Die Einkommenssituation im Sektor Kunst/Kultur/Freie Medien ist großflächig geprägt von Unterbezahlung bis hin zur Selbstausbeutung. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse, nachteilige Verträge und unsichere Arbeitsbedingungen sind an der Tagesordnung. Die Verhandlungsposition von Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen ist denkbar schwach. Unter dem Schlagwort „Fair Pay“ arbeiten Künstler*innen, Kulturarbeiter*innen und ihre Interessenvertretungen seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, an einer grundlegenden Veränderung der Situation. Die aktuelle Regierung bekennt sich in ihrem Regierungsprogramm erstmals zu Fair Pay und hat unter der Federführung der zuständigen Staatssekretärin Andrea Mayer (BMKOeS) Schritte zur Entwicklung einer Fair-Pay-Strategie eingeleitet.
Seit Herbst 2020 arbeiten Bund und Interessenvertretungen im „Forum Fairness“ zusammen. Folgende Interessenvertretungen sind beteiligt:
__/ Dachverband der österreichischen Filmschaffenden https://www.filmschaffende.at/
__/ IG Autorinnen Autoren https://www.literaturhaus.at/index.php?id=6541
__/ IG Bildende Kunst https://igbildendekunst.at/
__/ IG Freie Theaterarbeit https://freietheater.at/
__/ IG Kultur Österreich https://www.igkultur.at/
__/ IG Übersetzerinnen Übersetzer https://www.literaturhaus.at/index.php?id=6540
__/ Kulturrat Österreich https://www.kulturrat.at
__/ Österreichischer Musikrat https://oemr.at/
__/ Österreichischer Verband der KulturvermittlerInnen im Museums- und Ausstellungswesen https://www.kulturvermittlerinnen.at/
__/ Verband Freier Rundfunk Österreich https://www.freier-rundfunk.at/
In den ersten beiden Terminen des „Forum Fairness“ ging es um Problemerhebung und Informationsaustausch. Als erstes Ergebnis in Richtung Fair Pay wird einer langjährigen Forderung der Interessenvertretungen folgend demnächst eine systematische Erhebung des Fair-Pay-Gap durchgeführt. Erhoben wird die Differenz zwischen den tatsächlich bezahlten Honoraren bzw. Gehältern und den von Interessenvertretungen empfohlenen Mindeststandards.
Zur konkreten Umsetzung von Fair Pay wurden beim dritten Gesprächstermin Anfang April auf Vorschlag der IGs drei Arbeitsgruppen eingerichtet: kartellrechtliche Implikationen im Zusammenhang mit Honorarempfehlungen, Vertragsklauseln zu Ausfallhaftung, Implementierung von Fair Pay in Förderverwaltung/ -bedingungen und -gesetzen.
Die Notwendigkeit eines starken Urheber*innenvertragsrechts als Voraussetzung von Fair Pay in marktnahen Kunstfeldern ist unbestritten, in diesem Rahmen jedoch nur am Rande Thema, da sie in die Verantwortung des Justizministeriums fällt. Geplant ist allerdings ein internationales Symposium (im Herbst 2021) zu allen Themen des Prozesses.
Der Kulturrat Österreich hat die koordinierende Funktion für die Interessenvertretungen übernommen und bringt auch gern Anliegen von nicht direkt vertretenen Einrichtungen im „Forum Fairness“ ein. Die beteiligten Interessenvertretungen haben ihre Grundsätze und Ziele für den Fair-Pay-Prozess insbesondere im Wirkungsbereich von Bund und Ländern als Fördergeber*innen wie folgt festgelegt:
_______/ Fair Pay! __/
G r u n d s ä t z e
- Faire Honorare, faire Gagen, faire Tarife Mindesthonorare, Regelhonorare, Richtwerte
- Faire Gehälter, faire Löhne Kollektivvertragsregelungen
- Faire Verträge Musterverträge, Normverträge, Rahmenverträge
- Faire Dienstverträge, faire Arbeitsverträge, faire Werkverträge Kollektivvertragsregelungen, Betriebsvereinbarungen
- Faire Arbeitsbedingungen Betriebsvereinbarungen
- Faire Abstandshonorarregelungen Mustervereinbarungen, Normvereinbarungen
- Faire Kommunikation Informationspflicht, Gleichbehandlung aller Beteiligten, Transparenz
__/ M a ß n a h m e n
- Verankerung fairer Bezahlung und fairer Verträge als Förderkriterium Keine öffentlichen Gelder für Projekte und Einrichtungen, die auf un(ter)bezahlter künstlerischer oder kultureller Arbeit beruhen oder budgetär bedingt auf rechtlich zweifelhafte Arbeitsverhältnisse ausweichen.
- Erhöhung der Budgets für Kunst-, Kultur- und Medienförderung Anhebung der Ausgaben für Kunst und Kultur auf mindestens 1% des BIP, davon 50% für die Freie Szene, um die genannten Ziele im Sinne der Förderung von Vielfalt zu verwirklichen.
- Urheber*innenvertragsrecht Für einen Anspruch auf angemessene Vergütung der Nutzung (Verwertung) von urheber*innenrechtlich geschützten Werken. Rahmenverträge sollen Mindeststandards festlegen und ein Verhandeln „auf Augenhöhe“ gewährleisten. Z
u spartenspezifischen Umsetzungen verweisen wir auf die Empfehlungen und Forderungspapiere der einzelnen Interessenvertretungen.