Kulturpolitik - 2008

  • Arbeit? - Einkommen!

    Kulturrat Österreich, 17. Jänner 2008


    Kulturrat Österreich veranstaltet Symposium zu Arbeit in Kunst, Kultur und Medien.

    State of the Art - Arbeit in Kunst, Kultur und Medien
    Wien, 4.-6. März 2008


    Die Einkommens-, Versicherungs- und Arbeitsbedingungen in Kunst, Kultur und Medien - Stichwort Prekarisierung, Selbstausbeutung, "Neue Selbständigkeit", Künstlersozialversicherungsfonds usw. - bedürfen einer dringenden Verbesserung. Prekäre Bedingungen werden aber auch in anderen Bereichen immer spürbarer. Zugleich werden die positiven Aspekte der kreativen Tätigkeit, wie eigenverantwortliches Schaffen, freie Zeiteinteilung, Spielraum für neue Ideen und ihre Umsetzung, zunehmend aufgehoben.

    Der Kulturrat Österreich, der Zusammenschluss der Interessenvertretungen von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden in Österreich, will mit dem Symposium "State of the Art - Arbeit in Kunst, Kultur und Medien“ Grundlagen für eine Diskussion schaffen, auf der die Arbeit an konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensverhältnisse von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden aufbauen kann.

    Im ersten Teil der Veranstaltung soll der Arbeitsbegriff grundlegend theoretisch und politisch praktisch hinterfragt werden. Schwerpunkte sind Modelle für die Definition von Arbeit, die Beziehung zwischen Beruf und Berufung, globale Verhältnisse und ihre Rück- und Auswirkungen auf den Kunst-, Kultur- und Medien(arbeits)markt, die Mobilität von Kunst und KünstlerInnen, soziale Sicherheit und armutsfördernde Zwangsprogramme, mangelnde Existenzsicherung nicht nur für Kunst-, Kultur- und Medienschaffende.

    Der zweite Teil ist (aktuellen) Veränderungen des Arbeitsmarktes gewidmet - mit einem Focus auf der Rolle von Kunst und Kultur darin. Spezifische konkrete Gesetzeslagen und kulturpolitische Felder in Österreich werden in einem Arbeitsprozess analysiert und auf Verbesserungsmaßnahmen abgeklopft: u.a. Künstlersozialversicherungsfonds-Gesetz, ASVG und GSVG, SchauspielerInnengesetz sowie spezifische Prekaritäten im Feld von Kunst, Kultur und Medien.

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  • Plädoyer für Transparenz

    IG Freie Theaterarbeit, 29. Jänner 2008


    Im Folgenden finden Sie die Positionierung der IGFT hinsichtlich der medialen Thematisierung einer Vertragsverlängerung der künstlerischen Leitung des TQW


    Ein Plädoyer für Transparenz


    Das Tanzquartier Wien ist (k)eine Gründung der Stadt Wien - es wurde 2001 nach fünf mühevollen Jahren von den Tanz- und Performanceschaffenden der Stadt Wien gemeinsam mit der IG Freie Theaterarbeit erstritten. Der damalige Kulturstadtrat Marboe setzte gegen die Intention der KünstlerInnen ein Intendanzmodell durch - als Minimalkonsens der Mitsprache erhielt das Haus ein fünfköpfiges Kuratorium, in dem KünstlerInnen zwei Positionen besetzen. Diese werden von der IG bestellt, zuletzt 2007 in einem offenen Wahlverfahren unter Österreich weiter Beteiligung. 2004 verlängerte das Kuratorium die Intendanz, nun steht konform mit der Wiener Theaterreform, die in ihrem Leitbild eine auf zwei Intendanzperioden begrenzte Leitungsfunktion vorsieht, die Neuausschreibung des Hauses an.

    Die Intendantin des Hauses versucht derzeit mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln - nun auch mit medialen - ihr eigenes Aufsichtsorgan zu diskreditieren oder abzuschaffen und die Neuausschreibung ihrer Position nach zwei erfolgreichen Intendanzperioden zu verhindern. In einer derartigen Offensivität ist ein solches Gebaren unüblich. Es spricht für die Verve der Intendantin, nicht für Ihre Vermittlungsfähigkeit als Leitung der zentralen Tanz- und Performance-Institution.

    Dieser massive und demokratiepolitisch mehrfach bedenkliche Eingriff in einen sensiblen Prozess bewirkt statt einer Befriedung eine Verschärfung des Konflikts und führt zur Lagerbildung und Spaltung innerhalb der Tanz- und Performance-Szene. Das ist bedauerlich, insbesondere, weil im Ringen um ein transparentes Procedere die Tanz- und Performanceschaffenden seit einem guten Jahr endlich wieder einen Diskurs der Selbstverständigung begonnen haben.

    Das TQW ist ohne Zweifel eine Institution mit internationaler Relevanz und Zukunft. Keinesfalls jedoch ist das ein schlüssiges Argument gegen eine Neuausschreibung. Im Gegenteil: die Verlängerung der Intendanz würde den Graben unter den Tanz- und Performance-Schaffenden zementieren; eine Ausschreibung hingegen bedeutet Raum für neue Offenheit. Strukturell gibt dabei der anhaltende Konflikt Anlass, das Intendanzmodell generell zugunsten einer pluralen künstlerischen Leitung zu überdenken, wie es schon bei Gründung des Hauses die KünstlerInnen forderten.

    Möge der Stadtrat endlich sein Entscheidungspouvoir wahrnehmen und seine selbst gesetzten Leitlinien mit einem Bekenntnis zur Ausschreibung auch strukturell vertreten. Nur das bedeutet einen Schritt vorwärts in Richtung Transparenz.

    Sabine Kock,
    Geschäftsführung




    Presseaussendung der IGFT zur geplanten Neuausschreibung des TQW

    Die IG Freie Theaterarbeit begrüßt die geplante Neuausschreibung der Intendanz des Tanzquartier Wien als großartige Möglichkeit, die erfolgreiche nationale und internationale Positionierung des Hauses unter der Intendanz von Sigrid Gareis fortzusetzen und gleichzeitig eine neue Offenheit zu ermöglichen.

    Die von Kulturstadtrat Mailath-Pokorny angekündigte professionelle und internationale Ausschreibung ist ein wichtiges Zeichen für die Seriosität und Qualität der Wiener Theaterreform. Dass der Stadtrat in seiner Entscheidung der Empfehlung des Kuratoriums gefolgt ist, ist dabei ebenso ein wichtiges Zeichen demokratiepolitischer Sensibilität.

    Die Erfolge der derzeitigen Intendanz, die das Haus neun Jahre lang aufgebaut hat, sind groß und ermöglichen den Anschluss an eine bereits bestehende Sichtbarkeit und Positionierung. Bei der Neubesetzung ein noch stärkeres Gewicht auf künstlerische Positionen zu setzen, könnte Wien künftig als Standort von Praxis und Diskurs von Tanz und Performance national und international weiter stärken als einen Ort, von dem aus die relevanten Fragen der Gegenwart des Genres offen und radikal gestellt und praktisch und theoretisch nachhaltig verfolgt und in die Welt getragen werden. Gleichzeitig braucht es im Sinn der Pluralität andere Formate, in denen im Tanzquartier nicht repräsentierte Stilistiken adäquat ihre Öffentlichkeit finden können.

    IG Freie Theaterarbeit, 29.01.2008




    Antwort der IGFT an die KünstlerInnen und UnterstützerInnen, die vergangene Woche einen Aufruf an den Kulturstadtrat sandten

    Liebe KünstlerInnen und UnterstützerInnen des TQW!
    Sehr geehrter Stadtrat Dr. Mailath Pokorny!

    Die IG Freie Theaterarbeit verfolgt die Auseinandersetzungen um das TQW seit seiner Gründung.
    Von 2001 bis 2005 haben Daniel Aschwanden und Rose Breuss (letztere noch ein weiteres Jahr interimsmäßig), die in Wien verorteten zeitgenössischen ChoreographInnen und KünstlerInnen und die IG freie Theater im Kuratorium des TQW vertreten, beide zuletzt unter großem Protest derjenigen KünstlerInnen, die sich von Ihnen und ihrer Position nicht vertreten fühlten. Ihre Haltung zum TQW wurde zunehmend als affirmativ wahrgenommenen. Vor allem die fehlende Information und Rückkopplung zu den anderen KünstlerInnen und der IGFT, die von den jetzigen Kuratorinnen garantiert wird, wurden dabei stark kritisiert.

    Die bei der Gründung des Kuratoriums turnusmäßig festgeschriebene Neubesetzung der Kuratoriumspositionen haben wir mit einer möglichst offenen, demokratiepolitisch transparenten und mit JuristInnen abgeklärten Wahl im letzten Jahr vollzogen. Von 113 registrierten und von der Wahlkommission zugelassenen WählerInnen haben 92 gewählt, d.h. die Wahlbeteiligung betrug 81,5 %.
    Im Zeitraum Herbst 2006 bis Mai 2007 hat begleitend ein intensiver Diskussionsprozess bezüglich des Wahlmodus stattgefunden, der allen Tanzschaffenden offen stand.

    Die Entscheidung, auch KünstlerInnen zur Wahl zuzulassen, die nicht in Wien wohnen, ist Resultat von drei Hauptargumenten:
    1) Das TQW hat überregionale Bedeutung, auch wenn es bislang ausschließlich von Wien finanziert wird.
    2) Die Stadt Wien besetzt aus dem gleichen Grund eine ihrer zwei Kuratoriumspositionen mit der Bundesbeamtin Mag. Katrin Kneissel. Die von der Stadt Wien und IG gemeinsam bestellte Person Prof. Claudia Jeschke ist in Salzburg ansässig.
    3) Einige im TQW arbeitende Künstlerinnen haben ihren Wohnsitz nicht in Wien und es gibt juridisch keinen anderen Modus, der gleichberechtigt Tanz- und Perormanceschaffende aus den Bundesländern zur Mitsprache berechtigt. Das betrifft insbesondere diejenigen, die bereits im TQW gearbeitet haben.

