Richtlinie für den Härtefallfonds angepasst

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Information von der WKO:

Die Bundesregierung hat nun die überarbeitete Richtlinie für den Härtefall-Fonds veröffentlicht. Mit der Anhebung der Mindestförderung auf 500 Euro und dem zusätzlichen Comeback-Bonus von 500 Euro pro Monat sowie der Verdoppelung der förderbaren Monate von 3 auf 6 bringt diese Korrektur weitere deutliche Verbesserungen für die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer.

Antragsformular online verfügbar

Ab sofort können Anträge auf Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds wieder unter wko.at/haertefall-fonds eingereicht werden. Für bereits abgerechnete Förderfälle erfolgt die Aufrundung auf den neuen Mindestförderbetrag und die Auszahlung des Comeback-Bonus automatisch. Mit der Nachzahlung des Comeback-Bonus wurde gestern bereits begonnen.

Ausblick

Ab 16. Juni ist die Einreichung auf Förderung aus dem Härtefall-Fonds für das dritte „Corona-Monat“ (von 16. Mai bis 15. Juni) möglich.

Ein Überblick über alle weiteren zur Verfügung stehenden Unterstützungsmaßnahmen ist auf unserem Coronavirus-Infopoint verfügbar. Wir setzen uns weiterhin für Verbesserungen bei bestehenden Unterstützungspaketen und für Hilfspakete besonders stark betroffener Branchen ein.

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