Für Veranstaltungen u.a. im Kunst- und Kulturbereich werden künftig je nach Risiko bzw. Ampelfarbe verschiedene und abgestufte Maßnahmen verbindlich umzusetzen sein. Dies betrifft unter anderem die Begrenzung der erlaubten Besucher*innenanzahl oder den verpflichtenden Mund-Nasen-Schutz.
Die Ampel selbst wird erst nach Schaffung der gesetzlichen Grundlage (voraussichtlich Anfang Oktober) verbindlich werden. Bis dahin hat sie Empfehlungscharakter und es gilt die in Kraft befindliche Lockerungsverordnung, auf deren Basis Sie die aktuellen Veranstaltungen geplant haben.
Details sind unter diesem Link zu finden: https://corona-ampel.gv.at/
Informationen zu den Maßnahmen für den Veranstaltungsbereich sind bei den Ampelfarben unter dem Punkt Mindestmaßnahmen nachzulesen.
GRÜN
Indoor Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen: max. 5.000 Personen
Indoor Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze: max. 200 Personen
Outdoor Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen: max. 10.000 Personen
Outdoor Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze: max. 200 Personen
GELB
Indoor Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen: max. 2.500 Personen
Indoor Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze: max. 100 Personen
Outdoor Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen: max. 5.000 Personen
Outdoor Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze: max. 100 Personen
ORANGE
Indoor Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen: max. 250 Personen
Indoor Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze: max. 25 Personen
Outdoor Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen: max. 500 Personen
Outdoor Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze: max. 50 Personen
ROT
Keine Veranstaltungen möglich
Sollte es zu Einschränkungen oder Absagen von Veranstaltungen kommen müssen, lasst euch von uns zu euren Möglichkeiten und vertraglichen Verpflichtungen beraten. Bitte nicht sofort Arbeits- und Anstellungsverhältnisse (unrechtmäßig) lösen – und dadurch später vielleicht in eine noch schwierigere Lage geraten. Durch das Veranstaltungsverbot im Frühjahr haben wir bereits den Umgang mit Ausfällen lernen müssen, v.a. was die rechtlichen Aspekte angeht. Wir können diese Erfahrungen nun positiv einsetzen, sollte es ein zweites Mal Einschränkungen geben.