    Das Ergebnis ist bekannt (es hätte sich im Übrigen durch eine Beschränkung auf Wien nicht verändert. Silvia Both und Marty Huber wurden übrigens mit dieser Wahl zum dritten Mal bestätigt).

    Die derzeitigen Kuratorinnen Marty Huber und Silvia Both sind in der Szene ganz unterschiedlich verortet und haben alle Tanz- und Performanceschaffenden mehrfach eingeladen, die Frage der Neuausschreibung in einem gemeinsamen Meinungsbildungsprozess offen zu diskutieren. Dieser Prozess hat insgesamt zu einer hoffnungsvollen Wiederbelebung des Diskurses unter den Tanz- und Performanceschaffenden geführt und ich bedaure, dass sich die derzeitige Intendanz in diesen sensiblen Prozess künstlerischer Selbstverständigung massiv einbringt und eine Instrumentalisierung der KünstlerInnen bis hin zu Medien betreibt, die den nicht zu leugnenden Sachkonflikt leider emotionalisiert, um so mit allen Mitteln einer Ausschreibung des Hauses für 2009 entgegenzutreten.

    War es zunächst die Wahl des Kuratoriums, wird nun, weil diese nicht anfechtbar ist, das Gremium selbst oder gar die Reform als solche in Frage gestellt. Den vorliegenden Brief und auch die Standard Artikel vom 19.1.08 sehe ich in direktem Zusammenhang mit der geplanten Kuratoriumssitzung am 25. Jänner, in der die Frage der Ausschreibung verhandelt werden soll - sozusagen als mediale Maßnahme, die geplante Ausschreibung per ‚informeller Petition' zu stoppen.

    Was jedoch spricht ernsthaft und strukturell gegen eine Ausschreibung des Hauses?
    Von vornherein hat sich mit der Gründung des Hauses ein Konflikt aufgetan: Zum einen ergab sich der Konflikt strukturell durch die Vorgabe des Intendanzmodells durch Peter Marboe, der das von der ChoreografInnenplattform vorgeschlagene Leitungsgremium ablehnte und eine Intendanz durchsetzte, zum anderen personell u.a. durch den Umstand, dass viele KünstlerInnen, die das Haus in mühevollen Jahren unter existentiellem biografischen Einsatz konzeptionell erstritten haben, sich von der Intendanz in keinem Format vertreten fanden. Eine Lähmung der ChoreografInnenenplattform und eine zunehmende Segmentierung bis hin zur partiellen Spaltung in der Tanz- und Performanceszene waren die Folge und sind heute Fakt.

    Ich halte den derzeitigen Konflikt nicht durch einen Aufschub der Ausschreibung um zwei Jahre lösbar. Im Gegenteil: er wird dadurch perpetuiert und zementiert. Das Haus hat ohne jeden Zweifel auf dem Hintergrund einer vorbildlichen Ausstattung große Arbeit geleistet für die Sichtbarkeit der gesamten Sparte Tanz und Performance innerhalb und außerhalb von Österreich und ist international deutlich positioniert. Aber warum das TQW deshalb von der Theaterreform ausgenommen werden soll, ist mir nicht begreiflich (Airan Berg hat mit höchster Anerkennung sein Haus nach sechs Jahren im Turnus der Neuausschreibung reformkonform verlassen). Die turnusmäßige Neubesetzung richtet sich nicht gegen die jeweils handelnden Personen, die Begrenzung der Amtszeit macht wie im Feld des Politischen strukturell Erneuerungen möglich. Eine Neuausschreibung könnte auch einer Weiterentwicklung der erfolgreichen Linie des Hauses Rechnung tragen. Die Wiener Theaterreform spricht sich in einem zentralen Statement für eine begrenzte Laufzeit von Intendanzen und Fördermodellen aus (vgl. Leitbild zur Theaterreform), die Ergebnisse nicht vollzogener Intendanzwechsel sind in Wien nur allzu gut bekannt. Das TQW durch eine zweijährige Ausnahme aus den Regelungen der Neugestaltung der Wiener Theater- und Tanzlandschaft auszunehmen wäre nicht nur ein schlechtes Zeichen, sondern ein massiver Rückschritt bezogen auf die ohnehin noch nicht durchgehend errungene Transparenz in der Mittelvergabe.

    Dabei stellt die Neuausschreibung des TQW nur einem Baustein im Feld von Tanz- und Performance dar. Um eine genügende Pluralität zu garantieren, ist darüber hinaus eine strukturelle Stärkung anderer Formate wie etwa Imagetanz und im_flieger genauso wichtig wie die Ausstattung von mehreren Häusern mit hinreichenden (Ko)Produktionsbudgets sowie eine gesonderte Budgetierung für Nachwuchsförderung.

    In dem vorliegenden Brief sind außer einer ehrenvollen, impliziten Referenz an die Person der Intendantin keine wirklich überzeugenden Sachargumente zu finden, die gegen eine Ausschreibung des TQW sprechen bzw. mit ihr nicht erfüllt werden könnten.

    Strukturell jedoch scheint der Konflikt Anlass zu geben, das bisherige Intendanzmodell im TQW generell zugunsten eines pluralen künstlerischen Leitungsmodells zu überdenken.

    Sehr geehrter Herr Stadtrat, wir fordern sie auf, dass Sie sich zu der von Ihnen initiierten Theaterreform bekennen und diese auch vollinhaltlich umsetzen!!

    Im Namen des Vorstandes der IG Freie Theaterarbeit
    Sabine Kock
    Geschäftsführung

    Wien, 21.01.2008, IG Freie Theaterarbeit

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  • Diskussion: Kulturpolitik. Zukunft ohne Gegenwart?

    22.09.2008, Linz

    In dem neuen Buch "Kampfzonen in Kunst und Medien" wird Kulturpolitik auf den "Schlachtfeldern von Ökonomie und Politik" verortet. Eine provokante These, die aber darauf hinweist, dass Kunst und Kultur kein beschauliches und isoliertes Dasein fristen.
    Nicht zuletzt vor Wahlen wird Kultur oft und gerne zur Bühne der politischen Repräsentation. In der Kunstförderung wird ermöglicht, was gefällt und von wirtschaftlichem Nutzen ist. Kritische Kunst und politische Kulturarbeit verlieren zunehmend den Boden unter ihren Füßen.
    Umso mehr stellen sich wichtige Fragen: Wie definiert sich kulturpolitische Gestaltung angesichts einer globalisierten Kulturindustrie? Dient Kunst als Segment nur noch dem urbanen Entertainment sowie dem städtetouristischen Wettbewerb Europas? Wer hält mit neuen Strategien dagegen?
    Wer einen Ausblick in die Kulturpolitik von morgen unternimmt, muss die Auseinandersetzung mit den Konfliktthemen von heute suchen. Die Podiumsdiskussion ist dafür ein weiterer Anstoß.
     Es diskutieren:
    Betty Wimmer (Vorsitzende KUPF - Kulturplattform OÖ)
    Wolfgang Zinggl (Kultursprecher der Grünen im Nationalrat)
    Christian Denkmair (Landesgeschäftsführer der SPÖ Oberösterreich)
    Erich Watzl (Vizebürgermeister und Kulturreferent der Stadt Linz)

    Moderation:
    Martin Wassermair (World-Information Institute, Vorstandsmitglied
    Kulturrat Österreich)

    Montag, 22.09.2008, 19.00 Uhr,
    Audimax der Kunstuniversität Linz
    Kollegiumsgasse 2, 4020 Linz

    Buchhinweis:
    Konrad Becker, Martin Wassermair (Hrsg.), Kampfzonen in Kunst und Medien. Texte zur Zukunft der Kulturpolitik, Löcker Verlag (2008)

    Zum Editorial des Buches
    wassermair.net/texte/kampfzone...

    Eine Veranstaltung von:
    KUPF - Kulturplattform OÖ, www.kupf.at
    Offenes Forum Freie Szene Linz servus.at/FREIE-SZENE
    Kulturrat Österreich www.kulturrat.at
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  • Schmied zementiert BittstellerInnengesetz

    Kulturrat Österreich, 20. Februar 2008
    Novelle Künstlersozialversicherungsfondsgesetz kurz vor Beschlussfassung

    "Künstler sollen nicht in die Rolle von Bittstellern geraten", nannte Kunstministerin Claudia Schmied eines ihrer vier wichtigsten Anliegen im Bereich Kunst und Kultur. Am Dienstag Abend im Odeon (Wien) zog die Ministerin Bilanz über ein Jahr Amtszeit und versuchte einmal mehr das bislang unbefriedigende Arbeitsergebnis bei der Novelle des Künstlersozialversicherungsfondsgesetzes (KSVFG) schön zu reden. Doch gerade hier werden KünstlerInnen explizit in die Rolle von BittstellerInnen gedrängt.

    "Es wird keine Härtefälle mehr geben", prophezeite Schmied als sie auf die Gesetzesnovelle zu sprechen kam. Das KSVFG sei selbstverständlich keine echte Künstlersozialversicherung und eine grundsätzliche Lösung nur durch ein Grundeinkommen (!) möglich. Aber immerhin, ein weiterer Schritt sei geschafft.

    So recht die Ministerin punkto bedingungslosem Grundeinkommen hätte, so falsch liegt sie mit der Prognose zu ihrem neuen KSVFG. In der Novelle ist weiterhin ein künstlerisches Mindesteinkommen als Zuschussvoraussetzung vorgesehen. Wer wenig verdient, soll auch in Zukunft keinen Zuschuss zum Pensionsversicherungsbeitrag erhalten oder diesen wieder verlieren. Auch der umstrittene Rückzahlungsparagraph bleibt bestehen. Allerdings ist eine Reihe von Ausnahmen vorgesehen, in denen der Fonds auf Rückzahlungen wiederum verzichten darf. Zum Teil nicht immer, sondern beschränkt auf fünf Mal im Leben der KünstlerIn und mit der Konsequenz in Zukunft den Zuschuss nur im Nachhinein, nach Vorlage aller Beweise zum Einkommenserfolg, ausbezahlt zu bekommen. Denn: Wer fünfmal wenig verdient, der/dem glaubt man nicht.

