Land Steiermark: Weitere 1,14 Millionen Euro Unterstützung für die steirische Kunst und Kultur

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Beschluss der Landesregierung auf Antrag von LH-Stv. Anton Lang und LR Christopher Drexler / Die Kultur-Maßnahmen im Detail

Kultur- und Kunstförderungen: Sonderförderungsprogramme für die freie Szene

Um die freie Kulturszene in der Steiermark zu unterstützen, die mit erheblichen Einnahmenausfällen und Einschränkungen in ihrer Kunstausübung konfrontiert ist, wird ein eigenes Sonderförderungsprogramm des Landes Steiermark aufgelegt. 400.000 Euro stehen für einen eigenen COVID-19-Einreichtermin zur Verfügung. Die eingereichten Projekte müssen in diesem Programm einen Bezug zur Corona-Krise herstellen Unter diesem Bezug wird nicht nur eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Virus-Krise verstanden. Es können auch Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen des Kunst- und Kulturschaffens angeführt werden (z.B.: Publikumsrückgang, Umbesetzungen: heimische statt internationale mitwirkende KünstlerInnen, digitale statt analoge Umsetzung, usw.).

Aus diesem Grunde wurde der Kultur- und Kunstförderungseinreichtermin von 15. Juli auf den 7. August 2020 verschoben. Bereits geförderte Projekte können nicht erneut eingereicht oder gefördert werden.

Darüber hinaus gibt es ein weiteres Sonderförderungsprogramm explizit zur Unterstützung der Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen: Darstellende Kunst, Musik, Musiktheater und Klangkunst sowie Literatur im Umfang von 100.000 Euro. Damit soll die Wiederaufnahme – also das „Comeback“ – der Aufführung als auch Tourneen und Lesungen von vergangenen Produktionen und Programmen gefördert werden. Die erlassenen Publikumsbeschränkungen bedingen weiterhin ein hohes wirtschaftliches Risiko. Um an einer Normalisierung des Veranstaltungsbetriebes am Kultursektor mitzuwirken, werden die im Vergleich zu Neuproduktionen kostengünstigeren und schneller realisierbaren Wiederaufnahmen gefördert. Diese Förderung ist niederschwellig und bedarfsorientiert (auf Basis der Steirischen Gastspielförderung) und werden über ein Online-Formular abgewickelt. Einreichungen werden ab 7. August bis 31. Dezember 2020 möglich sein. Der Leistungszeitraum von Wiederaufnahmen, Lesungen und Tourneen von Produktionen erstreckt sich von Mai 2020, seit der Lockerungsverordnung, bis Ende Dezember 2021.

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