Wien Neubau: Arbeitsstipendien für Künstler*innen

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150.000 € für Neubauer Kultursicherung

Factsheet – Neubauer Kultursicherung

Das Arbeitsstipendium Neubauer Kultursicherung zielt darauf ab, das künstlerische Schaffen im 7. Bezirk auch in Krisenzeiten zu erhalten – zu sichern. Daher schreibt die Bezirksvorstehung Neubau ein einmaliges Arbeitsstipendium für Neubauer Künstler*innen aus.

Voraussetzungen: Antragsberechtigt sind Künstler*innen aus den Bereichen Literatur, Bildende Kunst und Medienkunst, Musik, Darstellende Kunst und Film, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz oder ihren Betriebsstandort (lt. Einkommensteuerbescheid) im 7. Wiener Gemeindebezirk haben (Stichtag 01.07.2020).

Anzahl der Stipendien:

49 = 7×7

Höhe des Stipendiums:

2x EUR 1.286,- als einmalige Auszahlung für alle, die keine bzw. sehr niedrige Nebeneinkünfte haben (Armutsgefährdungsschwelle)

2x EUR 967,- als einmalige Auszahlung für alle mit Nebeneinkünften über EUR 500,- (Ausgleichszulagenrichtsatz) 

Einreichfrist:

15.07.2020 – 31.07.2020

Vergaberichtlinien:

gemäß Richtlinien im Bereich der Bezirkskulturförderung

Bevorzugt werden Künstler*innen, die vom Härtefall Fonds und vom Überbrückungsfinanzierungsfonds
für Künstler*innen (SVS) ausgeschlossen sind.

Projekteinreichung notwendig?

Ja, und ein Nachweis über die Künstler*inneneigenschaft

Antragsberechtigte:

natürliche Personen (Künstler*innen), keine Vereine, Kollektive, usw.

Ausschlussgründe:

– Mindestsicherungsbezug

– Regelmäßige monatliche Einkünfte über EUR 1.300,- netto (egal ob aus selbstständiger und/oder unselbstständiger Arbeit, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc.) Bzw. EUR 1800,- aus regelmäßigen Einkünften inkl. Corona Hilfsfonds (Betrachtungszeitraum: Durchschnitt des 2. Quartals 2020).

– Einkommen in 2018 oder 2019 über 45.000 EUR vor Steuern lt. letztem Einkommensteuerbescheid

Beirat:

Zur Beratung über die Feststellung der Künstler*inneneigenschaft wird ein Beirat eingerichtet. Dieser besteht aus: Vorsitzende der Kulturkommission Neubau, ein sachkundiges Mitglied der Abwicklungsstelle und ein Mitglied eine Vertreterin/ein Vertreter von den jeweils repräsentativen Künstler*innenvertretungen oder Verwertungsgesellschaft.

Jury:

Die Jury wird von der Vorsitzenden der Kulturkommission Neubau, Dr. Anna Babka, geleitet. Jede Partei in der Bezirksvertretung Neubau entsendet ein stimmberechtigtes Mitglied. Weiters stimmberechtigt ist der Bezirksvorsteher oder seine Stellvertreterin. Die Juryempfehlung wird dem Bezirksvorsteher übermittelt, welcher die Fördermittel freigibt und an die MA7 übermittelt, welche sodann die Auszahlung im Rahmen der dezentralen Bezirkskulturförderung abwickelt.

Antragstellung und alle Informationen unter neubau.wien.gv.at

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