    In welchen Fällen der Fonds letztlich auf Rückzahlungen verzichtet, kommt auf die individuellen Gründe für den wirtschaftlichen Misserfolg mit der Kunst an. Die KünstlerInnen müssen darum ersuchen, die Entscheidung liegt beim Fonds. Was als Grund anerkannt wird, darüber gibt das KSVFG nur vage Auskunft.

    Von einer wirklichen Problemlösung (Streichung der künstlerischen Mindesteinkommensgrenze als Zuschussvoraussetzung bei bestehender Sozialversicherung) will Schmied nichts mehr wissen und schiebt weiterhin juristische Bedenken vor. Der Verfassungsdienst habe gesprochen - nur was genau, wurde bis heute nicht schriftlich kommuniziert und wird auch weiterhin der Öffentlichkeit vorenthalten. Der Kulturrat Österreich wiederum hat längst ein Gutachten von dem Verfassungsrechtsexperten Theo Öhlinger präsentiert, das das Gegenteil belegt: Zweifellos ist eine Abschaffung dieser Mindesteinkommensgrenze im KSVFG möglich. Im Sinne der Förderung der Kunst ist sie wünschenswert und notwendig.

    Am 26. Februar steht die KSVFG-Novelle auf der Tagesordnung im Kulturausschuss. Wenn nicht schleunigst wesentliche Nachbesserungen erfolgen, so hat die Reform am bisherigen Charakter des BittstellerInnengesetzes nichts geändert.


    Forderungen: Sofortmaßnahmen KSVFG
    kulturrat.at/agenda/sozialerec...

    Rechtsgutachten Theo Öhlinger
    kulturrat.at/agenda/sozialerec...

    Stellungnahme des Kulturrat Österreich zum Gesetzesentwurf
    kulturrat.at/agenda/sozialerec...


    Kulturrat Österreich
    Gumpendorfer Str. 63b, A-1060 Wien
    contact@kulturrat.at
    kulturrat.at/
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  • Plakatwüste Wien. Wir haben die Lösung!

    Pressekonferenz von IG Freie Theaterarbeit & IG Kultur Wien
    Montag, 20.10.2008, 10.30 Uhr
    QDK / Electric Avenue, Museumsquartier, Museumsplatz 1, 1070 Wien
    Raum D / quartier 21

    Nach vielen gescheiterten Versuchen, einen runden Tisch mit allen EntscheidungsträgerInnen der Stadt Wien und den Betroffenen herbeizuführen, ergreifen wir die Initiative und haben ein gangbares Lösungskonzept für kleine und mittlere Initiativen entwickelt.

    E. P. Martin Just, Obmann IG Kultur Wien
    Mag. Stefan Mathoi, Gründungsmitglied Verein Freies Plakat
    Dr. Peter Drössler, Stv. Fachgruppenobmann der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien
     
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  • Kundgebung: Künstlersozialversicherungsfonds bleibt Lotteriespiel

    Kulturrat Österreich, 10. März 2007
    Kundgebung anlässlich Beschlussfassung einer gescheiterten Novelle: Zurück an den Start!

    Kulturrat Österreich ruft zu Teilnahme auf: 11. März 2008, 12 Uhr, vor dem BMUKK (1010 Wien, Minoritenplatz 5)


    Die Einkommens-, Versicherungs- und Arbeitsbedingungen (nicht nur) in Kunst, Kultur und Medien erfordern dringende Verbesserungen. Zunehmende Selbstausbeutung der KünstlerInnen, ihre mangelnde bis fehlende soziale Absicherung, andererseits wiederum Mehrfachversicherung aufgrund unterschiedlicher Beschäftigungsformen, unzureichende Förderinstrumente, vielfältige (u.a. aufenthaltsrechtliche) Schwierigkeiten im Bereich der Mobilität und andere Probleme mehr kennzeichnen die Situation.

    Der Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF), der seit 2001 Zuschüsse zum Pensionsversicherungsbeitrag von selbstständig erwerbstätigen KünstlerInnen vergibt, ist für einen Teil der Betroffenen eine Unterstützung: freischaffende KünstlerInnen mit dem richtigen Einkommen und einem Faible für Lotterie und Almosen. Denn dem Fonds sind Rückzahlungsforderungen vorbehalten, wenn KünstlerInnen die Einkommens- und andere Vorgaben des KSVF-Gesetzes wider Erwarten nicht erfüllen.

    Seit dem Antritt der SPÖVP-Regierung hat Kunstministerin Claudia Schmied eine Lösung dieser "untragbaren Situation" versprochen. Doch die Gesetzes-Novelle, die morgen im Parlament verabschiedet werden soll, bringt keine substanziellen Verbesserungen. Grundlegende Probleme wie die Definition von KünstlerInnen, die Abschaffung der künstlerischen Mindesteinkommensgrenze als Zuschussvoraussetzung oder die Erweiterung des BezieherInnenkreises blieben unberücksichtigt. Wenn in Zukunft weniger Rückzahlungen stattfinden, so wird dies ausschließlich an den erforderlichen Bettelbriefen von KünstlerInnen mit den richtigen Argumenten liegen.

    Keine einzige der vom Kulturrat Österreich seit Jahren geforderten Sofortmaßnahmen ist erfüllt. Der Kulturrat Österreich ruft daher zu einer Spontankundgebung anlässlich der Beschlussfassung der KSVF-Gesetz-Novelle auf:

    Dienstag, 11. März 2008
    12 Uhr
    BMUKK, Minoritenplatz 5, 1010 Wien

    Die geforderten Sofortmaßnahmen des Kulturrat Österreich als Ausdruck der minimal notwendigen Veränderung bleiben aufrecht:

    * Streichung des Rückforderungsparagrafen, nach dem bereits geleistete Zuschüsse des Künstlersozialversicherungsfonds bei Nicht-Erreichen der Mindesteinkommensgrenze zurückgefordert werden können.
    * Streichung der Mindesteinkommensgrenze aus künstlerischer Tätigkeit als Anspruchsvoraussetzung für einen Zuschuss aus dem Künstlersozialversicherungsfonds.
    * Juristische Erweiterung des KünstlerInnenbegriffs und Ausweitung der grundsätzlich Bezugsberechtigten auf Kunst- und Kulturschaffende.
    * Streichung der z.T. nach fragwürdigen Kriterien bewerteten "künstlerischen Befähigung" als Anspruchsbegründung. Voraussetzung für eine Förderung der sozialen Absicherung darf nicht eine von außen postulierte Qualität sein, sondern die berufsspezifische Arbeitssituation von Kunst- und Kulturschaffenden.
    * Ausweitung des EinzahlerInnenkreises in den Künstlersozialversicherungsfonds auf alle regelmäßigen AuftraggeberInnen von Kunst- und Kulturschaffenden sowie auf kommerzielle InfrastrukturanbieterInnen zum "Konsum" von Kunst und Kultur (Änderungen im "Künstlersozialversicherungsfondsgesetz" und "Kunstförderungsbeitragsgesetz" notwendig).
    * Verpflichtende Beitragsleistung des Bundes an den Künstlersozialversicherungsfonds.
    * Ausweitung des Zuschusses auf alle Zweige der Pflichtversicherung (Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung statt Beschränkung auf Pensionsversicherung).
    * Angleichung der oberen Einkommensgrenze (maximale Gesamteinkünfte) an die Höchstbemessungsgrundlage.
    * Festlegung der Höhe des Zuschusses auf einen Fixbetrag für jene KünstlerInnen, deren Einkommen unter der halben Höchstbemessungsgrundlage liegt: Dieser Fixbetrag soll 50% der Versicherungsbeiträge ausmachen, die sich rechnerisch aus einem Einkommen in d KSVF er Höhe der halben Höchstbeitragsgrundlage ergeben.
    * Festlegung der Höhe des Zuschusses auf 50% der Beitragsleistung für jene Künstler/innen, deren Einkommen über der halben Höchstbemessungsgrundlage liegt.

    Weiters fordert der Kulturrat Österreich zwei Sitze im Kuratorium des Künstlersozialversicherungsfonds.

    Der KSVF ist kein real taugliches Mittel zur Verbesserung der sozialen Sicherheit. Selbst bei Umsetzung aller vom Kulturrat Österreich geforderten Sofortmaßnahmen nützt der Fonds bei weitem nicht allen, die akut einen Beitrag zur sozialen Absicherung brauchen. Daher fordern wir grundsätzlich:

    Eine legal mögliche Sozialversicherungslösung für alle, die dem alten Schema der Unterteilung in Erwerbsabhängige und Selbstständige nicht mehr entsprechen - leistbar gerade für KleinstverdienerInnen!

    Existenzsicherung muss von Erwerbsarbeit entkoppelt werden – bedingungsloses Grundeinkommen für alle!


    Sofortforderungen zum KSVF-Gesetz:
    kulturrat.at/agenda/sozialerec...

    Bedingungsloses Grundeinkommen jetzt!
    kulturrat.at/agenda/sozialerec...

    Mehr Information zur Kundgebung - Flugblatt, Video, Statements von KünstlerInnen
    kulturrat.at/agenda/sozialerec...
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  • Künstlersozialversicherungsfonds: Konzept von SchwarzBlau fortgesetzt

    Kulturrat Österreich, 12. März 2008


    Novelle Künstlersozialversicherungsfondsgesetz beschlossen. Gegenstimmen bei Kundgebung.
    Auch SPÖ-Abgeordnete uneins mit Kunstministerin


    Während im Parlament die Novelle des Künstlersozialversicherungsfondsgesetzes (KSVFG) auf der Tagesordnung stand, wiesen KünstlerInnen bei einer Kundgebung vor dem Büro der Kunstministerin Claudia Schmied diese einmal mehr auf deren unerledigten Job hin. So betonte Petja Dimitrova (bildende Künstlerin und Vorstandsmitglied der IG Bildende Kunst): "Der Job einer Kunstministerin ist es, die Interessen der KünstlerInnen zu vertreten. Claudia Schmied hat dies nicht getan, sondern den Weg des geringsten Widerstands in der Koalition mit der ÖVP gewählt."

