Kulturrat Österreich nimmt zum Entwurf des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015 Stellung
Ministerialentwurf: www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/X…
.) Spendenbegünstigung bzgl. Kunst und Kultur an Subventionen von Bund/ Land gekoppelt
# Die öffentliche Förderlandschaft in Österreich ruht auf vier Säulen: EU, Bund, Land und Städte/Gemeinden. Wenn die Verknüpfung mit öffentlichen Förderungen als alleingestelltes Qualitätsmerkmal einer Absetzbarkeit bleiben soll, wird es jedenfalls notwendig sein, hier alle vier zu berücksichtigen.
# Es gibt in Österreich auch subventionsunabhängige Kunst- und Kultureinrichtungen und -initiativen. Um in den Genuss der steuerlichen Absetzbarkeit zu kommen, werden sich auch diese zukünftig verstärkt um Subventionen bemühen (müssen). Damit werden Kunst- und Kulturschaffende jedoch in einen verschärften Konkurrenzkampf um die ohnehin stets zu knappen öffentlichen Fördermittel gedrängt. Angesichts knapper und (im besten Fall) stagnierender Kunst- und Kulturbudgets führt dies jedoch absehbar zu Kürzungen für jene, die aktuell Förderungen erhalten. Eine weitere finanzielle Schwächung ist in dieser Hinsicht vor allem bei der Förderung von Projekten und Einzelpersonen zu erwarten, u.a. weil diese nicht auf aufrechtzuerhaltende Infrastruktur verweisen können, deren Kosten weniger leicht reduzierbar sind als selbstständig erbrachte künstlerische Leistungen. Entsprechend führt die Voraussetzung der öffentlichen Förderung zu einer weiteren Umverteilung der Kunst- und Kulturbudgets zu Gunsten ohnehin bereits finanzkräftigerer Institutionen, und die finanzielle Schlechterstellung von, auf finanzielle Gesamtkapazitäten bezogen, kleineren Initiativen ist damit neuerlich vorprogrammiert.
.) Allgemeine Voraussetzungen auf Seiten der begünstigten Einrichtungen
# Grundsätzlich ist die Bindung an einen – von den begünstigten Einrichtungen nicht beeinflussbaren – Eintrag in der Transparenzdatenbank unzumutbar. Die Koppelung an eine Transparenzdatenbank, deren Realisierung in der politischen Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern nach wie vor ungelöst ist, führt zudem zumindest vorläufig dazu, dass ausschließlich Einrichtungen mit Bundessubventionen für die Spendenabsetzbarkeit in Frage kommen; hier braucht es zumindest Übergangsbestimmungen. Die Einbeziehung von Förderungen auf EU- und Gemeindeebene ist im Entwurf nicht angedacht, für eine Lösung hinsichtlich eines wünschenswerten vielfältigen Kunst- und Kulturlebens aber unumgänglich.
# Die Bindung an eine jährlich zu gewährende Förderung widerspricht jeder Planungssicherheit für die begünstigte Körperschaft und die SpenderInnen. Jedenfalls sollte hierbei wenigstens auf einen Zeitraum von 3 Jahren abgestellt werden, in dem zumindest einmal eine Förderung gewährt wurde.
# Die sonstigen Voraussetzungen für eine Spendenbegünstigung, etwa ein verpflichtendes WirtschaftsprüferInnen-Gutachten und die arbeitszeitintensive Doppelmeldung der steuerbegünstigten Spenden auch durch die EmpfängerInnen, sind derzeit ebenfalls so angesetzt, dass kleine und kleinste Initiativen von der Spendenbegünstigung strukturell ausgeschlossen sind.
# Zusammen mit der bereits angesprochenen Subventionsumverteilung führt der Gesetzesvorschlag, wie er derzeit vorliegt, in der Tendenz zur Umverteilung der vorhandenen und zu lukrierenden Geldmittel von kleinen zu großen Kultureinrichtungen. Das ist eine kulturpolitische Entscheidung, die der Kulturrat Österreich für ein fatales Signal in Richtung der Kunst- und Kulturschaffenden als wichtige Impulsgeber für die Gesamtentwicklung unserer Gesellschaft hält.
.) Steuerliche Absetzbarkeit als Mittel der privaten Förderung: Von wem?
