Land Steiermark: Mehrjährige Kulturförderungen werden wertangepasst und um ein Jahr verlängert

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Vom 26.03.2020: Weitere Unterstützung für Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer aus dem Kulturbereich

Kunst und Kultur: Covid-19-Maßnahmenpaket für mehrjährige Förderungsvertragspartnerinnen und -vertragspartner

Die Steiermärkische Landesregierung hat am 26.03.2020 – eine Woche nach den Unterstützungsmaßnahmen für die Abwicklung von Projektförderungen  – auch für die mehrjährigen Förderungsverträge von Kunst- und Kulturinitiativen, -vereinen und -institutionen ein Maßnahmenpaket zur finanziellen und wirtschaftlichen Erleichterung beschlossen.

Fristverlängerung zur Übermittlung der Verwendungsnachweise sowie Auszahlung der gesamten Förderung 2020 bis Ende April

Für die mehrjährigen Förderungen ist die Einreichfrist für die Verwendungsnachweise 2019 bis zum 30. Juni 2020 verlängert worden. Diese Verlängerung erfolgt automatisch. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. 

Weiters hat die Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport veranlasst, dass die Auszahlung der gesamten Förderungen 2020 im Rahmen der mehrjährigen Förderungsvereinbarungen, die normalerweise in drei Tranchen zwischen Februar und Juli erfolgt, heuer ausnahmsweise zur Gänze bis Ende April ausgezahlt werden.

Wertanpassung der zugesagten Förderung in der Höhe von zwei Prozent im Jahr 2021

Um einen finanziellen Mehraufwand, der etwa aus Vertragsverpflichtungen oder Programmänderungen entstehen könnte, abzufedern, werden die mehrjährigen Förderungsverträge im Jahr 2021 einer Wertanpassung in der Höhe von zwei Prozent unterzogen. Dadurch erhöht sich die Ausschüttung dieser Kunst- und Kulturförderungen für die 156 Empfängerinnen und Empfänger in Summe um mehr als 130.000 Euro.  

Flexibilität in der Abrechnung sowie bei der Umsetzung der Projekte in den Jahren 2020 und 2021.

Der vor einer Woche beschlossene Erlass für alle Förderungsnehmerinnen und -nehmer des Landes Steiermark soll sinngemäß auch für die mehrjährigen Förderungsvereinbarungen gelten. Dadurch ergibt sich Folgendes:

Ein aktueller Kosten- und Finanzierungsplan für das gezwungenermaßen geänderte Programm 2020 sowie für das geplante Programm 2021 ist bis spätestens 31.12.2020 einzureichen . Gleichzeitig müssen bis Ende dieses Jahres auch die Projektänderungen und -verschiebungen für 2020, sowie das geplante Jahresprogramm für 2021 bekannt gegeben werden. Die Abrechnung der förderfähigen Kosten für die Jahre 2020 und 2021 kann gemeinsam erfolgen. Förderungsnachweise für beide Jahre können in einer zusammengefassten Abrechnung vorgenommen werden. Gleichzeitig wird auch der Projektzeitraum für diese beiden Jahre zusammengelegt und beinhaltet die Zeitspanne von 01.01.2020 bis 31.12.2021. Die Frist für die Vorlage des Verwendungsnachweises für die Jahre 2020 und 2021 endet somit am 30.03.2022.

Verlängerung des Förderungszeitraumes auf das Jahr 2022

Der Ausschreibungsprozess für die nächste mehrjährige Förderungsperiode 2022 bis 2024 hätte in den kommenden Wochen starten müssen. Dieser wird auf das nächste Jahr verschoben und den Fördernehmerinnen und -nehmern die Möglichkeit eröffnet, die mehrjährigen Förderverträge um ein Jahr zu verlängern und die wertangepassten Förderungsbeträge somit auch 2022 zu erhalten  Die Einreichung der Programmplanung inklusive Finanzierungsplan für 2022 muss bis zum 30.10.2021 erfolgen. In weiterer Folge müssen diese Einreichungen dem Begutachtungsverfahren gemäß dem Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetz i.d.g.F. unterzogen werden. Erst nach einer positiven Förderungsempfehlung kann die Förderung ausbezahlt werden.

Für die Jahre 2023 bis 2025 sollen die nächsten mehrjährigen Förderungsvereinbarungen wieder offen durch die Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport ausgeschrieben werden.

Kulturlandesrat Christopher Drexler: „Die mehrjährigen Förderungen geben aktuell 156 steirischen Kunst- und Kulturinitiativen finanzielle Planungssicherheit und Stabilität für ihre Arbeit und die Umsetzung vielfältiger Projekte. Die Möglichkeit der Verlängerung der bestehenden Förderverträge um ein Jahr, nimmt den Kulturschaffenden das aufwendige und zeitintensive Ausschreibungs- und Bewerbungsprozedere, das mitten in der COVID-19-Krise einzuleiten gewesen wäre, in dieser belastenden und unsicheren Zeit ab.

Im Bewusstsein, dass Kunst- und Kulturschaffende ob der aktuellen Lage mit ganz besonderen Problemen und Herausforderungen konfrontiert sind, bin ich über diese Maßnahmen hinaus mit den Verantwortlichen auf Bundesebene in enger Abstimmung, um gemeinsam Pakete zu schnüren, mit denen wir einen nachhaltigen Schaden für die Kunst- und Kulturszene in der Steiermark so gut es geht eindämmen wollen. Ich danke Ihnen allen für das Verständnis und die Solidarität. Wichtig ist, dass wir in dieser für uns alle neuen und außergewöhnlichen Situation gemeinsam an einem Strang ziehen, um sie im Sinne unserer gesamten Gesellschaft bestmöglich zu meistern und gemeinsam an der Reparatur des drohenden Schadens zu arbeiten. Nach dieser Krise und den zahlreichen Einschränkungen, mit denen wir alle leben müssen, sollen Kunst und Kultur wieder in der ganzen Vielfalt und Breite stattfinden. Die Kulturabteilung des Landes Steiermark steht Ihnen auch in der aktuellen Phase als verlässlicher Ansprechpartner zur Verfügung!“

www.kultur.steiermark.at

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