Wer kann beantragen?
Künstler*innen – und zwar selbstständige, als auch unselbstständige – die Werke der Kunst im Sinne des § 2 Abs.1 K-SVFG schaffen und
über einen 6-monatigen Hauptwohnsitz in Österreich im Zeitpunkt der Antragstellung verfügen
Wann kann beantragt werden?
Bei Vorliegen eines besonders berücksichtigungswürdigem Notfall, unter anderem: für die Deckung des notwendigen Lebensunterhalts bei Einkommensausfall wegen unvorhersehbarer Ereignisse
Welche Voraussetzungen / Informationen gibt es?
Der KSVF hat einen direkten Link für Einkommensausfälle im Bezug auf das Corona Virus eingerichtet. Hier: https://www.ksvf.at/corona.html
Wie viel wird ersetzt?
Der KSVF-Unterstützungsfonds gewährt bis € 5.000,- Unterstützungsleistung pro Ansuchen.
Wann gibt es Geld?
Es finden regelmäßig Sitzungen des jeweiligen Beirats statt, dennoch kann es aufgrund von hohem Andrang zu Verzögerungen kommen.
Formulare
Ansuchen
Stellungnahme
Einkommensübersicht
Dokumentation Einkommensausfall
Alle Formulare findet ihr hier: https://www.ksvf.at/formulare.html
Tipp
Wenn deine Künstler*inneneigenschaft bereits vom KSVF positiv beurteilt ist, ist keine weitere Überprüfung dieser Voraussetzung mehr erforderlich.
Wenn deine Künstler*inneneigenschaft noch nicht vom KSVF beurteilt wurde, lege alle erforderlichen Unterlagen (ausführlicher künstlerischer Lebenslauf, Werkstücke wie Kataloge, Tonträger, Video-Links, Nachweise über den Erhalt von Preisen oder Stipendien, Zeugnisse über die künstlerische Ausbildung) dem Antrag auf Unterstützung bei.
Wichtig:
Je besser und übersichtlicher der konkrete Fall dokumentiert ist, desto rascher funktioniert die Abwicklung
Im Bezug auf die Dokumentation: So wenig wie möglich, so viel wie nötig