IGFT NEWS 14/2024

Liebe Leser:innen!

Unsere Freund:innen vom ProEnglishTheatre in Kiew haben Neuigkeiten gesendet. Infos findet ihr auf ihrer Website, dort könnt ihr auch ihren Newsletter abonnieren. Bitte zieht auch in Erwägung, sie über Patreon zu unterstützen. Mehr Infos dazu unter „News“.

Am Montag, dem 6.05., laden wir alle in Niederösterreich arbeitenden Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen herzlich ein, sich mit uns im Rahmen eines öffentlichen Online-Netzwerktreffens auszutauschen. Wir wollen wissen, wie es euch in Niederösterreich aktuell geht bzw. wie es ist, in NÖ zu arbeiten und Kunst zu machen. Nächste Woche, am Mittwoch, 17.04. stellen wir euch verschiedene Online-Systeme zum Ticketverkauf für eure selbst geplanten Veranstaltungen vor. Diese und weitere Infoveranstaltungen findet ihr unter „Aktuell IGFT“.

Das Bundesministerium für Finanzen hat die Spendenbegünstigung neu (ab 1.4. 2024) angekündigt. Für gemeinnützige Vereine, die im Bereich darstellende Kunst tätig sind, kann diese Neuerung weitere Möglichkeiten zur Finanzierung von künstlerischen Projekten öffnen. Achtung: Vereine müssen sich vorab über FinanzOnline registrieren, um auf die Liste der spendenbegünstigten Vereine aufgenommen zu werden. Dies erfolgt über den:die jeweiligen Steuerberatenden und wäre sehr einfach – wurde uns versprochen. Zudem gibt es eine neue Freiwilligenpauschale, die bis zu 1.000 Euro pro Jahr bzw. 3.000 Euro pro Jahr bei Tätigkeiten im Sozialdienst oder als Ausbildner:in beträgt. Der Betrag kann steuerfrei von gemeinnützigen Vereinen an ihre Helfer:innen und Freiwilligen ausgezahlt werden. Die Tageshöchstsätze liegen bei 30 bzw. 50 Euro. Die Spendenbegünstigung regelt, unter welchen Voraussetzungen Spendende ihre Zahlungen als Betriebsausgaben oder Sonderausgaben einkommens- bzw. lohnsteuermindernd anführen können. Wenn jemand z. B. 100 Euro spendet und einen Steuersatz (Grenzsteuersatz) von 30 Prozent hat, beträgt die Steuerersparnis 30 Euro. Durch die Neuregelung haben Spendende künftig eine größere Auswahl an Organisationen, denen sie steuerbegünstigt spenden können. Alle Informationen vom BMF findet ihr unter „News“. Und: Der Fundraisingverband Austria bietet für Künstler.:innen außerdem ein kostenloses Webinar zum Gemeinnützigskeitsreformgesetz an, s. u. „Veranstaltungen“.

Diese Woche waren wir bei der PK des "Kulturkonvent", bei dem es um Forderungen btr. des Arbeits- und Sozialrechts für Kunst und Kultur schaffende Menschen ging. Wir haben hierzu auch im Vorfeld v.a. folgende Forderungen unterstützt: Eine mehrsprachige Servicestelle bei der SVS; die Zur-Verfügung-Stellung von mehrsprachigem Info-Material; für Selbständige Bezahlung von Krankengeld unmittelbar nach Eintritt in die Arbeitsunfähigkeit und die Abschaffung der fallweisen/tageweisen Beschäftigung (bzw. nur, wenn absolut notwendig). Ziel muss sein, die Künstler:innen durchgehend zu beschäftigen (also für Proben- UND Vorstellungszeiten). Die fallweise Beschäftigung ist in der Regel für gering verdienende Künstlerinnen immer zum Nachteil. Wenn geringfügige fallweise Beschäftigung vorliegt, sollte diese in Verträgen explizit und für Künstlerinnen leicht verständlich ausgewiesen werden. Sonst drohen fehlende (Kranken)Versicherungstage, wie wir in unserer Beratungspraxis immer wieder erfahren.

Aktuell läuft die AK Wahl 2024, also unbedingt wählen gehen! Infos zu allen Fristen nach Bundesland findet ihr hier.

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