Weltkulturerbe: Unverzichtbar und kein Handelsgegenstand[:]

ARGE Kulturelle Vielfalt UNESCO: Stellungnahme zum Weltkulturerbe Wien

Offener Brief an die Österreichische Bundesregierung und die Wiener Stadtregierung

 

Weltkulturerbe: Unverzichtbar und kein Handelsgegenstand

 

Die Klausurtagung der ARGE kulturelle Vielfalt stellt mit allem Nachdruck fest, dass das Wiener Innenstadtbauerbe, das zum Weltkulturerbe zählt, nicht dazu da ist, um Bauprojekte von Investoren attraktiver zu machen, die ihre Immobilien unter Ausnützung der optischen und räumlichen Ressourcen der Wiener Innenstadt bei gleichzeitiger Nichtbeachtung der historischen Bau-Umgebung in ihrem Wert optimieren möchten.

 

Der Titel „Weltkulturerbe“ ist eine noch relativ junge Auszeichnung aus den 1970er Jahren. Er dient nicht nur zur Hervorhebung von Objekten und Stätten von außergewöhnlichem universellen Wert, er soll vor allem diese Objekte und Stätte vor Zerstörungen oder vor Eingriffen in Schutz nehmen, die ihr ursprüngliches Aussehen entscheidend verändern. Er ist ein unverzichtbarer Beitrag zum Bewahren von einzigartigen noch erhalten gebliebenen kulturellen Beständen der Welt. Zu diesen Stätten gehören die Wiener Innenstadt sowie einige weitere Objekte und Stätten in Wien und Österreich.

 

Trotz schwierigster baulicher Anforderungen (nachträglicher U-Bahn-Bau, Stadtautobahnen, Hochwasserschutz etc.) ist es Wien bisher gut gelungen, zugleich sein bauliches Erbe zu bewahren und ein attraktives heutiges Wien zu schaffen. Wien ist ein architektonisches und städtebauliches Musterbeispiel für kulturelle Kontinuität, entwickelte Vielfalt und moderner Stadt. Diese Qualität muss erhalten bleiben. Auch wenn es noch so attraktiv sein mag, auf teuersten Wiener Innenstadtplätzen Luxuswohnraum zu schaffen, es gibt einen größeren Wert, auf den zu achten ist, die Erhaltung des Weltkulturerbes. Dessen Erhaltungsverpflichtung ist für die Wiener Innenstadt von ganz besonderer Bedeutung, da der österreichische Denkmalschutz keinen Ensemble- bzw. Umgebungsschutz kennt.

 

Der Bau eines Hochhauses auf Wiener Weltkulturerbeboden ist nur unter Missachtung der Voraussetzungen des Prädikats Weltkulturerbe möglich, seine von der Wiener Stadtregierung dazu eingeleitete Flächenumwidmung, ohne die Stellungnahme der UNESCO abzuwarten, ist eine Brüskierung der Kulturorganisation der UNO und des kulturellen Wien ohnegleichen.

 

Österreich ist dem „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“

beigetreten, mit BGBL.Nr.60/1993 ist es innerösterreichischer Rechtsbestand geworden. Zudem hat sich Österreich auch zur den 2015 in der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossenen „Sustainable Development Goals“ verpflichtet, deren Ziel 11.4 lautet, „die Anstrengungen zum Schutz und zur Wahrung des Weltkultur- und Naturerbes zu verstärken“.

 

 

Die Klausurtagung der ARGE kulturelle Vielfalt fordert die Stadt Wien zur uneingeschränkten Einlösung der von der Republik Österreich und Wien mit der UNESCO eingegangenen Verpflichtungen beim Umgang mit seinem Weltkulturerbe auf. 

 

gezeichnet von:

Burgenländischer PEN-Club
Katharina Tiwald

Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden
Maria Anna Kollmann

IG Autorinnen Autoren
Gerhard Ruiss

IG Freie Theaterarbeit
Barbara Stüwe-Eßl

IG Kultur Österreich
Gabi Gerbasits

Kulturrat Österreich
Maria Anna Kollmann

Österreichischer Musikrat
Harald Huber

Tschecho-slowakisch-österreichisches Kontaktforum
Zuzana Brejcha

 

Mirjam Mikacs

Ludwig Laher

Oliver Testor 

 

Eisenstadt / Wien, 1. März 2017

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