    Viel anders lässt sich das Ergebnis der Gesetzesnovelle nicht lesen. Keine einzige Forderung des Kulturrat Österreich ist erfüllt. In diesem Zusammenhang erinnerte Zuzana Brejcha (Filmschaffende und Vorstandsmitglied des Kulturrat Österreich) an Oppositionszeiten der SPÖ: "Die SPÖ hat sich der Kritik und den Forderungen des Kulturrat Österreich angeschlossen, sie sogar zu ihren eigenen gemacht: das wäre allem voran die Abschaffung der künstlerischen Mindesteinkommensgrenze als Zuschussvoraussetzung (so genannte Untergrenze)."

    Auch die Kunstministerin vertrat vor einem Jahr noch diese Position. Heute sieht alles anders aus: "Die Untergrenze bleibt. KünstlerInnen werden zu BittstellerInnen", resümierte Zuzana Brejcha die geringfügigen Änderungen im Gesetz. Neu sind verschiedene Ausnahmeregelungen, die es dem Fonds erlauben, auf Ansuchen der KünstlerIn (bei Nicht-Erreichen der Untergrenze) von nun an öfter einmal auf eine Rückzahlung zu verzichten. "KünstlerInnen müssen mit Bettelbriefen antworten, wenn der KSVF Rückzahlungen verlangt", erklärte Petja Dimitrova die erniedrigende Situation. Eine solche Regelung erhöht Bürokratie und Unsicherheiten, aber nicht die soziale Absicherung.

    Und Petja Dimitrova weiter: "Eine Handschrift einer SPÖ-Kunstministerin ist nicht zu erkennen. Die konservativen Konzepte von SchwarzBlau werden unreflektiert fortgesetzt, anstatt sie endlich grundsätzlich über den Haufen zu werfen."

    Andere sehen das freilich anders: In ihren Pressemitteilungen kurz nach der Beschlussfassung im Parlament lobten die Kunstministerin und mehrere SPÖ-Abgeordnete die Novelle, jedoch nicht ohne Widerspruch. Kunstministerin Claudia Schmied: "Härtefälle werden vermieden". Diese Ansicht konnte die Kunstministerin allerdings nicht einmal in der eigenen Partei verankern. Richtiger lag nämlich der SPÖ-Abgeordnete Gerhard Reheis mit seiner Einschätzung: "Härtefälle werden gesenkt". Dass diese Novelle "nicht der große Wurf" ist, merkte Sonja Ablinger (SPÖ) schon vor zwei Wochen in der Sitzung des Kulturausschusses an.

    Die KSVFG-Novelle ist gescheitert, die soziale Absicherung von prekär Beschäftigten ungelöst. Um es mit den Kundgebungs-Schlussworten von Petja Dimitrova auszudrücken: "Zurück an den Start, Frau pseudo-sozialdemokratische Kunstministerin! Es gibt noch viel Grundsätzliches zu tun!"

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  • Klarstellung

    der Interessengemeinschaft Freie Theaterarbeit
    zum Standard-Artikel „2007 – Kein ganz so gutes Jahr“ (Thomas Trenkler)

    (Der Standard, 12.11.2008, S. 31)

    In einem Zeitungsartikel über den Kunstbericht 2007 hätte uns sehr interessiert, ob die freien darstellenden KünstlerInnen angesichts gestiegener Budgetmittel für die darstellende Kunst von dieser Mittelerhöhung profitiert haben. Denn an der Situation, die der Bericht zur Kulturfinanzierung des Bundes am Beispiel der Theaterförderung 2003 bereits aufzeigte, dürfte sich auch 2007 wenig geändert haben: 2003 wurden nur 1,2 Prozent (2,1 Mio. Euro) des Budgets des darstellenden Bereichs für Kleinbühnen und die Freie Tanz- und Theaterszene aufgewandt! In den Folgejahren hat sich diese Situation nicht verbessert.

    Mehr Klarheit in der Darstellung dieses wahrscheinlich in verknappter Form zugespielten Zahlenwerks vermisst die IG Freie Theaterarbeit auch im Satz „Mehr Geld gab es u.a. für das Österreichische Volkstheater, die Wiener Philharmoniker, das Wiener Konzerthaus, die IG Freie Theaterarbeit …“.
    Was die IG Freie Theaterarbeit betrifft, erhalten wir seit dem Jahr 2003 vom Bund ein jährlich gleich bleibendes Betriebsbudget von 72.000 Euro (im Jahr 2002 waren es sogar noch 72.673 Euro). Die Subvention an die IGFT stagniert also seit Jahren, Inflation und Preissteigerungen müssen intern irgendwie abgefedert werden.
    Im Jahr 2007 gab es somit keine Erhöhung unseres Betriebsbudgets, auch wurde seitens des Bundes kein zusätzliches Projekt der IGFT gefördert. Die im Kunstbericht ausgewiesene Subventionserhöhung resultiert aus einer geringfügigen Erhöhung der Mittel für das IG-Netz, das – vom Bund finanziert und durch die IGFT treuhänderisch verwaltet (mit einem Verwaltungsaufwand von lediglich 3,5%) – Zuschüsse zur Sozialversicherung von freien Theaterschaffenden leistet.

    Die positive Ergänzung dieser Zeitungsnachricht lautet also: Diese Erhöhung kommt den zeitgenössischen KünstlerInnen direkt zugute.


    IG Freie Theaterarbeit
    13. November 2008

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  • Plakatieren verboten?

    Kulturrat Österreich, April 2008

    Meinungsfreiheit auf Wienerisch:
    Plakatieren verboten oder Monopol auf wildes Plakatieren


    Das Recht auf Meinungsfreiheit ist das eine, reale Möglichkeiten zur freien Meinungsäußerung das andere. Plakate waren immer ein kostengünstig verfügbares Medium zur freilich begrenzten Teilnahme an öffentlichen Diskursen, und sei es (nur) zur Bewerbung von Veranstaltungen unter der Aufmerksamkeitsschwelle des Mainstreams. Davon abgesehen sind wild geklebte Plakate auch eine Bereicherung für das Stadtbild und Beleg für Vielfalt und Lebendigkeit - gerade in einer Stadt wie Wien, in der die Möglichkeiten für kommerzielle Werbung und Werbeformen im öffentlichen Raum kaum beschränkt sind und immer mehr Platz einnehmen dürfen.

    Insbesondere Obrigkeiten betrachten wildes Plakatieren allerdings häufig als Belästigung, als etwas "Unordentliches", vor allem aber als etwas schwer Kontrollierbares - und entwickeln immer wieder Aktivitäten, um dies zu verhindern. Der neueste legistische und praktische Angriff auf die Möglichkeiten des freien Plakatierens wurde mit der Gründung der Firma Kultur:Plakat (70% Tochter der Gewista) zu Jahresbeginn eingeleitet: Diese hat den Auftrag, wildes Plakatieren in Wien abzustellen.

    Wirklich legal war so genanntes wildes Plakatieren auch bisher nicht - zumindest an den meisten Flächen. Der jetzige Angriff ist aber ein doppelter: Zum einen sind die für die Kultur angebotenen, angeblich für alle leistbaren (für die freie Kulturszene aber zumeist unerschwinglichen) Halbschalen nur ein kleines Geschwisterchen zu den allgegenwärtigen großen Plakatflächen, noch dazu als ausschließlicher Ersatz zum wilden Plakatieren gedacht, inkl. Flächenmiete, koordiniert und vermarktet vom de facto Monopolisten Gewista - via Kultur:Plakat.

    Zum anderen wurde hier die Lizenz zum Schildbürgertum erteilt: Die Kultur:Plakat-PlakatiererInnen haben nach Angaben der Gewista auch den Auftrag, alle ihrer Meinung nach illegal angebrachten Plakate (naturgemäss praktisch alle, die nicht von ihnen selbst geklebt wurden) zu entfernen. Übrig bleiben vielerorts Fetzen, Papierschnipsel - und beinahe flächendeckend impressumlose Plakate in verschiedenen Grautönen mit dem sinnigen Aufdruck "Plakatieren verboten". Auf telefonische Nachfrage bestätigt Daniela Grill (Gewista bzw. Kultur:Plakat), dass Kultur:Plakat Urheber dieser Plakate ist - und dass diese von der Stadt Wien wie auch von Kultur:Plakat allerorts plakatiert werden.

    Daraus ergeben sich für den Kulturrat Österreich folgende Forderungen:

    * Mehr freie Flächen für freies Plakatieren!
    * Sofortiger Stopp der privatisierten "Hausmeisterei" Gewista!
    * Gleiches Recht für alle: Solange gewinnorientierte Unternehmen den öffentlichen Raum zu plakatieren dürfen, muss das auch für alle anderen gelten!

    Informationen, Forderungen und Positionen
    IG Freie Theaterarbeit
    IG Kultur Wien

    Texte:
    Irmgard Almer (IG Kultur Wien) im Gespräch mit Peter Fuchs, Sprecher des Vereins Freies Plakat und Thomas J. Jelinek, Obmann der IG Kultur Wien zum Thema freies Plakatieren: Der öffentliche Raum gehört allen. In: Gift April/Mai 2008

    Babara Stüwe-Eßl: Herr Bürgermeister! Geben Sie Plakatfreiheit! In: Gift Februar/März 2008

    Nicole Delle Karth: Schöne neue Werbewelt. In: Kulturrisse 4/2007

    Nicole Delle Karth: Die Sterilisation der Stadt: Wien wird schön und sauber. In: Gift Dezember 2007/ Jänner 2008

    Weitere Informationen zum Thema bei:
    Petition für freie Plakatierung
    Verein freies Plakat

    Links:
    Kultur:Plakat Gmbh (existiert noch nicht/ Info-Folder gibt es bei der Gewista - physisch abzuholen)

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  • Stellungnahme der IG Freie Theaterarbeit zu den heute bekannt gegebenen Konzeptförderempfehlungen

    Pressinformation der IGFT, 10.12.2008

    Die heute bekannt gegebenen Konzeptförderempfehlungen brachten neben viel Kontinuität auch einige spannende Neuerungen mit sich.

