Presseaussendung der Kulturplattform OÖ vom 17.02.2020
Die Kulturplattform Oberösterreich hat im Sommer 2019 erstmals die Zuwendungen des Landes OÖ an die KTM Motohall publik gemacht und stark kritisiert. Ein nun der KUPF OÖ vorliegendes Gutachten zeigt, dass die Förderung der KTM Motohall klar als rechtswidrig einzustufen und damit rückzufordern ist.
Hintergrund
Die mittlerweile KTMgate genannte Causa wurde im Sommer 2019 erstmals durch die KUPF OÖ publik. Die KUPF OÖ kritisierte im Rahmen einer Pressekonferenz die drastischen Kürzungen bei zeitgenössischen Kunst- und Kulturvereinen, denen im Jahr 2018 mehr als 2,4 Mio € an Förderungen gestrichen wurden. Dass der KTM Konzern für sein Werbeprojekt der KTM Motohall im selben Jahr eine Förderung in Höhe von 600.000 € erhalten hatte, war daher für die Kulturszene umso unverständlicher. Dass diese 600.000 € allerdings nur die Spitze des Eisbergs darstellten, war den AufdeckerInnen der KUPF OÖ zu diesem Zeitpunkt selbst noch nicht bewusst.
Mit der Zeit wurden immer mehr Details bekannt: Die aus unterschiedlichen Töpfen gewährten Förderungen der Motohall belaufen sich laut Medienberichten mittlerweile auf insgesamt 6,7 Millionen Euro: 1,8 Millionen € aus dem Kulturbudget des Landes OÖ, 1,8 Millionen € aus Bedarfszuweisungen aus Gemeindemitteln, 200.000 € aus dem Bereich Wirtschaft und Touristik, weitere 700.000 € flossen über die Gemeinde Mattighofen, die zusätzlich noch 2,2 Millionen Euro für die Tiefgarage spendierte. Schließlich stellte sich auch noch heraus, dass das Grundstück, auf dem die KTM Motohall errichtet wurde, deutlich unterhalb des üblichen Marktpreises von der Gemeinde an KTM verkauft worden war.
Prüfung notwendig
Im Zuge der Berichterstattung wurden mehr und mehr fragwürdige Details zur Förderung der KTM Motohall bekannt. Diese ließen nicht nur starke Zweifel an der inhaltlichen Begründung für die Förderung aufkommen, auch stellte sich rasch die Frage, ob bei der Förderung gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Die KUPF OÖ befand daher eine gründliche, unabhängige Prüfung der gewährten Förderungen für notwendig. Die KUPF OÖ wandte sich also am 13. August 2019 an den Landesrechnungshof (LRH), um eine eingehende Prüfung des Sachverhalts anzuregen, die dieser Ende August bestätigte.
Der LRH kann allerdings nur unverbindliche Empfehlungen aussprechen. Selbst in dem Fall, dass der LRH Verstöße des Landes OÖ gegen geltende Rechtsgrundlagen feststellt, ergeben sich daraus keine unbedingten Rechtsfolgen. Die KUPF OÖ hat daher Anfang September beschlossen, ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. Dieses sollte die rechtliche Situation des Förderfalls fachlich fundiert erheben und die weiteren rechtlichen Möglichkeiten für die KUPF OÖ abklären. Dabei sollte die Förderung auf Einhaltung der sie berührenden Rechtsgrundlagen – wie das EU-Wettbewerbsrecht, das Kulturfördergesetz OÖ oder das Haushaltsgesetz OÖ – geprüft werden.
Zur Finanzierung des Gutachtens hat die KUPF OÖ ein Crowdfunding ins Leben gerufen, um mehr Mittel für die Kosten des Gutachtens und der Rechtsberatung aufzutreiben. Das Crowdfunding war ein voller Erfolg. Innerhalb einer Woche haben über 200 Personen und Wirtschaftsbetriebe mehr als 6.000 € gespendet. Das zeigte, wie groß das Unverständnis in der Bevölkerung gegenüber der Förderung eines Milliardenkonzerns wie KTM ist.
Mit einem elfseitigen Fragenkatalog ging die KUPF ab Oktober auf Suche nach einer Kanzlei, um das Gutachten zu beauftragen. Etwas überraschend gestaltete sich diese Suche schwieriger als gedacht: Sechs Kanzleien haben den Auftrag aus Angst vor Konsequenzen durch das Land OÖ oder KTM abgelehnt. Daher hat sich die KUPF im November für eine Beauftragung der Wiener Kanzlei von Dr. Peter Thyri entschieden. Thyri ist eine international renommierte Koryphäe für das Kartell- und Wettbewerbsrecht. Er wurde sowohl in europa- als auch weltweiten Rankings als Spitzenexperte dieses Rechtsgebiets ausgezeichnet.
Die Prüfung hat sich nach Absprache mit der KUPF primär auf das EU-Wettbewerbs- und Beihilfenrecht konzentriert, da sich aus diesem die besten rechtlichen Handlungsmöglichkeiten ableiten lassen. Bei einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht kann die EU-Kommission einseitig eine Rückzahlung von gewährten Förderungen veranlassen. Auch ist eine Klage vor nationalen Gerichten auf Grundlage dieser Rechtsmaterie möglich.
Hier die ganze Presseaussendung lesen: https://kupf.at/presseaussendungen/foerderungen-ktm-motohall-rechtswidrig/