Vereinsgründung im Zuge der Einreichung für die Einzelförderung MA7

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Bei der diesjährigen Einreichung für die Einzelförderung von der Stadt Wien Kulturabteilung (MA7) gab es einige Neuerungen. Hervorzuheben sind vor Allem: Ab diesem Jahr wird die Honoraruntergrenzen-Empfehlung berücksichtigt und für Einzelpersonen wurde die maximale Fördersumme auf 10.000€ herabgesetzt.

Aus diesem Grund haben sich viele kurzfristig entschieden einen Verein zu gründen, um mit diesem einzureichen. Wir wollen erinnern, dass einen Verein zu betreiben mit einigem organisatorischem Aufwand verbunden ist. Anbei ein paar Hinweise:

–  Kennt eure Statuten! In ihnen ist festgelegt, wie oft ihr Mitgliederversammlungen abhalten müsst, aus wie vielen Mitgliedern das Leitungsorgan besteht und wer den Verein nach außen vertreten kann.

– Haltet die Mitgliederversammlungen gemäß euren Statuten auch ab und führt ein ordentliches Protokoll mit Unterschriften der organschaftlichen Vertreter*innen

– Der Verein muss laufend Aufzeichnungen seiner Einnahmen und Ausgaben führen.

– ACHTUNG: Ihr braucht auch zwei unabhängige Rechnungsprüfer*innen, welche die Finanzen überprüfen und jährlich einen Bericht verfassen.

– Ordentliche Ablage von allen Protokollen, Rechnungen und Korrespondenzen mit der Vereinspolizei. (Rechnungen, Belege müssen 7 Jahre aufbewahrt werden.)

Tipp zum Nachlesen: Die Broschüre von der IG Kultur Wien „Kulturverein Gründen und Betreiben“ als PDF hier: https://www.igkulturwien.net/kis/kulturverein-gruenden-und-betreiben

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