    Eine erfreuliche Neuentwicklung ist, dass im Vergleich zur Entscheidung im Jahr 2004 rein zahlenmäßig mehr freie Gruppen gefördert werden: Zwei freie Gruppen ohne Haus und zwei Gruppen in Verbindung mit einem Spielort (Drama X im Ensembletheater und Verein Transit im Nestroyhof) werden gefördert. Positiv zu bewerten ist, dass ein klarer Akzent auf die Förderung sogenannter interkultureller Theaterarbeit gelegt wurde. So wird die brunnen:passage unter dem Label „community art“ mit einer neuen theatralen Ausrichtung gefördert.

    Bedauerlich ist auch, dass keine Steigerung des Gesamtbudgets der Konzeptförderung um 10% realisiert werden konnte, sondern die Mittel nur um 5% von 13,3 auf 14 Millionen Euro gestiegen sind.

    Sehr enttäuschend ist, dass trotz 6%iger Steigerung des Kulturbudgets mit einer Erhöhung der Projektförderungen nicht zu rechnen ist. Damit wird auch 2009 die für den freien Theaterbereich wichtigste Säule der Theaterreform abermals sträflich vernachlässigt. Viele Spielorte könnten, auch finanziell betrachtet, einen großen Teil ihres Programms nicht ohne Produktionen von freien Gruppen/Ensembles, die aus der Projektförderung subventioniert sind, bestreiten.
    Untermauert wurde die dringend notwendige Erhöhung der Mittel für Projektförderung bereits durch die Theaterjury im Jahr 2004, die zusätzliche Fördermittel in Gesamthöhe von 700.000 Euro für die Bereiche Theorie für Theater und Performance, Nachwuchs im Bereich Tanz und Performance, für neue Projekte im Bereich inter-/multikulturelles Theater und Kinder- und Jugendtheater empfohlen hat. Nach wie vor braucht es gerade in diesen Bereichen wichtige Impulse.

    In den Entscheidungen zur Konzeptförderung finden sich Kompromisslösungen (wie etwa Odeon, Theater am Petersplatz), die ohne Ausschreibung vergeben wurden. Für die nächsten Konzeptförderentscheidungen wünschen wir uns dringend offene Ausschreibungen aller zu bewertenden Theater.


    Pressinformation der IGFT, 10.12.2008

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  • Soziale Sicherheit statt so genannter Mindestsicherung!

    Kulturrat Österreich, Pressemitteilung vom 21. Mai 2008

    Kulturrat Österreich lehnt Ministerialentwurf als Etikettenschwindel ab und fordert ein bedingungsloses existenzsicherndes Grundeinkommen!

    Nach Jahren inhaltsleerer Vorankündigungen zur Einführung einer Grundsicherung in Österreich ist nun erstmals Konkretes öffentlich: Statt einem bundesweiten Gesetz war eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Schaffung von Mindeststandards in der Ausgestaltung der Sozialhilfe in parlamentarischer Begutachtung, die im Kern nicht mehr als eine Umbenennung der Sozialhilfe in bedarfsorientierte Mindestsicherung vorsieht. Die Begutachtungsfrist für den Ministerialentwurf ist in diesen Tagen zu Ende gegangen.

    Gerade für Kunst-, Kultur- und Medienschaffende, die im Zuge des Reförmchens des Künstlersozialversicherungsfonds immer wieder darauf verwiesen wurden, dass mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung ein allgemeines System der sozialen Sicherung gerade auch für jene in Planung sei, die aufgrund diskontinuierlicher Beschäftigung des öfteren einkommensschwache Zeiträume mit systembedingt unverhältnismäßig hohen Sozialversicherungsbeiträgen überstehen müssen, ist dieser Umsetzungsentwurf umsonst: Der gesamte Problemkreis wird noch nicht einmal erwähnt.

    Allerdings enthält der Entwurf, welcher in der Öffentlichkeit unter dem Topos Armutsbekämpfung verhandelt wird, eine Reihe von Maßnahmen, die mitnichten helfen, eine wenn auch geringe allgemeine Alimentierungsschwelle für jene einzurichten, die zuwenig Geld zum Leben haben:

    * Strafandrohungen sowie Kürzungen von bis zu 50 % (etwa in Verbindung mit Sperren durch das AMS) sind vorgesehen. In Ausnahmefällen soll auch alles gestrichen werden können. Grundbedürfnisse, die durch die so genannte Mindestsicherung abgedeckt werden soll, lassen sich nicht halbieren - eine solche Regelung führt nicht zur Verringerung von Armut, sondern trägt zu deren Verschärfung bei.
    * Besonders finanzschwache Gruppen wie z. B. Asylsuchende oder subsidiär Schutzberechtigte werden generell vom Rechtsanspruch ausgeschlossen - obwohl ohnedies eine Klausel enthalten ist, dass zum Bezug ein Hauptwohnsitz in Österreich notwendig ist; Sozialtransfers in andere Staaten also de facto ausgeschlossen sind.
    * Es sind ausführliche Regelungen zur Konstruktion so genannter "Bedarfsgemeinschaften" enthalten: So soll alleine das Zusammenwohnen mit einem oder mehreren Erwachsenen generell eine Senkung des Anspruches auf zumindest 75 % bewirken.
    * Das AMS soll als Antrags- und Datensammelstelle dienen. Alleine die beinahe Nichtverpflichtung des AMS zu einem sorgfältigen Umgang mit von ihnen erhobenen Datensorten durch die letzte Arbeitslosenversicherungs-Novelle (2007) lässt hier das Schlimmste befürchten.
    * Der Entwurf sieht weitere nicht präzisierte Verschärfungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vor - anstatt letzteres zumindest den Bedürfnissen der Arbeitssuchenden anzupassen.
    * Im Entwurf wird ausdrücklich festgehalten, dass die Mindestsicherung kein arbeitsloses Einkommen sein wird. In Verbindung mit enthaltenen Klauseln zu verpflichtender sozialer Arbeit zum Nulltarif ist eine breite Einführung von Gratisjobs ohne arbeitsrechtliche Mindeststandards zu befürchten.

    Die so genannte Mindestsicherung ist in der derzeit vorgeschlagenen Form eindeutig abzulehnen. Not tut eine Bekämpfung von Armut, wobei hier zuallererst eine grundsätzliche Trennung von Einkommen und Arbeit zu realisieren ist. Nur ein Grundeinkommen (im Gegensatz zu einer bedarfsorientierten Grundsicherung - also ohne Arbeitsverpflichtung, ohne Bedarfsprüfung, in einer existenzsichernden Höhe) hat das Potenzial zu einer Umverteilung und Neudefinition von Arbeit (jenseits von Erwerbsarbeit und unbezahlter Tätigkeit) sowie einem Leben ohne materielle Existenzangst.

    Der Kulturrat Österreich fordert daher ein bedingungsloses existenzsicherndes Grundeinkommen! Für alle!


    Positionspapier Grundeinkommen des Kulturrat Österreich

    Thema Existenzsicherung auf www.kulturrat.at

    Stellungnahmen zum Ministerialentwurf zur Einführung einer sogenannten "Mindestsicherung"
    Stellungnahme des Kulturrat Österreich
    Stellungnahme des Dachverband der Filmschaffenden

    Offizielle Unterlagen
    Ministerialentwurf betreffend den Entwurf einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung (hier finden sich auch die einzelnen Stellungnahmen zum Gesetzesvorhaben).

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  • Wo bleibt die neue Künstlerkommissionsverordnung?

    Kulturrat Österreich, Pressemitteilung vom 12.06.2008
    Kulturrat Österreich: Offener Brief an die Kunstministerin

    Künstlersozialversicherungsfonds: Novelle seit zwei Monaten in Kraft, doch Praxis scheitert an fehlender Verordnung
    Wo bleibt die neue Künstlerkommissionsverordnung?

    Sehr geehrte Frau Bundesministerin Schmied!

    Seit Mitte April ist die Novelle des Künstlersozialversicherungsfondsgesetzes in Kraft. Doch nach wie vor ist die Neustrukturierung der Kurien, die über die so genannte "Künstlereigenschaft" der AntragstellerInnen entscheiden, nicht umgesetzt. Nach wie vor fehlt die notwendige Verordnung zum Gesetz. Wann werden Sie diese Verordnung erlassen? Wann können die Anträge von KünstlerInnen endlich den dem neuen Gesetz entsprechenden Kurien vorgelegt werden?

    Bisher gab es fünf Kurien: bildende Kunst, darstellende Kunst, Musik, Literatur und eine "allgemeine Kurie für die zeitgenössischen Ausformungen der Bereiche der Kunst". Die so genannte allgemeine Kurie war (und ist bis auf weiteres.) zuständig für KünstlerInnen im Bereich Fotografie, Film, Multimedia, literarische Übersetzung, Tonkunst, . sowie sonstige zeitgenössische künstlerische Praxen, die nicht den vier fachspezifischen Kurien zugeordnet sind.

    Dies führte beispielsweise dazu, dass über einen Antrag einer Kamerafrau mitunter lediglich eine Filmschaffende und vier Kurienmitglieder aus komplett anderen künstlerischen Sparten ein Gutachten darüber zu erstellen hatten, ob die vorgelegten künstlerischen Arbeiten Kunst sind oder nicht. Von einer fachkompetenten Beurteilung konnte oftmals keine Rede sein. Ein
    positives Gutachten der Kurie ist jedoch Voraussetzung für einen Zuschuss aus dem Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF). Kommt die Kurie zu einem negativen Ergebnis, erhält die AntragstellerIn keine Förderung der sozialen Absicherung.

