Information des BMKÖS:
Der “Lockdown-Bonus” für freischaffende Künstlerinnen und Künstler aufgrund des neuerlichen Lockdowns kann ab 17. November 2020 über die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) beantragt werden. Alle bei der SVS versicherten Künstlerinnen und Künstler können, wenn sie vom Lockdown betroffen sind, eine Sonderzahlung von 1.300 Euro beantragen – unabhängig von und zusätzlich zu allen anderen bisherigen Unterstützungsinstrumenten. Der Bonus steht damit sowohl jenen Künstlerinnen und Künstlern offen, die schon bisher aus der SVS eine Überbrückungsfinanzierung erhalten haben, als auch jenen, die monatlich Unterstützung aus dem Härtefallfonds der Wirtschaftskammer beziehen.
Antragsstellung hier (“Lockdownkompensation”).
Weitere Informationen hier.