Die Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7) hat die Richtlinien für Kunst-und Kultur-Förderungen überarbeitet. Seit 6. Feber 2017 gilt der neue „Leitfaden für Subventionen“.
Im folgenden ist eine Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen, die in Zusammenarbeit der IG Kultur Wien, der IG Bildende Kunst, der IG Freie Theaterarbeit mit der Kulturabteilung der Stadt Wien entstanden ist.
- Auch natürliche Personen können einreichen
Förderansuchen an die Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7) bis zu einer Förderhöhe von maximal 20.000 Euro können seit 6.2.2017 nicht nur von Vereinen oder anderen juristischen Personen oder Personengesellschaften, sondern grundsätzlich auch von natürlichen
Personen gestellt werden.
Voraussetzung: Sitz bzw. Lebensmittelpunkt muss in Wien sein. Natürliche Personen müssen dem Ansuchen einen ausführlichen Lebenslauf mit Auflistung bisheriger Projekte beilegen.
- Neues Formular, neue Tabelle
Das Formular „Subventionsansuchen“ und die Kalkulationstabellen wurden neu gestaltet. Das Subventionsansuchen enthält nun ein Feld zur Erstellung eines Ratenplans für die Ausbezahlung der Förderung. Die Kalkulationstabelle enthält nur mehr ein Arbeitsblatt, auf der sich die Tabellen der bisherigen zwei Arbeitsblätter befinden.
- Neues Prozedere bei Zusagen
Wenn im Fall einer positiven Entscheidung die Höhe der Förderung vom Subventionswunsch abweicht, muss die Kalkulation adaptiert werden. Ein neuerlicher Antrag muss – im Gegensatz zu früher – nicht gestellt werden. Bei Zusage einer Förderung muss der Zusagebrief nicht mehr doppelt
unterschrieben zurückgeschickt werden.
- Bei Abrechnung von Subventionen ab 5000 Euro Originalbelege beilegen
Bei der Abrechnung von Subventionen ab 5000 Euro sind der Abrechnung sofort und nicht erst auf Anforderung die saldierten Originalbeläge in Gesamthöhe der Fördersumme samt Belegaufstellung beizulegen.
- AUẞERDEM: PRÜFUNGEN MÖGLICH
Wie uns die MA 7 mitteilte, sind bei höher dotierten Förderungen spätere Überprüfungen der geförderten Institution durch den Stadtrechnungshof möglich. Werden Mängel festgestellt, erteilt der Stadtrechnungshof Empfehlungen zu deren Behebung. Ob die Mängel tatsächlich behoben worden sind, kann auch überprüft werden.
Auch die MA 7 erhielt schon Empfehlungen des Stadtrechnungshofs. Dazugehört, dass auch die MA 7 selbst ab sofort Überprüfungen geförderter Institutionen vornehmen soll.
Überprüft werden unter anderem die ordnungsgemäße Buchführung und die (schriftliche) Nachvollziehbarkeit wesentlicher Entscheidungen der Organe der Subventionen beziehenden Institution, insbesondere:
– die ordnungsgemäße Einnahmen- und Ausgabenrechnung samt Vermögensübersicht,
– die ordnungsgemäße Durchführung der Rechnungsprüfung,
– bei Vereinen die Einhaltung der Vereinsstatuten unter anderem in Hinblick auf Zustimmung zu Insichgeschäften bei Honoraren oder Gehältern für Vereinsfunktionär_innen (z. B.: die Zustimmung anderer Mitglieder des Leitungsorgans zu Honoraren oder Gehälter für ein Mitglied des Leitungsorgans).
Es sollte daher von Vereinen darauf geachtet werden:
– von allen Sitzungen aller Vereinsorgane schriftliche Protokolle anzufertigen, die alle wichtigen Entscheidungen nachvollziehbar machen
– die Protokolle von den anwesenden Funktionär_innen unterschreiben zu lassen,
– Rechnungsprüfberichte schriftlich zu verfassen und von den Prüfer_innen unterschreiben zu lassen,
– alle Protokolle und alle in Zusammenhang mit der Förderung stehenden Dokumente so wie alle Belege und Rechnungsunterlagen mindestens sieben Jahre aufzubewahren.
- Empfehlungen und häufige Fehler
Mag. Moritz Becher, der Leiter des Referats Fördermanagement der MA 7, hat die relevantesten Empfehlungen des Stadtrechnungshofs gesammelt. Wir haben seine Zusammenstellung mit seiner Zustimmung hier online gestellt:
Empfehlungen Stadtrechnungshof_Wien
Außerdem stellte uns Mag. Moritz Becher eine Liste der häufigsten Fehler bei Förderansuchen an die MA 7 zusammen. Diese Liste ist hier zu finden:
MA7-Zusammenstellung-Fehler_Fördernehmer_innen
[:en]
Die Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7) hat die Richtlinien für Kunst-und Kultur-Förderungen überarbeitet. Seit 6. Feber 2017 gilt der neue „Leitfaden für Subventionen“.