    Das neue Gesetz sieht eine eigene Kurie für Film- und Multimediakunst vor. Die literarischen ÜbersetzerInnen sind nicht mehr der allgemeinen Kurie, sondern der Literatur zugeordnet. Und statt einer einzigen Berufungskurie für alle künstlerischen Ausdrucksformen ist für jede Kurie eine eigene fachkompetente Berufungskurie vorgesehen. Aber: All diese Veränderungen sind bislang nicht mehr wert als das Papier auf dem sie stehen. Und das ist
    ebenso geduldig wie die Regelung, dass bis zur Konstituierung der neuen Kurien eben die derzeitigen Kurien ihre Tätigkeit nach dem alten Gesetz fortsetzen. Auf dem neuen Antragsformular des KSVF ist die Neueinteilung der Kurien bereits berücksichtigt. AntragstellerInnen müssen die für sie zuständige Kurie ankreuzen. Doch der KSVF kann die Anträge keinen neuen Kurien vorlegen, weil es diese noch gar nicht gibt oder weil die Sparte, wie im Fall der literarischen ÜbersetzerInnen, in der bestehenden Kurie noch nicht vertreten ist. Damit die neuen Kurien bestellt werden können, braucht es eine neue Künstlerkommissionsverordnung - ein Papier von eineinhalb Seiten, in dem geregelt ist, welche KünstlerInnenvertretungen und Verwertungsgesellschaften Mitglieder in die nun sechs verschiedenen Kurien entsenden. Für die Künstlerkommissionsverordnung sind alleine Sie, Frau Bundesministerin, zuständig.

    Der Kulturrat Österreich hat im Zuge der Arbeit an einer Novelle des KSVF-Gesetzes stets auf die Notwendigkeit einer neuen Künstlerkommissionsverordnung hingewiesen und eine Ausarbeitung parallel zur Arbeit an der Gesetzesnovelle gefordert. Nun ist das Gesetz seit zwei Monaten in Kraft, aber die Verordnung fehlt weiterhin.

    Wir fordern eine garantierte Umsetzung noch vor dem Sommer und ersuchen um Auskunft:

    Wie weit ist die Arbeit an der Künstlerkommissionsverordnung fortgeschritten?
    Wer ist in die Arbeit an der Künstlerkommissionsverordnung involviert?
    Gibt es eine Arbeitsgruppe und wenn ja, wer gehört dieser an?
    Warum werden KünstlerInnenvertretungen in diesen Arbeitsprozess nicht eingebunden?
    Wann wird die neue Künstlerkommissionsverordnung in Kraft treten?
    Welchen Zeitplan gibt es?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Zuzana Brejcha, Gabi Gerbasits, Sabine Kock, Daniela Koweindl, Brigitte Rapp, Martin Wassermair, Günther Wildner
    (Vorstand des Kulturrat Österreich)


    Soziale Rechte für alle!
    kulturrat.at/agenda/sozialerec...

    Künstlersozialversicherungsfondsgesetz: Novelle?
    kulturrat.at/agenda/sozialerec...


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    A-1060 Wien
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  • Kulturrat Österreich: Werden Rassismus und Chauvinismus in Österreich salonfähig?

    Kulturrat Österreich - Pressemitteilung vom 9. September 2008
    Kulturrat Österreich fordert kulturpolitische Grundsätze ein

    Das Weiter-Verwalten des kulturpolitischen Schlamassels der letzten zehn Jahre kommt nicht in Frage. Einer aufkommenden Kulturpolitik, die Kultur mit Identität gleichsetzt und vor allem Österreich-Chauvinismus verspricht, ist entschieden entgegenzutreten. Der Versuch, Rassismus als "Kampf der Kulturen" salonfähig zu machen, bewegt sich jenseits des demokratischen Grundrechtekatalogs und muss zum Scheitern gebracht werden!
    Dringend notwendig ist hingegen ein klares - auch monetäres - Bekenntnis zur lebendigen aktuellen Kunst-, Kultur- und Medienlandschaft, ein solides Angebot zur Lösung der zuletzt durch eine Studie eindrucksvoll bestätigten katastrophalen sozialen und wirtschaftlichen Lage von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden sowie eine Neuorientierung auf den Ausbau und die angemessene finanzielle Ausstattung von bestehenden und entstehenden Strukturen im Feld. Ein Auftreten gegen nationale Vereinnahmungen und für ein menschenwürdiges Zusammenleben, für die freie Entfaltung der kreativen und demokratischen Kräfte muss Selbstverständlichkeit sein.

    Die Forderungen des Kulturrat Österreich zur Nationalratswahl 2006 sind Dank der anhaltenden Nichtpolitik der SPÖ nach wie vor unerfüllt.

    Forderungen des Kulturrat Österreich:

    Politik und Realität
    # Ministerium für Kunst, Kultur und Medien - mit Handlungs- und Budgetkompetenzen in den zukünftigen Kernbereichen: Mobilität, UrheberInnenrecht, soziale Absicherung.
    # Erhöhung des Budgets für zeitgenössische Kunst auf 0,5 % des Staatshaushaltes
    # Umsetzung der UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt und Ausrichtung des kulturpolitischen Handelns an ihren Inhalten
    # Mehr Transparenz und Zuverlässigkeit in der Kunst-/Kultur- und Medienförderung und deren Verwaltung

    Existenz und Überleben
    # Keine Rückzahlungsforderungen durch den Künstlersozialversicherungsfonds
    # Sozialpolitische Sofortmaßnahmen für Kunst-, Kultur- und Medienschaffende
    # Gleiche soziale Rechte für alle unabhängig von Staatszugehörigkeit
    # Existenzsicherung muss von Erwerbsarbeit entkoppelt werden - bedingungsloses Grundeinkommen für alle

    Gleiche Rechte für alle!
    # Sofortige Aufhebung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes und der Zurückstufungen des aufenthaltsrechtlichen Status von KünstlerInnen und WissenschafterInnen - Bleiberecht für alle
    # Neuformulierung von Förder-Vergaberichtlinien unter Berücksichtigung antidiskriminierender Kriterien
    # Offensive Förderung von marginalisierten oder unterrepräsentierten Teilen der Gesellschaft auch aus den Kunst-, Kultur- und Medienbudgets

    Urheberrecht, Commons und Copyright
    # Wahrung des Urheberrechts, angemessenes Entgelt für die Verwertung der Rechte von UrheberInnen und Einführung eines Urhebervertragsrechts
    # Sofortige Abschaffung der EU-Richtlinien-widrigen cessio legis und Reform des Filmurheberrechts
    # Förderung des aktuellen Kunstschaffens durch Einnahmen aus der Nutzung freier Werke ("Mozartgroschen")
    # Sicherung des freien Zugangs zu Wissen und Information sowie Gewährleistung des Rechts auf Privatkopie

    Medienkultur
    # Erfüllung des Kultur- und Bildungsauftrags im Radio-, TV- und Online-Angebot der öffentlich-rechtlichen Medienanstalt ORF
    # Ausbau der finanziellen Ausstattung und Infrastruktur für eine selbstbestimmte Medienkultur
    # Öffentliche Förderung von Informations- und Kommunikationstechnologien zur nichtkommerziellen Nutzung für Kunst, Kultur und Bildung
    # Entflechtung der Medienkartelle und keine weiteren Machtbefugnisse für die Komm-Austria

    Im Detail sind die Forderungen auf den Websites der Mitgliederverbände des Kulturrat Österreich nachzulesen, siehe www.kulturrat.at/organisation/mitglieder.

    Im Übrigen plädieren wir für einen politischen Mindest-Anstand: Gegen eine Koalition mit FPBZÖ!


    Presseaussendung Kulturrat Österreich, 09.09.2008

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  • Pressegespräch Kulturrat Österreich: Handeln statt Schweigen!

    Kulturrat Österreich präsentiert Forderungen anlässlich alarmierender Ergebnisse der Studie zur sozialen Lage von KünstlerInnen

    Montag, 22. September 2008, 10 Uhr
    Kunsthalle Wien, Karlsplatz, 1040 Wien, Treitlstr. 2

    Pressegespräch mit
    Maria Anna Kollmann (Dachverband Filmschaffende)
    Daniela Koweindl (IG Bildende Kunst)
    Sabine Prokop (IG Freie Theaterarbeit)
    Günther Wildner (Österreichischer Musikrat)

    Die vom bm:ukk in Auftrag gegebene Studie zur sozialen Lage der KünstlerInnen offenbart eine dramatische Armut: 37% leben von einem Jahresgesamteinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze (Gesamtbevölkerung: 12,6%, Erwerbstätige: 8%). Etwa 50% erreichen aus der künstlerischen Tätigkeit das vom Künstlersozialversicherungsfonds für einen Zuschuss geforderte jährliche Mindesteinkommen von derzeit 4.188,02 Euro nicht. Insgesamt 74,9% verdienen mit der Kunst weniger als 10.000 Euro jährlich. Das Einkommen von Frauen ist trotz höherem Ausbildungsgrad, Weiterbildungsinteresse und stärkerer Vernetzungen um 35% niedriger als bei Künstlern. Das mittlere Äquivalenzeinkommen von Kunstschaffenden liegt bei 1.033 Euro pro Monat (Gesamtbevölkerung: 1.488 Euro), obwohl drei von vier KünstlerInnen zusätzlich mindestens einer kunstnahen oder kunstfernen Erwerbstätigkeit nachgehen.

    Große Lücken in der sozialen Absicherung

    Die prekäre Einkommenssituation wird verschärft durch Lücken in der sozialen Absicherung: 30% haben keine durchgehende Pensionsversicherung, 14,7% sind nicht durchgehend krankenversichert. Selbstständigkeit dominiert, Anstellungen sind rar und zumeist von äußerst kurzer Dauer. 36% der Befragten hatten Anstellungen, die kürzer als einen Monat dauerten. 32,4% der Anstellungen von Filmschaffenden dauern gar nur einen Tag. Eine Schauspielerin kam auf 60 Ein-Tages-Anstellungen innerhalb eines Jahres. Viele KünstlerInnen erreichen damit nicht die erforderliche Dauer, um Arbeitslosengeld zu beziehen, müssen aber Beiträge zahlen.

    Einkommen geringer als vor zehn Jahren

    Insgesamt kommt die Studie dem Ergebnis, dass sich die ohnehin prekäre Einkommenssituation von KünstlerInnen im Vergleich zu Studien vor zehn Jahren sogar noch verschlechtert hat. Auch die Arbeitsverhältnisse spitzen sich zu: Kunstschaffende werden sogar zunehmend kriminalisiert, wenn sie sich etwa als darstellende KünstlerInnen oder Filmschaffende gezwungenermaßen auf Werkverträge einlassen (die mittlerweile für 50% bis 70% der Branche üblich sind), obwohl sie auf Grund ihrer Tätigkeit angestellt werden müssten.

