Wirtschaftshilfen für Künstler*innen werden bis September verlängert

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Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) und StS Andrea Mayer haben bekanntgeben, dass die Wirtschafthilfen für Künstler*innen bis September verlängert werden.

Konkret wird die Überbrückungsfinanzierung für Künstler*innen analog zum Härtefallfonds der Wirtschaftskammer weitergeführt. Das heißt: Ab Juli können Künstler*innen, die trotz Öffnungen nach wie vor von der Corona-Krise betroffen sind, für das dritte Quartal 2021 einen Betrag von 600 Euro pro Monat, insgesamt also 1.800 Euro beantragen. Rückwirkende Anträge für die bisherigen Betrachtungszeiträume sind nicht mehr möglich.

Für alle Künstler*innen, die weder bei der Überbrückungsfinanzierung noch beim Härtefallfonds der Wirtschaftskammer antragsberechtigt sind, steht nach wie vor der Covid-19-Fonds des Künstlersozialversicherungsfonds zur Verfügung. Auch hier ist eine weitere Auszahlung für das dritte Quartal 2021 laut BMKÖS in Vorbereitung.

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