Land Vorarlberg: Ausschreibung GO-Stipendien 2024 für alle Sparten

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Kulturabteilung des Landes Vorarlberg fördert 2024 wieder Arbeitsaufenthalte im Ausland
Die Vernetzung und Internationalisierung der Vorarlberger Kunst bildet einen Schwerpunkt
der Kulturpolitik des Landes. Das Land schreibt daher auch 2024 die bisher sehr gut
angenommenen GO-Stipendien aus. Bewerbungen sind bis 21. Jänner 2024 möglich.
Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink nennt als erklärtes Ziel der eben aktualisierten
Vorarlberger Kulturstrategie die „Grenzüberschreitung und den internationalen
Austausch“.

GO-Stipendien
Da die Auslandserfahrung, der Austausch und das konzentrierte Arbeiten an einem
anderen Ort für die künstlerische Entwicklung essenziell sind, unterstützt das Land
Vorarlberg heimische Kunstschaffende direkt bei ihren Projekten im Ausland. Mit den GO-
Stipendien wird Künstlerinnen und Künstlern (Einzelpersonen, aber auch Kollektiven) eine
zeit- und ortsunabhängige Förderung, flexibel und maßgeschneidert auf die jeweilige
Situation, angeboten. Damit können eigene Projektideen verwirklicht, Netzwerke
aufgebaut, an bestehende Residencies angedockt, Recherchen durchgeführt oder auch
Schreibvorhaben realisiert werden. Das Konzept von GO bietet alle Möglichkeiten.
Im Jahr 2024 werden mindestens zehn Auslandsprojekte von Vorarlberger
Kunstschaffenden mit jeweils 5.000 Euro unterstützt. Das Stipendium ist weder an einen
bestimmten Ort, noch an eine bestimmte Zeit gebunden. Es richtet sich zudem an alle
Arten der künstlerischen Produktion. Für das Juryverfahren zählen die Ideen und die
Überzeugungskraft des eingereichten Projekts.

Bewerbungsunterlagen: Zugelassen sind ausschließlich die Antragsformulare auf der
Homepage www.vorarlberg.at (Förderantrag (PDF) Sämtliche Unterlagen, die dem
Antragsformular angehängt werden, müssen als zusammenhängendes PDF in digitaler
Form geschickt werden. Nachreichungen sind nicht möglich. Über die Vergabe der
Stipendien entscheidet eine Fachjury, der nur komplette Anträge vorgelegt werden.
Stipendiat:innen müssen sich für die Dauer des Aufenthaltes selbst um eine gültige
Krankenversicherung kümmern und verpflichten sich zu einem Abschlussbericht. Bei einer
allfälligen Präsentation oder Veröffentlichungen im Rahmen des Stipendiums ist das Logo
des Landes zu verwenden.

Ende der Abgabefrist: 21. Jänner 2024
Abgabe ausschließlich per Mail an: kultur@vorarlberg.at
Nähere Auskünfte: Kulturabteilung des Landes Vorarlberg
Susanna Koch, susanna.koch@vorarlberg.at, Tel +43/5574/511-22316

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