Künstlerische Darbietungen ohne Publikum

Da uns im Moment viele Fragen zu diesem Thema erreichen, möchten wir darauf hinweisen, dass künstlerische Darbietungen zu beruflichen Zwecken in fixer Zusammensetzung ohne Publikum erlaubt sind.

Beachtet hierfür § 14. (1) der aktuellen 5. COVID-19-NotMV:

Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs zum Zweck der Teilnahme an Zusammenkünften ist nur für folgende Zusammenkünfte zulässig: […]

9. Proben und künstlerische Darbietungen in fixer Zusammensetzung ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen, […]

Bei geförderten Projekten aber beachten: Änderungen (etwa zeitliche Verschiebung oder digitale Realisierung statt Live-Event) des geplanten Vorhabens sind unbedingt im Vorhinein mit den Fördergeber*innen rückzusprechen.

Die aktuelle Bundesverordnung findet ihr beim Sozialministerium.