Da uns im Moment viele Fragen zu diesem Thema erreichen, möchten wir darauf hinweisen, dass künstlerische Darbietungen zu beruflichen Zwecken in fixer Zusammensetzung ohne Publikum erlaubt sind.
Beachtet hierfür § 14. (1) der aktuellen 5. COVID-19-NotMV:
Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs zum Zweck der Teilnahme an Zusammenkünften ist nur für folgende Zusammenkünfte zulässig: […]
9. Proben und künstlerische Darbietungen in fixer Zusammensetzung ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen, […]
Bei geförderten Projekten aber beachten: Änderungen (etwa zeitliche Verschiebung oder digitale Realisierung statt Live-Event) des geplanten Vorhabens sind unbedingt im Vorhinein mit den Fördergeber*innen rückzusprechen.
Die aktuelle Bundesverordnung findet ihr beim Sozialministerium.