    Stillschweigen ist Skandal! Studienergebnis ist Handlungsauftrag!

    Diese Zahlen und Fakten des Rohberichts sind alarmierend und zeigen dringenden Handlungsbedarf statt Stillschweigen über die Ergebnisse der Studie. Es ist ein Skandal, dass KünstlerInnen in der viel zitierten Kulturnation Österreich eine Existenz als BettelkünstlerInnen fristen müssen. Der Kulturrat Österreich ruft die verantwortlichen PolitikerInnen auf, Position zu beziehen und endlich mit der längst überfälligen Arbeit an der Verbesserung der sozialen und ökonomischen Lage von Kunstschaffen endlich zu beginnen - unter Einbeziehung der Interessenvertretungen!

    Im Rahmen des Pressegesprächs werden InteressenvertreterInnen zur Studie (sowohl in ihrer Gesamtbedeutung als auch spartenspezifisch) Stellung nehmen sowie Forderungen und Vorschläge zur nachhaltigen und umfassenden Verbesserung der dramatischen Situation präsentieren. Ziel muss Existenzsicherung unabhängig von Erwerbsarbeit sein. Grundeinkommen für alle!

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  • Alarmierende Ergebnisse der Studie zur sozialen Lage von KünstlerInnen

    Kulturrat Österreich präsentiert Forderungen anlässlich alarmierender Ergebnisse der Studie zur sozialen Lage von KünstlerInnen.

    Kulturrat Österreich, 22.9.2008

    Die vom bm:ukk in Auftrag gegebene Studie zur sozialen Lage der KünstlerInnen offenbart eine dramatische Armut: 37% leben von einem Jahresgesamteinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze.

    Die Zahlen und Fakten des Rohberichts sind alarmierend und zeigen dringenden Handlungsbedarf statt Stillschweigen über die Ergebnisse der Studie.

    Der Kulturrat Österreich ruft die verantwortlichen PolitikerInnen auf, Position zu beziehen und endlich mit der längst überfälligen Arbeit an der Verbesserung der sozialen und ökonomischen Lage von Kunstschaffen zu beginnen - unter Einbeziehung der Interessenvertretungen!

    KULTURRAT ÖSTERREICH FORDERT

    Kommunikation und Expertise
    - Einrichtung der seit langem geforderten interministeriellen ExpertInnenkommission unter Beteiligung der Interessenvertretungen zur nachhaltigen und umfassenden Verbesserung der dramatischen Situation
    - Erstellen einer Studie, die neben der sozialen Situation von KünstlerInnen auch jene der Kultur- und MedienarbeiterInnen erfasst (idealerweise unter Einbeziehung auch der WissenschaftlerInnen)

    Sofortmaßnahmen Künstlersozialversicherungsfonds
    Abarbeiten zumindest des Sofortmaßnahmenkatalogs des Kulturrat Österreich, insbesondere:
    - Aufhebung der Einkommensuntergrenze als Voraussetzung für einen Zuschuss aus dem Künstlersozialversicherungsfonds
    - Schluss mit jeglichen Rückzahlungsforderungen: keine rückwirkenden Eingriffe mehr in die ohnehin prekären Existenzen

    Novelle Arbeitslosenversicherung
    - Dringende Novelle der ALVG Novelle: Personen mit einer Erwerbsarbeitsbiographie quer zur versicherungstechnischen Teilung in Angestellte und Selbstständige, unter ihnen fast alle Kunstschaffenden, wurden bei der Novellierung systematisch nicht mitgedacht und folglich faktisch ausgeschlossen
    - Aufgabe des Konzepts der „Aktivierung“. Stattdessen tatsächliche Unterstützung für Erwerbsarbeitslose, insbesondere durch das Angebot kostenloser freiwilliger Weiterbildungsmaßnahmen

    Neustrukturierung Sozialversicherungssystem(e)
    - Bereitstellen EINER Versicherungsmöglichkeit für komplexe Berufssituationen

    Existenz und Förderung
    - Mehr Transparenz und Zuverlässigkeit in der Kunst-/Kultur- und Medienförderung und deren Verwaltung
    - Sofortige Aufhebung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes und der Zurückstufungen des aufenthaltsrechtlichen Status von KünstlerInnen und WissenschafterInnen - Bleiberecht für alle!
    - Förderung des aktuellen Kunstschaffens durch Einnahmen aus der Nutzung freier Werke ("Mozartgroschen")
    - Sicherung des freien Zugangs zu Wissen und Information sowie Gewährleistung des Rechts auf Privatkopie
    - Öffentliche Förderung von Informations- und Kommunikationstechnologien zur nichtkommerziellen Nutzung für Kunst, Kultur und Bildung

    Grundeinkommen für alle!
    Ziel muss Existenzsicherung unabhängig von Erwerbsarbeit sein. Wir schließen uns dem visionären Lösungsvorschlag vieler KünstlerInnen an und sprechen uns für ein bedingungsloses, existenzsicherndes Grundeinkommen für alle aus.

    Weitere Informationen: http;//www.kulturrat.at

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  • Das Ende der Wiener Plakatwüste?

    Presseaussendung der IG Freie Theaterarbeit & IG Kultur Wien, 20.10.2008

    IG Kultur Wien und IG freie Theaterarbeit wiederholen die
    Forderung nach einem runden Tisch aller zuständigen Politiker
    und Betroffenen


    Sehr erfreut zeigen sich die Interessengemeinschaften Kultur Wien (IGKW) und Freie Theaterarbeit (IGFT) darüber, dass die Verdrängung von kleinen Kulturinitiativen und -veranstalterInnen aus dem öffentlichen Raum endlich auch von Gewista und Kultur:Plakat GmbH als Problem erkannt wurde. "Es fehlt nicht an Lösungsvorschlägen, es
    mangelt am politischen Willen der Stadt Wien, eine Lösung zu finden, mit der nicht nur der Gewista und der Kultur:Plakat GmbH gedient ist.
    Eine zufriedenstellende Lösung kann keine sein, die von Gewista Generaldirektor Karl Javurek mittels OTS-Aussendung diktiert wird.", so Martin Just, Obmann der Interessengemeinschaft Kultur Wien.

    In der heutigen Pressekonferenz präsentierten die IG Kultur Wien und die IG Freie Theaterarbeit ein Lösungsmodell für Wien, das die Forderung nach 9.000 freien Flächen beinhaltet. 9.000 freie Flächen für kleine Kulturinitiativen und -veranstalterInnen, um den
    tatsächlichen Bedarf decken zu können und die Wahrnehmung der kulturellen Vielfalt im öffentlichen Raum wieder zu ermöglichen.
    Dieses Lösungsmodell ist allerdings ohne begleitende Marktöffnung für Freie Plakatierer undenkbar.

    Ähnlich ist die Sichtweise des Vereines Freies Plakat. So hielt Marc Mathoi vom Verein Freies Plakat fest: "Der politische Wille der Stadt Wien reicht gerade soweit, als der SP-nahen Gewista und Kultur:Plakat GmbH ein Quasi-Monopol zu ermöglichen." Der Verein Freies Plakat fordert 20.000 Flächen, um den darin vertretenden freien Gewerbetreibenden das eigene Gewerbe, aus welchem sie von Gewista bzw. Kultur:Plakat seit 1.1.2008 verdrängt sind, wieder aufnehmen zu können. IG Kultur Wien und IG Freie Theaterarbeit unterstützen diese Forderung, um auch KulturveranstalterInnen aus dem mittleren Segment die Möglichkeit der Sichtbarkeit im öffentlichen Raum zu ermöglichen.

    "Da das Problembewusstsein nun offensichtlich auch bei der Gewista vorhanden ist, macht es Sinn, den von uns seit einem Jahr geforderten runden Tisch aller Betroffenen einzuberufen", so Just abschließend. Die IGs fordern diesbezüglich alle zuständigen Politiker der Stadt Wien auf, endlich gemeinsam in dieser Sache tätig zu werden.

    Pressemappe zur Pressekonferenz am 20.10.2008:
    Freie_Plakatierung_Wiener_Modell_18.9.08

    Lösungsmodell für Wien

    Rückfragehinweis:
    IG Kultur Wien
    Martin Just
    Tel.: 0660 6511778
    martin.just@igkulturwien.net
    www.igkulturwien.net

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  • Studie zur sozialen Lage von KünstlerInnen endlich veröffentlicht

    Pressemitteilung des Kulturrat Österreich, 20.11.2008
    Kulturrat Österreich fordert seriösen Umgang mit Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden!

    Nun ist also offiziell, was bereits seit dem Sommer bekannt ist: Die vom bm:ukk in Auftrag gegebene Studie zur sozialen Lage der KünstlerInnen offenbart eine dramatische Armut. Die längst überfällige Arbeit an der Verbesserung der sozialen und ökonomischen Lage von KünstlerInnen könnte beginnen.

    Die Kommentierung von Kunstministerin Schmied verspricht allerdings nichts. Im Gegenteil hebt die Erklärung ganz allgemein auf "neue Arbeitssituationen" ab, "die in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten eine immer größere Rolle spielen". Der Neuheitswert ist begrenzt, und so sehr eine allgemeine Diskussion über prekäre Beschäftigungsverhältnisse mit Handlungsfolgen Not tut, kann dies nicht die einzige Antwort auf eine konkret erhobene, zum Teil katastrophale Situation einer Berufsgruppe sein.

