Am 21. November wurde der neue Entwurf des Wiener Veranstaltungsgesetzes 2020 veröffentlicht.
Bis 10. Dezember kann dieser hier
https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/
begutachtet werden.
Die gute Nachricht: Es gibt einige positive Änderungen.
Z.B. fallen nicht öffentliche Veranstaltungen künftig nicht mehr unter das Veranstaltungsgesetz!
(bei mehr als 20 Personen galten bislang auch geschlossene Veranstaltungen als öffentlich und fielen daher unter das Veranstaltungsgesetz.)
Auch nicht mehr angemeldet werden müssen Veranstaltungen in dafür vorgesehenen gewerblichen Betriebsanlagen, auch die Eignungsfeststellung kann entfallen.
Nicht so toll:
Für Kellerlokale wird es allerdings komplizierter. Bislang mussten Veranstaltungen erst ab 200 Personen angemeldet werden. Nach dem neuen Gesetz schon ab 100.
Weiters wurden die Strafen um einiges angehoben.
Die IG Kultur Wien hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
www.igkulturwien.net