Lockdown-Bonus für Jänner und Februar

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Ab Montag, dem 22. Februar, können freischaffende Künstlerinnen und Künstler für die Monate Jänner und Februar 2021 bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) eine Lockdown-Kompensation in Höhe von 1.000 Euro beantragen.

Informationen hier.

Antragstellung hier.

Ebenfalls wird der SVS Überbrückungsfonds auf €120 Mio aufgestockt.

Der KSVF wird mit nochmaligen €20 Mio verdoppelt.

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