# Wir möchten die Gelegenheit nützen, hier auch ganz allgemeine Kritik aus ökonomischen Erwägungen einzubringen: Steuerliche Absetzbarkeit ist immer eine Förderung jener, die Steuern zahlen. Konkret handelt es sich hier entweder um vermögende Personen, deren Einkommen ein relevantes Einkommensteueraufkommen auslöst, oder um Unternehmen, die ihre Steuerschuld durch Spenden reduzieren wollen. Das Ziel dieser Novelle, die Verbreiterung und Vergrößerung der Spendenbereitschaft, wird damit ganz klar nicht durch die Verbreiterung der SpenderInnenbasis, sondern – überspitzt formuliert – mittels Lukrierung größerer Beträge von wenigen zu erreichen versucht. Entsprechend wäre zumindest begleitend zur steuerlichen Absetzbarkeit eine finanzielle Erleichterung für jene anzudenken, die spenden, ohne daraus Profite zu lukrieren, durch die Spenden ihr Image verbessern oder ihren KundInnenkreis erweitern. Zu befürchten ist eine Spendengebarung, die den Entwicklungen im Sponsoringbereich ähnlich ist: Spenden an Institutionen, die mit viel Werbung eine große Publikumsanzahl anzusprechen vermögen, werden eher fließen als Spenden an Kultureinrichtungen, die diese Reichweite – aus welchen Gründen auch immer – nicht haben.
.) Privatisierung der Kunstförderung?
# Ein unausgesprochenes Ziel dieser Novelle darf ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden: Die Spendenabsetzbarkeit, d.h. die private oder jedenfalls nichtstaatliche Förderung von Kunst und Kultur, legt nicht nur alte Formen des MäzenatInnentums nahe, sondern führt in Zeiten der Budgetknappheit tendenziell zu Folgemaßnahmen seitens der FördergeberInnen, wie sie derzeit schon in einzelnen Bundesländern vorexerziert werden: Die Verknüpfung von Subventionen mit privat organisierten Einnahmen. Idealerweise ist eine solche drohende Verknüpfung, die in der Regel kleinen und vor allem nicht marktkonformen Ausformungen zeitgenössischer Kunst bedroht, zu vermeiden: Eine Doppelvoraussetzung, Spendenabsetzbarkeit nur bei Subvention, und Subvention nur bei Spenden – wie durchaus hinsichtlich von Sponsoring als Fördertendenz bereits beobachtbar –, würde zu Folgen in der Kunst- und Kulturlandschaft führen, die ohne begleitende kulturpolitische Auseinandersetzung eine deutliche Verengung der Vielfalt nach sich ziehen.
.) Unlimitierte Absetzbarkeit für Spenden?
# Wir vermissen grundsätzlich eine Betragsbegrenzung bei der Absetzbarkeit von Spenden. Diese könnte sowohl mit einem jährlichen Maximalbetrag pro SpenderIn limitiert werden, wie auch durch eine prozentuell Beschränkung der Absetzbarkeit der tatsächlich geleisteten Spenden. Auch der Anteil der gespendeten Summe an den Gesamteinkünften der SpenderInnen bietet sich als weiterer Parameter an, um diejenigen relativ stärker zu begünstigen, die trotz verhältnismäßig geringerer Einkünfte bzw. Gewinne spenden. Ziel sollte sein, dass nicht eine (grenzenlose!) Steuererparnis der größte Anreiz ist, von der diejenigen am meisten profitieren, die über das meiste Kapital verfügen – daher keinesfalls unlimitiert!
.) Geschlechtergerechte Sprache
# Wir vermissen in der geplanten Novelle einen konsequenten geschlechtergerechten Sprachgebrauch und fordern dringend auf, den Text einem entsprechenden Lektorat zu unterziehen.
.) Keine Einbeziehung der Interessenvertretungen im Vorfeld der Novelle
# Bedauerlich ist die absolute Nichteinbeziehung von InteressenvertreterInnen aus Kunst und Kultur im Vorfeld der Gesetzesnovelle: Das hier vorhandene Wissen um Folgenabschätzung und Notwendigkeiten im Feld abzuholen, könnte nicht nur dazu beitragen, eine breit anerkannte Novelle auf den Weg zu bringen, sondern würde wohl auch helfen, nicht intendierte Folgen zu vermeiden.