    Auch die erneut in Aussicht gestellte interministerielle Arbeitsgruppe spricht Bände: Warum gibt es eine solche nicht schon längst? Entsprechende Absichtserklärungen gab es von Kunstministerin Schmied schon mehrfach. Auch wenn Lösungen zur Verbesserung der sozialen Absicherung von prekär Beschäftigten wie KünstlerInnen nicht im Kunstressort alleine verhandelt werden können und sollen, so zeigt die Studie auch eine Reihe von berufsspezifischen Schieflagen bei den Arbeitsbedingungen auf, zu denen das Kunstministerium unabhängig von anderen Ressorts längst mit Verbesserungsmaßnahmen durchstarten könnte (Stichwort Fördersysteme, Arbeitsräume, Öffentlichkeit für künstlerische Tätigkeit, Nachfragefaktoren etc.). Details, wo es krankt, verrät die Studie zur Genüge. Schließlich kamen die KünstlerInnen selbst zu Wort. Entsprechende Forderungspakete der Interessenvertretungen gibt es seit Jahr und Tag. Was fehlt, sind politisch Verantwortliche, die endlich in die Gänge kommen.

    Da passt ins Bild, dass die immer wieder vertagte Veröffentlichung der Studie nun en passant erfolgte: ohne Präsentation durch die Ministerin, die vor einem interessierten Publikum öffentlich Rede und Antwort zu jetzt notwendigen Schritten gestanden hätte.


    Der Kulturrat Österreich fordert erneut:

    Kommunikation und Expertise

    - Einrichtung der seit langem geforderten interministeriellen ExpertInnenkommission unter Beteiligung der Interessenvertretungen zur nachhaltigen und umfassenden Verbesserung der dramatischen Situation
    - Erstellen einer Studie, die neben der sozialen Situation von KünstlerInnen auch jene der Kultur- und MedienarbeiterInnen erfasst (idealerweise unter Einbeziehung auch der WissenschaftlerInnen)

    Sofortmaßnahmen Künstlersozialversicherungsfonds
    Abarbeiten zumindest des Sofortmaßnahmenkatalogs des Kulturrat Österreich, insbesondere:
    - Aufhebung der Einkommensuntergrenze als Voraussetzung für einen Zuschuss aus dem Künstlersozialversicherungsfonds
    - Schluss mit jeglichen Rückzahlungsforderungen: keine rückwirkenden Eingriffe mehr in die ohnehin prekären Existenzen

    Novelle Arbeitslosenversicherung
    - Dringende Novelle der ALVG Novelle: Personen mit einer Erwerbsarbeitsbiographie quer zur versicherungstechnischen Teilung in Angestellte und Selbstständige, unter ihnen fast alle Kunstschaffenden, wurden bei der Novellierung systematisch nicht mitgedacht und folglich faktisch ausgeschlossen
    - Aufgabe des Konzepts der „Aktivierung“. Stattdessen tatsächliche Unterstützung für Erwerbsarbeitslose, insbesondere durch das Angebot kostenloser freiwilliger Weiterbildungsmaßnahmen

    Neustrukturierung Sozialversicherungssystem(e)
    - Bereitstellen EINER Versicherungsmöglichkeit für komplexe Berufssituationen

    Existenz und Förderung
    - Mehr Transparenz und Zuverlässigkeit in der Kunst-/Kultur- und Medienförderung und deren Verwaltung
    - Sofortige Aufhebung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes und der Zurückstufungen des aufenthaltsrechtlichen Status von KünstlerInnen und WissenschafterInnen - Bleiberecht für alle!
    - Förderung des aktuellen Kunstschaffens durch Einnahmen aus der Nutzung freier Werke ("Mozartgroschen")
    - Sicherung des freien Zugangs zu Wissen und Information sowie Gewährleistung des Rechts auf Privatkopie
    - Öffentliche Förderung von Informations- und Kommunikationstechnologien zur nichtkommerziellen Nutzung für Kunst, Kultur und Bildung

    Grundeinkommen für alle!
    Ziel muss Existenzsicherung unabhängig von Erwerbsarbeit sein. Wir schließen uns dem visionären Lösungsvorschlag vieler KünstlerInnen an und sprechen uns für ein bedingungsloses, existenzsicherndes Grundeinkommen für alle aus.

    Pressemitteilung des Kulturrat Österreich
    20.11.2008
    kulturrat.at/agenda/brennpunkt...
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  • Hohe Bühnenkunst zu prekären Konditionen

    Presseinformation der IGFT, 20.11.2008

    Studie zur sozialen Lage der KünstlerInnen - Dramatische Ergebnisse im darstellenden Bereich

    Die Ergebnisse der vom bm:ukk in Auftrag gegebenen Studie zur sozialen Lage der KünstlerInnen zeigen einen dringenden spezifischen Handlungsbedarf im Bereich der darstellenden Künste:

    Dem Abbau und Verlust sozialer und arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen für darstellende KünstlerInnen ist weder auf politischer Ebene noch auf Förderebene entgegengearbeitet worden: Die Zweiklassenförderung für das Theater führt zum Abbau von Anstellungsverhältnissen und arbeitsrechtlichen Errungenschaften und zum Verlust kontinuierlicher Arbeit von Ensembles und ihrer Strukturen.

    In der Sparte der Darstellenden Kunst haben 88,9 % der RespondentInnen eine künstlerische Ausbildung (höchste Rate) und der Kernbereich derjenigen, die sowohl ihren ideellen als auch finanziellen Schwerpunkt in der künstlerischen Tätigkeit verorten, ist mit 57,2 % ebenfalls am höchsten. 30 % der darstellenden KünstlerInnen sind ausschließlich künstlerisch tätig, alle anderen arbeiten zusätzlich im kunstnahen oder kunstfernen Bereich.


    Erosion von Anstellungsverhältnissen

    Die Studie zeigt im Bereich des Theaters deutlich eine Zweiklassensituation auf.
    Während 42 % der RespondentInnen noch angestellt arbeiten kann (in den großen Häusern) bzw. Beschäftigungsverhältnisse von bis zu über einem Jahr anführen, weisen 11 % tageweise Beschäftigungen, 8,9 % wochenweise Beschäftigungen und 10,7 % Beschäftigungen unter einem Monat auf. 24,4 % sind über einen Zeitraum von einem bis drei Monaten, 13 % von drei bis sechs Monaten und weitere 13 % bis zu einem Jahr beschäftigt.

    87, 8 % der Sparte haben Auftragsarbeiten (also selbstständige Tätigkeiten) durchgeführt - insgesamt durchschnittlich 12 verschiedene pro Jahr.
    40 % der selbstständigen Arbeiten von darstellenden KünstlerInnen dauerten im Referenzjahr nur einen Tag, 31 % bis zu einer Woche, 28 % bis zu einem Monat, 45 % ein bis drei Monate , 16,1 % der Auftragsarbeiten haben einen Umfang von drei bis sechs Monaten, 10,2 % bis zu zwölf Monaten und 6,7 % länger als ein Jahr. In einem Einzelfall werden 60 eintägige Beschäftigungsverhältnisse im Bezugsjahr genannt.
    Verkürzt bedeutet das eine Arbeitsrealität strukturell sehr kurzfristig wechselnder, komplexer Beschäftigungs- und Versicherungsverhältnisse und eine Erosion der sozialen Sicherheiten.

    18 % der darstellenden KünstlerInnen haben keine durchgehende Krankenversicherung – und 37 % weisen Lücken in der Pensionsversicherung auf; 6,7 % haben gar keine Pensionsversicherung.
    Noch dramatischer wird es in Bezug auf die Arbeitslosigkeit: 75 % der RespondentInnen in der darstellenden Kunst haben keine Integration ins ALVG, also kein Anrecht auf Arbeitslosengeld.

    Das ist die traurige Arbeitsrealität für darstellende KünsterInnen in Österreich, für die das geltende Schauspielergesetz eigentlich eine Anstellung vorschreibt.

    Das durchschnittliche Nettojahreseinkommen aus künstlerischer Tätigkeit liegt für darstellende KünstlerInnen bei 8.000 Euro, das durchschnittliche Gesamteinkommen bei ca. 12.000 Euro. Diese Werte beruhen darauf, dass die in den großen Instititionen angestellten KünstlerInnen stabile Einkommensverhältnisse haben. Für die Mehrheit der Theaterschaffenden - insbesondere im freien darstellenden Bereich - liegen in Wirklichkeit signifikant geringere Einkommensmargen vor.


    Forderungen der IG Freie Theaterarbeit:

    Schluss mit Schuldzuweisungen an die KünstlerInnen: die Probleme sind strukturell!

    Statt der wachsenden Kriminalisierung von Arbeitsverhältnissen im Bereich der darstellenden Kunst müssen endlich politische Lösungen gefunden werden!

    Es besteht dringender politischer Handlungsbedarf!

    Transparenz und Kooperation
    • Einrichtung eines interministeriellen ExpertInnengremiums unter konzeptioneller Beteiligung der Interessengemeinschaften

    Förderungen
    • Grundlegendes Umdenken in der Förderpolitik: weg von der Zweiklassenförderung. Förderstrukturen müssen legale Arbeitsverhältnisse ermöglichen - auch im freien darstellenden Bereich
    • Systematische Erschließung von Touring und Mobilität in Österreich einschließlich einer signifikanten Bereitstellung von Mitteln
    • Strukturelle Öffnung von großen Institutionen für freies Theater (Fensterformate)

    Schauspielergesetz
    • Einhaltung und Aktualisierung des Schauspielergesetzes statt Erosion und systematischer Umgehung

    AMS
    • Schaffung einer eigenen permanenten, bundesweit zugänglichen AMS- Organisationseinheit mit FachreferentInnen für die Kunstsparten
    • Politische Diskussion der starren AMS-Zuverdienstgrenze

    ALVG
    • KünstlerInnen müssen mitgedacht und nicht ausgeschlossen werden: Novelle der ALVG Novelle

    Versicherung
    • Zusammenführung der komplexen Versicherungsverhältnisse: Versicherung von angestellten und selbständigen Tätigkeiten unter einem Dach muss möglich sein

    KSVF
    • KünstlerInnen dürfen nicht BettelkünstlerInnen bleiben: Grundlegende Überarbeitung der KSVF Novelle


    IG Freie Theaterarbeit
    Rückfragehinweise:
    IG Freie Theaterarbeit
    01/403 87 94

    Studie zum Download auf den Seiten des bm:ukk: www.bmukk.gv.at/kunst/bm/studi...

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