Hier findet ihr die aktuellen Zahlen btr. Sozialversicherung, Geringfügigkeit, SVS, ÖGK, Einkommensteuer und weitere.
Geringfügigkeitsgrenze: € 485,85/Monat und € 5.830,20/Jahr
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich € 5.670,- (täglich € 189,-)
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer:innen ohne Sonderzahlungen:
€ 6.615,-
Beginn der selbstständigen Tätigkeit:
- Meldung beim Finanzamt innerhalb eines Monats
- Meldung bei der SVS innerhalb eines Monats
SVS:
- Die Beitragshöhe zur SVS liegt bei 26,83% des Jahresgewinns (beinhaltend 6,8% Kranken-, 18,5% Pensionsversicherung, sowie 1,53% Selbständigenvorsorge), plus € 10,64/Monat Unfallversicherung
- Die Mindestbeiträge zur SVS Pflichtversicherung liegen 2022 bei € 140,99/Monat (€ 422,97 pro Quartal)
- Die Beiträge zur Opting In der SVS betragen € 43,68/Monat (nur Kranken- und Unfallversicherung, keine Pensionsversicherung)
Künstler-Sozialversicherungsfonds: www.ksvf.at
- Die maximalen Gesamteinkünfte dürfen 2022 den Betrag von € 31.580,25 nicht übersteigen
- Der maximale Beitragszuschuss beträgt auch 2022 € 1.896,-/Jahr € 158,-/Monat
ÖGK:
- Beiträge zur Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung: 18,12% (Dienstnehmer*innenanteil) und 21,23% (Dienstgeber*innenanteil)
- Der Beitrag für eine freiwillige Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte liegt bei € 68,59/Monat
- Der Beitrag für eine freiwillige Selbstversicherung für Studierende liegt bei € 64,78/Monat
Pension:
Die Richtsätze für die Ausgleichszulage betragen für
- Alleinstehende € 1.030,49/Monat
- Ehepaare, Partner*innen im gemeinsamen Haushalt € 1.625,71/Monat
Mindestsicherung Wien:
- Alleinstehende, Alleinerzieher*innen € 977,94/Monat
- Paare (pro Person) € 733,46/Monat
- zusätzlich für minderjährige Kinder (pro Kind) € 264,04/Monat
Umsatzsteuer:
- Achtung: Die Senkung der Umsatzsteuer in den Bereichen Gastronomie, Hotellerie und Kultur sowie Publikationen auf 5% ist mit 12.2021 ausgelaufen. Für künstlerische Tätigkeiten fällt daher wie gewohnt eine Umsatzsteuer iHv. 13% an (Ausnahme: Kleinunternehmer:innen).
- Umsatzsteuer One-Stop-Shop: Seit 1. Juli 2021 können Unternehmer:innen die in der EU anfallende Umsatzsteuer über den OSS erklären und abführen.
Einkommensteuer:
- Werden die Jahressteuererklärungen elektronisch über FinanzOnline eingebracht, sind diese bis 30. Juni des Folgejahres (für das vergangene Kalenderjahr) einzureichen.
- Steuertarife analog des Einkommens in Euro:
- 0-11.000 Euro 0%
- 11.000-18.000 Euro 20%
- 18.000-31.000 Euro 35%
- 31.000-60.000 Euro 42%
- 60.000-90.000 Euro 48%
- 90.000-1.000.000 Euro 50%
- über 1.000.000 Euro 55%
Berechnung der Einkommensteuer:
Die Steuer bei einem Einkommen von 21.000 Euro würde sich wie folgt berechnen:
- Von den ersten 11.000 Euro: 0%
- von den weiteren 7.000 Euro: 20% =1.400 Euro Steuern
- von den restlichen 3.000 Euro: 35% = 1.050 Euro Steuern
Wenn keine Absetz- oder Freibeträge geltend gemacht werden, fällt somit bei einem fiktiven Einkommen von 21.000 Euro eine Einkommensteuer i.d.H.v. 2.450 Euro an.