Novelle Kulturfördergesetz Land Steiermark

Das Kultur- und Kunstförderungsgesetz von 2005, das Vorbild für viele andere Bundesländer war, wird zum bereits dritten Mal seit 2012 novelliert. Bei der Durchsicht zeigt sich eine Verengung des einst offenen Kulturgesetzes mit gesellschaftspolitischem Anspruch und eine Reduzierung auf den Kunstbegriff. Substanzielle Änderungen in Bezug auf mehr Transparenz und die Umstrukturierung des Beiratssystems – langjährige Forderungen von Kulturschaffenden – unterbleiben.
Am Donnerstag 2. Juni wurde von Das andere Theater und der IG Kultur Steiermark in einer Presseaussendung auf die Mängel und Forderungen aufmerksam gemacht.

Das andere Theater schließt sich der Stellungnahme der IG Kultur Steiermark zur Novelle des KuKuFöG-2005 vollinhaltlich an.
Besonders unterstützen wir folgende Forderungen:
– verpflichtende schriftliche Begründung bei Ablehnung des Förderantrages und Reduktion der beantragten Fördersumme
– Transparenz der Bestellung der Mitglieder des Kulturkuratoriums sowie der Fachbeiräte
– Aufwertung des FachexpertInnen-Gemiums zu einem Förderbeirat und Reduktion der Agenden des Kulturkuratoriums

Stellungnahme_KuKuFöG_Novelle_Das andere Theater

Die Presseaussendung, sowie die Begutachtung der IG und andere Stellungnahmen sind abrufbar auf:
igkultur.mur.at/kulturpolitik/…

Der Artikel der Kleinen Zeitung zum Thema findet sich auf:
igkultur.weblog.mur.at/igkultu…

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