Update: Unterstützungsmöglichkeiten für Künstler*innen

  • von

Vorgehensweise bei Notlagen durch Verdienstausfall aufgrund der Corona-Krise: 

1. Warst du angestellt und wurde dein Dienstvertrag einseitig aufgelöst oder die Produktion einseitig verschoben? Achtung: hier muss geprüft werden, ob ein einseitiger Rücktritt vom Vertrag überhaupt möglich war. Unter Umständen hast du Anspruch auf 100% deines Entgeltes, auch wenn es nicht zu einer Aufführung kam! Wende dich an uns.

2. Die Überbrückungsfinanzierung für Künstler*innen ist online: ab sofort haben Künstler*innen die Möglichkeit einer Einmalzahlung von € 6.000,-

3. Auch NPO-Fonds ist veröffentlicht, Anträge sind ab 8. Juli möglich. Infos hier.

4. Erhältst du unter Umständen eine höhere Förderung vom Härtefallfonds? Dann noch bis 31.01.2021 hier beantragen

5. Bist du weder beim Härtefallfonds der WKO noch bei der Überbrückungshilfe be der SVS anspruchsberechtigt, aber erfüllst die Kriterien des KSVF Covid-19-Fonds? Hier geht es zum KSVF Covid-19-Fonds. Phase 2 startet ab 10.07.2020.

6. Gibt die Möglichkeit auf Unterstützung durch eine Verwertungsgesellschaft? Siehe weiter unten.

7. Gibt es die Möglichkeit auf Unterstützung durch dein Bundesland oder deine Stadt? Siehe COVID-19 FAQ.

8. Senkung der Umsatzsteuer auf 5% im Kulturbereich.

9. Sonstige Maßnahmen wie Herabsetzung der Sozialversicherungsbeiträge, steuerliche Erleichterungen, Kurzarbeit, Sonderbetreuungszeit, Familienhärteausgleich etc. Siehe hier: https://freietheater.at/covid-19-help/help/  

Erzähl es deinen Freund:innen