Die Vereinigten Bühnen Wien suchen zum ehest möglichen Eintritt eine*n engagierte*n
Dramaturg*in für die Musicalintendanz (m/w/d)
Vollzeit, unbefristete Stelle, Dienstort: Wien
Ihre Aufgaben
- Lektüre, Beurteilung und dramaturgische Analysen von Werken
- Kreative inhaltliche Begleitung von neuen Stückentwicklungen
- Kreative inhaltliche Begleitung von neuen Übersetzungen
- Erstellung von Übertiteln
- Konzeption und Redaktion von Programmheften
- Konzeption und mehrsprachige Moderation von Einführungsveranstaltungen und Werkeinführungen
- Mitarbeit an der Website
Ihr fachliches Profil
- Geisteswissenschaftliches Studium von Vorteil
- Mehrjährige Berufserfahrung in der Dramaturgie im Musiktheaterbereich
- Umfangreiches Wissen hinsichtlich der klassischen und modernen Musical-Literatur
- Erfahrung in der Kritik und in dramaturgischen Analysen von Stücken
- Erfahrung in der Analyse und im Schreiben von Drehbüchern und Theaterstücken von Vorteil
- Ausgezeichnete Fähigkeiten im Formulieren verschiedener Texte
- Fließendes Englisch in Wort und Schrift, weitere Fremdsprachen von Vorteil
Ihr persönliches Profil
- Große Einsatzbereitschaft
- Ausgeprägtes Organisationstalent
- Souveräner Umgang mit internationalen, auch prominenten Kreativen
- Teamfähigkeit
Unser Angebot
- Vielfältige Position mit Gestaltungsspielraum in einem namhaften Wiener Kulturbetrieb
- Angenehme Arbeitsatmosphäre und wertschätzender Umgang
- Sehr gute öffentliche Erreichbarkeit und attraktive Infrastruktur in der Umgebung
- Sozialleistungen wie Mitarbeiter*innenrabatte, Kantine, Tickets, Events, etc.
- Das Mindestgehalt lt. Kollektivvertrag (Stufe 1) für 40 Wochenstunden beträgt € 2.724,34 brutto pro Monat (14 x im Jahr). Die tatsächliche Bezahlung wird mit Ihnen auf Basis Ihrer Qualifikation und Erfahrung festgelegt
Interessiert?
Wir freuen uns über Ihre Onlinebewerbung unter https://www.vbw.at/de/unternehmen/jobs bis spätestens 17.04.2022. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Maria Laza unter +43 1 58830 1121.
Der guten Ordnung halber möchten wir darauf hinweisen, dass etwaige Vorstellungskosten (wie Anfahrtskosten etc.) von Bewerber*innen selbst zu tragen sind, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.