Künstlerische Darbietungen ohne Publikum

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Da uns im Moment viele Fragen zu diesem Thema erreichen, möchten wir darauf hinweisen, dass künstlerische Darbietungen zu beruflichen Zwecken in fixer Zusammensetzung ohne Publikum erlaubt sind.

Beachtet hierfür § 14. (1) der aktuellen 5. COVID-19-NotMV:

Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs zum Zweck der Teilnahme an Zusammenkünften ist nur für folgende Zusammenkünfte zulässig: […]

9. Proben und künstlerische Darbietungen in fixer Zusammensetzung ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen, […]

Bei geförderten Projekten aber beachten: Änderungen (etwa zeitliche Verschiebung oder digitale Realisierung statt Live-Event) des geplanten Vorhabens sind unbedingt im Vorhinein mit den Fördergeber*innen rückzusprechen.

Die aktuelle Bundesverordnung findet ihr beim Sozialministerium.

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