Information – Medienzentrum Steiermark
Graz (19. März 2020).- Derzeit wird alles unternommen, um das Corona-Virus möglichst einzudämmen oder zumindest die Ausbreitung zu verlangsamen. Gleichzeitig gilt es, den Blick auf Herausforderungen und Problemstellungen zu lenken, die es ob der notwendigen weitreichenden Maßnahmen zur Virus-Eindämmung zu bewältigen gilt. Die Bundesregierung bereitet daher ein Hilfspaket von bis zu 38 Milliarden Euro vor, um Unternehmen zu unterstützen und Arbeitsplätze zu erhalten. Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer und Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang haben dieses Paket ausdrücklich begrüßt und auch betont, dass der Schutz der Menschen und die Erhaltung von Wirtschaftskraft und Arbeitsplätzen über die anvisierten Budgetziele des Landes zu setzen sind.
Um in dieser schwierigen Lage weitere Unterstützung zu bieten, hat die Steiermärkische Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung auf Antrag von Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer einstimmig einen Erlass beschlossen, der Flexibilität und Klarheit für die zahlreichen Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer des Landes Steiermark bringt.
Vorbereitungskosten und Storno-Gebühren werden anerkannt; Anpassungen möglich
Entgegen der üblichen Förderrichtlinien müssen aufgewendete Fördergelder etwa für Projekte oder Veranstaltungen, die aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus nicht realisiert werden konnten, nicht zurückbezahlt werden. Es müssen lediglich am üblichen Abrechnungsweg Belege für die bisherigen Ausgaben oder auch Storno-Gebühren im Rahmen der genehmigten Förderung nachgewiesen werden. Auch nachträgliche Änderungen der Förderungsgegenstände oder Anpassungen der Formalvorgaben sind durch Antrag der Förderungsnehmerin oder des Förderungsnehmers möglich, um trotz der aktuellen Corona-Restriktionen auf unbürokratischem Wege die Realisierung der geplanten Projekte zu ermöglichen.
Mit dem heute beschlossenen Erlass, der bis auf Weiteres Gültigkeit haben wird, wird sowohl dem sorgsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln und gerade in dieser schwierigen Situation der Solidarität mit den Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmern des Landes Steiermark Rechnung getragen.
Hauptbetroffen von Absagen: „Kultur und Sport sollen wieder in ganzer Breite stattfinden!“
Kunst- und Kulturschaffende, Sportlerinnen und Sportler sowie Veranstalterinnen und Veranstalter sind Hauptbetroffene von Versammlungsbeschränkungen und Veranstaltungsabsagen. In den Ressorts Kultur und Sport (im Jahr 2019 insgesamt rund 2.000 Förderungsfälle) gibt es außerdem besonders viele Empfängerinnen und Empfänger von Kleinförderungen und besonders viele ehrenamtliche Initiativen und Vereine.
Bei Kultur- und Sportförderungen werden daher nicht nur die bereits gewährten Förderungen nicht zurückgefordert, für die die entstandenen Vorbereitungs- und Stornokosten entsprechend belegt und nachgewiesen werden können, sondern auch die Projektzeiträume automatisch um eineinhalb Jahre verlängert. Das heißt, dass die Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer aus den Bereichen Kultur und Sport ihre Projekte auch zu einem späteren Zeitpunkt verwirklichen können. „Nach dieser Krise und den zahlreichen Einschränkungen mit denen wir alle leben müssen, sollen Kunst und Kultur genauso wie der Sport in der Steiermark wieder in der ganzen Vielfalt und Breite stattfinden“, bringen Kultur- und Sportlandesrat Christopher Drexler und Landesrätin Ursula Lackner das Ziel der Maßnahmen auf den Punkt.
Kultur- und Sportlandesrat Christopher Drexler: „Uns ist bewusst, dass Kunst- und Kulturschaffende genauso wie Sportlerinnen und Sportler sowie Veranstalterinnen und Veranstalter ob der aktuellen Lage mit ganz besonderen Problemen und Herausforderungen konfrontiert sind. Sie sind die Hauptbetroffenen von Versammlungsbeschränkungen und Veranstaltungsabsagen. Im Kultur- und im Sportbetrieb kommen die Menschen zusammen. Dort findet das gesellschaftliche und das soziale Leben statt. Deshalb wollen wir durch größtmögliche Flexibilität in der Förderungsabwicklung eine erste Unterstützung bieten. Gleichzeitig bin ich mit den Verantwortlichen auf Bundesebene in enger Abstimmung, um gemeinsam Pakete zu schnüren, mit denen wir einen nachhaltigen Schaden für die Kunst- und Kulturszene wie auch den Sport in der Steiermark so gut es geht eindämmen wollen. Ich danke Ihnen allen für das Verständnis und die Solidarität. Es geht um nicht weniger als den Schutz der Gesundheit unserer verletzlichen und potentiell gefährdeten Mitbürgerinnen und Mitbürger. Wir können alle schwer abschätzen, wie sich die Lage weiterentwickeln wird. Wichtig ist, dass wir in dieser für uns alle neuen und außergewöhnlichen Situation gemeinsam an einem Strang ziehen, um sie im Sinne unserer gesamten Gesellschaft bestmöglich zu meistern und gemeinsam an der Reparatur des drohenden Schadens zu arbeiten. Die Kultur- und Sportabteilung des Landes Steiermark steht Ihnen auch in dieser Zeit als verlässlicher Ansprechpartner zur Verfügung!“
Ursula Lackner, Landesrätin für Klima und Umweltschutz: „Viele Organisationen, auch im Non-Profit-Bereich, leisten wertvolle Arbeit für die Steirerinnen und Steirer – etwa in den Bereichen Kultur, Jugendarbeit, Klima- und Umweltschutz, Familien und vielen weiteren. Sie sind damit wichtige Partnerinnen und Partner für das Land Steiermark. Zu dieser Partnerschaft gehört auch Verlässlichkeit. Diese beweist das Land Steiermark mit der vorübergehenden Änderung der Förderrichtlinien, die es den Organisationen ermöglicht, die derzeitige Situation auch wirtschaftlich verkraften zu können.“
Graz, am 19. März 2020