Im folgenden ist eine Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen, die in Zusammenarbeit der IG Kultur Wien, der IG Bildende Kunst, der IG Freie Theaterarbeit mit der Kulturabteilung der Stadt Wien entstanden ist..
- Auch natürliche Personen können einreichen
Förderansuchen an die Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7) bis zu einer Förderhöhe von maximal 20.000 Euro können seit 6.2.2017 nicht nur von Vereinen oder anderen juristischen Personen oder Personengesellschaften, sondern grundsätzlich auch von natürlichen
Personen gestellt werden.
Voraussetzung: Sitz bzw. Lebensmittelpunkt muss in Wien sein. Natürliche Personen müssen dem Ansuchen einen ausführlichen Lebenslauf mit Auflistung bisheriger Projekte beilegen.
- Neues Formular, neue Tabelle
Das Formular „Subventionsansuchen“ und die Kalkulationstabellen wurden neu gestaltet. Das Subventionsansuchen enthält nun ein Feld zur Erstellung eines Ratenplans für die Ausbezahlung der Förderung. Die Kalkulationstabelle enthält nur mehr ein Arbeitsblatt, auf der sich die Tabellen der bisherigen zwei Arbeitsblätter befinden.
- Neues Prozedere bei Zusagen
Wenn im Fall einer positiven Entscheidung die Höhe der Förderung vom Subventionswunsch abweicht, muss die Kalkulation adaptiert werden. Ein neuerlicher Antrag muss – im Gegensatz zu früher – nicht gestellt werden. Bei Zusage einer Förderung muss der Zusagebrief nicht mehr doppelt
unterschrieben zurückgeschickt werden.
- Bei Abrechnung von Subventionen ab 5000 Euro Originalbelege beilegen
Bei der Abrechnung von Subventionen ab 5000 Euro sind der Abrechnung sofort und nicht erst auf Anforderung die saldierten Originalbeläge in Gesamthöhe der Fördersumme samt Belegaufstellung beizulegen.
- AUẞERDEM: PRÜFUNGEN MÖGLICH
Wie uns die MA 7 mitteilte, sind bei höher dotierten Förderungen spätere Überprüfungen der geförderten Institution durch den Stadtrechnungshof möglich. Werden Mängel festgestellt, erteilt der Stadtrechnungshof Empfehlungen zu deren Behebung. Ob die Mängel tatsächlich behoben worden sind, kann auch überprüft werden.
Auch die MA 7 erhielt schon Empfehlungen des Stadtrechnungshofs. Dazugehört, dass auch die MA 7 selbst ab sofort Überprüfungen geförderter Institutionen vornehmen soll.
Überprüft werden unter anderem die ordnungsgemäße Buchführung und die (schriftliche) Nachvollziehbarkeit wesentlicher Entscheidungen der Organe der Subventionen beziehenden Institution, insbesondere:
– die ordnungsgemäße Einnahmen- und Ausgabenrechnung samt Vermögensübersicht,
– die ordnungsgemäße Durchführung der Rechnungsprüfung,
– bei Vereinen die Einhaltung der Vereinsstatuten unter anderem in Hinblick auf Zustimmung zu Insichgeschäften bei Honoraren oder Gehältern für Vereinsfunktionär_innen (z. B.: die Zustimmung anderer Mitglieder des Leitungsorgans zu Honoraren oder Gehälter für ein Mitglied des Leitungsorgans).
Es sollte daher von Vereinen darauf geachtet werden:
– von allen Sitzungen aller Vereinsorgane schriftliche Protokolle anzufertigen, die alle wichtigen Entscheidungen nachvollziehbar machen
– die Protokolle von den anwesenden Funktionär_innen unterschreiben zu lassen,
– Rechnungsprüfberichte schriftlich zu verfassen und von den Prüfer_innen unterschreiben zu lassen,
– alle Protokolle und alle in Zusammenhang mit der Förderung stehenden Dokumente so wie alle Belege und Rechnungsunterlagen mindestens sieben Jahre aufzubewahren.
- Empfehlungen und häufige Fehler
Mag. Moritz Becher, der Leiter des Referats Fördermanagement der MA 7, hat die relevantesten Empfehlungen des Stadtrechnungshofs gesammelt. Wir haben seine Zusammenstellung mit seiner Zustimmung hier online gestellt:
Empfehlungen Stadtrechnungshof_Wien
Außerdem stellte uns Mag. Moritz Becher eine Liste der häufigsten Fehler bei Förderansuchen an die MA 7 zusammen. Diese Liste ist hier zu finden:
MA7-Zusammenstellung-Fehler_Fördernehmer_innen
[:fr]
Die Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7) hat die Richtlinien für Kunst-und Kultur-Förderungen überarbeitet. Seit 6. Feber 2017 gilt der neue „Leitfaden für Subventionen“.
