Liebe Leser:innen!
Willkommen zum letzten Newsletter des Jahres! Wir schreiben noch die letzten Mails, Zeilen, Anträge und Abrechnungen, und dann geht es auch schon in die Winterpause bis 05.01. Ab 08.01. sind wir wieder wie gewohnt für euch da und der nächste Newsletter erscheint am 11.01.
Bitte denkt an den Mitgliedsbeitrag für 2024! Es gibt keine Erhöhung, d.h. es gelten weiterhin die Beiträge von letztem Jahr:
- Normalbeitrag: 50€
- Ermäßigter Beitrag: 35€
- Förderbeitrag: 150€
Die Bezahlung wird euch nach eigenem Ermessen überlassen, d.h. wir verlangen keinerlei Nachweis der finanziellen Lage oder eine Begründung, warum der ermäßigte Beitrag bezahlt wird.
Wie geht’s?
Mitgliedsbeitrag einzahlen – Mitgliedsausweis kommt automatisch per Post.
KONTO: AT32 1490 0220 1000 2897
Betreff: Vor- und Nachname, Mitgliedsbeitrag Jahr 2024
Wenn ihr von einem Vereinskonto einzahlt, schreibt bitte den Namen des entsprechenden Mitglieds in den Verwendungszweck. Achtung: Es können nur natürliche Personen bei uns Mitglied sein.
Wir haben eine gute Nachricht für alle, die ihre internationalen Gastspiele und Residencys für nächstes Jahr planen: ACT OUT geht auch 2024 weiter! Die Einreichungen für das Tour- und Residencyprogramm, welches wir gemeinsam mit BMEIA - Auslandskultur und austria kultur international organisieren, sind ab sofort wieder möglich. Für 2024 haben wir das Verfahren erneuert, wodurch es zwei Termine im Jahr zum Ansuchen gibt, nach welchem die Jury anschließend alle Einreichungen begutachtet. In der neu zusammengesetzten ACT OUT Jury begrüßen wir Cornelia Böhnisch aus Salzburg und Marlies Pucher aus Wien; im dritten Jahr in der Jury ist wieder Teresa Waas (Tirol). Vielen Dank schon einmal für eure Arbeit!
Für Tourneen und Residencies im ersten Halbjahr 2024, welche zwischen dem 1. Februar und dem 30. Juni geplant sind, könnt ihr ab sofort bis zum Donnerstag, 25. Jänner 2024 einreichen. Einreichungen für Vorhaben im Januar 2024 können leider nicht gefördert werden! Tourneen und Residenciess, welche im zweiten Halbjahr 2024 – 1. Juli bis 31. Dezember – stattfinden, können ihre Einreichung ebenfalls ab sofort bis zum Sonntag, 31. März 2024 abgeben. Weitere Informationen über ACT OUT und wie ihr dort einreichen könnt findet ihr unter "Aktuell IGFT".
Und weil zum Jahresende klar wird, was ihr tatsächlich verdient habt - Achtung: Mitwirkungspflicht, wenn ihr beim KSVF Zuschussbezieher:in seid. Passt auf die Höchstgrenze auf! Der KSVF kann Zuschüsse an Künstler:innen nur gewähren, wenn der Gesamtgewinn die Höchstgrenze nicht überschreitet. Das bedeutet, dass für die Höchstgrenze alle vom Einkommensteuergesetz erfassten Einkünfte relevant sind (z.B. auch Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit). 2023 liegt die Höchstgrenze bei €32.559,15. Alle früheren Werte und Information für den Fall, dass Kinder im Haushalt sind, findet ihr hier: https://www.ksvf.at/id-5-hoechstgrenze-275. Für Zuschussbezieher:innen des KSVF besteht eine Meldepflicht! Sollten die Höchst- oder Mindestgrenzen nicht eingehalten werden können, muss der KSVF unbedingt kontaktiert werden. Alle Informationen zu Höchst- und Mindestgrenzen sind hier zu finden: https://www.ksvf.at/zuschuss
Please note: Our consultations via zoom, phone or email are also possible in English.
Um Proberäume zu finden und selbst anzubieten, besucht gerne unsere Proberaumplattform!
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch wünscht
euer IGFTeam
Falls ihr schon einen unserer Services in Anspruch genommen habt und uns bewerten möchtet, könnt ihr das gerne hier auf Google tun. Das hilft uns sehr, da sich unsere Fördergeber:innen über unsere Leistungen informieren können. Vielen Dank!
Für eine Ausschreibung im Newsletter bitten wir, diese Voraussetzungen zu beachten. Achtung: Jobangebote werden nicht mehr von der IGFT überprüft. Wir empfehlen, die Honoraruntergrenzen zu beachten.
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