuratoren aufscheinen.
Zu den Infomaterialien der IGFT
IG Net
Anspruch auf Zuschuss aus dem IG Netz besteht bei Anstellungen.
Das IG Netz wurde im Jahr 1991 von der IG Freie Theaterarbeit eingerichtet, um freien Gruppen im Bereich der darstellenden Kunst die Zahlung ihrer Sozialversicherungsbeiträge durch Zuschüsse finanziell zu erleichtern. Es wird von der IG Freie Theaterarbeit verwaltet und aus Mitteln der Kunstsektion des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) und der Kunst- und Kulturabteilungen der Bundesländer Tirol, Vorarlberg, Steiermark, Burgenland, Kärnten, Oberösterreich und der Stadt Wien finanziert.