Im folgenden ist eine Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen, die in Zusammenarbeit der IG Kultur Wien, der IG Bildende Kunst, der IG Freie Theaterarbeit mit der Kulturabteilung der Stadt Wien entstanden ist..
- Auch natürliche Personen können einreichen
Förderansuchen an die Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7) bis zu einer Förderhöhe von maximal 20.000 Euro können seit 6.2.2017 nicht nur von Vereinen oder anderen juristischen Personen oder Personengesellschaften, sondern grundsätzlich auch von natürlichen
Personen gestellt werden.
Voraussetzung: Sitz bzw. Lebensmittelpunkt muss in Wien sein. Natürliche Personen müssen dem Ansuchen einen ausführlichen Lebenslauf mit Auflistung bisheriger Projekte beilegen.
- Neues Formular, neue Tabelle
Das Formular „Subventionsansuchen“ und die Kalkulationstabellen wurden neu gestaltet. Das Subventionsansuchen enthält nun ein Feld zur Erstellung eines Ratenplans für die Ausbezahlung der Förderung. Die Kalkulationstabelle enthält nur mehr ein Arbeitsblatt, auf der sich die Tabellen der bisherigen zwei Arbeitsblätter befinden.
- Neues Prozedere bei Zusagen
Wenn im Fall einer positiven Entscheidung die Höhe der Förderung vom Subventionswunsch abweicht, muss die Kalkulation adaptiert werden. Ein neuerlicher Antrag muss – im Gegensatz zu früher – nicht gestellt werden. Bei Zusage einer Förderung muss der Zusagebrief nicht mehr doppelt
unterschrieben zurückgeschickt werden.
- Bei Abrechnung von Subventionen ab 5000 Euro Originalbelege beilegen
Bei der Abrechnung von Subventionen ab 5000 Euro sind der Abrechnung sofort und nicht erst auf Anforderung die saldierten Originalbeläge in Gesamthöhe der Fördersumme samt Belegaufstellung beizulegen.
- AUẞERDEM: PRÜFUNGEN MÖGLICH
Wie uns die MA 7 mitteilte, sind bei höher dotierten Förderungen spätere Überprüfungen der geförderten Institution durch den Stadtrechnungshof möglich. Werden Mängel festgestellt, erteilt der Stadtrechnungshof Empfehlungen zu deren Behebung. Ob die Mängel tatsächlich behoben worden sind, kann auch überprüft werden.
Auch die MA 7 erhielt schon Empfehlungen des Stadtrechnungshofs. Dazugehört, dass auch die MA 7 selbst ab sofort Überprüfungen geförderter Institutionen vornehmen soll.
Überprüft werden unter anderem die ordnungsgemäße Buchführung und die (schriftliche) Nachvollziehbarkeit wesentlicher Entscheidungen der Organe der Subventionen beziehenden Institution, insbesondere:
– die ordnungsgemäße Einnahmen- und Ausgabenrechnung samt Vermögensübersicht,
– die ordnungsgemäße Durchführung der Rechnungsprüfung,
– bei Vereinen die Einhaltung der Vereinsstatuten unter anderem in Hinblick auf Zustimmung zu Insichgeschäften bei Honoraren oder Gehältern für Vereinsfunktionär_innen (z. B.: die Zustimmung anderer Mitglieder des Leitungsorgans zu Honoraren oder Gehälter für ein Mitglied des Leitungsorgans).
Es sollte daher von Vereinen darauf geachtet werden:
– von allen Sitzungen aller Vereinsorgane schriftliche Protokolle anzufertigen, die alle wichtigen Entscheidungen nachvollziehbar machen
– die Protokolle von den anwesenden Funktionär_innen unterschreiben zu lassen,
– Rechnungsprüfberichte schriftlich zu verfassen und von den Prüfer_innen unterschreiben zu lassen,
– alle Protokolle und alle in Zusammenhang mit der Förderung stehenden Dokumente so wie alle Belege und Rechnungsunterlagen mindestens sieben Jahre aufzubewahren.
- Empfehlungen und häufige Fehler
Mag. Moritz Becher, der Leiter des Referats Fördermanagement der MA 7, hat die relevantesten Empfehlungen des Stadtrechnungshofs gesammelt. Wir haben seine Zusammenstellung mit seiner Zustimmung hier online gestellt:
Empfehlungen Stadtrechnungshof_Wien
Außerdem stellte uns Mag. Moritz Becher eine Liste der häufigsten Fehler bei Förderansuchen an die MA 7 zusammen. Diese Liste ist hier zu finden:
MA7-Zusammenstellung-Fehler_Fördernehmer_innen
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