Land Vorarlberg: GO-Stipendien 2026 für alle Sparten

Ausschreibung GO-Stipendien 2026 für alle Sparten
Kulturabteilung des Landes Vorarlberg fördert 2026 wieder Arbeitsaufenthalte im Ausland
Die Vernetzung und Internationalisierung der Vorarlberger Kunst bildet einen Schwerpunkt
der Kulturpolitik des Landes. Das Land schreibt daher auch für 2026 die beliebten GO-
Stipendien aus. Bewerbungen sind bis 19. Dezember 2025 möglich.
Landesrätin Barbara Schöbi-Fink nennt als erklärte Ziele dieser Stipendien die
„Grenzüberschreitung und den internationalen Austausch“.

Mit den GO-Stipendien wird Künstlerinnen und Künstlern (Einzelpersonen, aber auch
Kollektiven) eine zeit- und ortsunabhängige Förderung, flexibel und maßgeschneidert auf die
jeweilige Situation, angeboten. Damit können eigene Projektideen verwirklicht, Netzwerke
aufgebaut, an bestehende Residencies angedockt, Recherchen durchgeführt oder auch
Schreibvorhaben realisiert werden. Das Konzept von GO bietet alle Möglichkeiten.
Im Jahr 2026 werden zehn Auslandsprojekte von Vorarlberger Kunstschaffenden mit jeweils
5.000 Euro unterstützt. Das Stipendium ist weder an einen bestimmten Ort, noch an eine
bestimmte Zeit gebunden. Es richtet sich zudem an alle Arten der künstlerischen Produktion.
Für das Juryverfahren zählen die Ideen und die Überzeugungskraft des eingereichten
Projekts.

Bewerbungsrichtlinien
Antragsberechtigt sind selbständig arbeitende künstlerisch und kulturell tätige Personen
(natürliche Personen, Einzelpersonen), die folgende Voraussetzungen erfüllen:
– Herkunft und/oder Lebensmittelpunkt in Vorarlberg (mindestens zwei Jahre/Meldezettel nicht
älter als vier Wochen) oder Nachweis eines künstlerischen Schwerpunkts in Vorarlberg in den
letzten zwei Jahren (Ausstellungen, Auftritte, Präsentationen …)
– Professionelle freischaffende künstlerische/kulturelle Tätigkeit in einer der genannten
Kunstsparten
– Arbeit an künstlerischen/kulturellen Konzepten (ausgenommen sind Projekte im Kontext einer
schulischen oder universitären Ausbildung sowie Projekte, die bereits anderweitig gefördert
werden).
– Studierende einer Universität bzw. Hochschule sind von einer Antragstellung ausgeschlossen.

Einreichunterlagen
Zugelassen sind ausschließlich Bewerbungen, die bis zum 19. Dezember 2025 mittels des
entsprechenden Antragsformulars sowie der erforderlichen Beilagen auf dem Amtsweg
einlangen. Folgende Beilagen sind abzugeben:
– Vollständig ausgefülltes und eigenhändig oder mittels digitaler Signatur unterfertigtes
Antragsformular (Förderantrag (PDF).
– Künstlerischer Lebenslauf
– Begründung der Bewerbung und Beschreibung des Vorhabens, das mit diesem Stipendium
umgesetzt werden soll (max. zwei A4 Seiten).
– Referenzen/Portfolio
(Ausstellungsverzeichnis/Werkverzeichnis/Filmografie/Literaturtexte/Hörbeispiele/Links zu Film
oder Musikprojekten)
– Nachweis des Vorarlberg-Bezugs
Sämtliche Unterlagen, die dem Antragsformular angehängt werden, müssen als
zusammenhängendes PDF in digitaler Form geschickt werden. Nachreichungen sind nicht
möglich. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine Fachjury, der nur komplette Anträge
vorgelegt werden.

Information für Stipendiat:innen
– Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung erfolgt nach Stipendienende mittels
Arbeitsbericht (max. 2 A4-Seiten).
– Bei einer allfälligen Präsentation oder Veröffentlichung im Rahmen des Stipendiums ist das
Logo des Landes zu verwenden.
– Sollten sich während des Stipendienzeitraumes wesentliche inhaltliche Änderungen oder
zeitliche Verschiebungen ergeben, wird gebeten, sich mit dem Fördergeber in Verbindung zu
setzen.
– Für Abgaben jeglicher Art haben Fördernehmer:innen selbständig Sorge zu tragen.
– Stipendiat:innen müssen sich für die Dauer des Aufenthaltes selbst um eine gültige
Krankenversicherung kümmern.

Ende der Abgabefrist: 19. Dezember 2025

Abgabe ausschließlich per Mail an: kultur@vorarlberg.at
Nähere Auskünfte: Kulturabteilung des Landes Vorarlberg
Susanna Koch, susanna.koch@vorarlberg.at, Tel +43/5574/511-22316

Erzähl es deinen Freund:innen