Verordnung ab 19.05.: Regeln für Veranstaltungen

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In der Pressekonferenz von Montag, den 10.05. wurde die neue Verordnung, gültig ab 19.05. vorgestellt. Diese bestimmt im Veranstaltungsbereich u.a.:

  • Corona-Präventionskonzept und Corona-Beauftragte*r weiterhin erforderlich
  • Sperrstunde um 22 Uhr
  • Grüner Pass: eines der “drei G’s” müssen vorliegen: geimpft, genesen, getestet
  • Zutrittstests: Selbsttests sollen 24h, Antigentests 48h, PCR-Tests 72h gültig sein; Geimpfte sollen ab 22.Tag nach dem ersten Stich von der Testpflicht befreit werden; Genesene sind mit Nachweis ein halbes Jahr von der Testpflicht befreit
  • bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen sind outdoor max. 3000, indoor max. 1500 Personen erlaubt; es gilt aber auch eine Kapazitätsbegrenzung von 50%
  • es sind FFP2 Masken zu tragen und zwischen haushaltsfremden Personen ist ein Sitzplatz freizulassen
  • für Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze gilt eine Anzeigepflicht bei mehr als 10 und unter 50 Personen, für über 50 Personen ist zusätzlich eine Bewilligung notwendig

Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr und basieren auf dem Wissenstand des Zeitpunkts der Veröffentlichung. Eine Haftung der IG Freie Theaterarbeit ist ausgeschlossen.  

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