Konzeptförderung der Stadt Wien 2022-2025: Einreichfrist 15. April 2020

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Nicht vergessen!! Für den Bereich Darstellende Kunst schreibt die Stadt Wien alle vier Jahre eine Konzeptförderung von freien Gruppen aus. Der Einreichtermin für die nächste Periode 2022-2025 ist der 15.April 2020.

Der Antrag kann online bei der MA7 Kulturabteilung der Stadt Wien eingereicht werden: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/kultur/projekte/subventionen/konzeptfoerderung.html

Gefördert werden Vorhaben und Aktivitäten in den Bereichen Schauspiel, Performance, Tanz- und Bewegungstheater, Musiktheater, Figurentheater und speziell für Kinder und Jugendliche gedachte Projekte im Bereich der Darstellenden Kunst sowie transdisziplinäre Theaterprojekte.

Nicht gefördert werden parteipolitische Veranstaltungen und Projekte, die vorwiegend einen religiösen Zweck erfüllen, z. B. Gottesdienste.

Antragsberechtigt sind:

   – Juristische Personen mit Sitz in Wien

   -Eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien

   -Natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz in Wien

   -Natürliche Personen können einen Antrag ausschließlich für Einzelförderungen bis zu einer Förderhöhe von maximal 10.000 Euro stellen

Eine ausführliche Beschreibung zu den Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen finden Sie in den Förderrichtlinien. Bitte lesen Sie diese aufmerksam, bevor Sie einen Förderantrag stellen.

Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

    -Wien-Bezug: Das Vorhaben muss sich entweder inhaltlich auf Wien beziehen oder Wien muss der Veranstaltungs- oder Produktionsort sein.

    -Öffentliches Interesse: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum kulturellen Fortschritt beiträgt.

    -In finanzieller Hinsicht muss sichergestellt sein, dass das Vorhaben mit der Förderung durchgeführt werden kann bzw. ohne Förderung nicht oder nicht zur Gänze begonnen oder durchgeführt werden kann.

    -Der oder die Förderwerbende muss wirtschaftlich leistungsfähig sein und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung haben. Es darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren anhängig oder mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben worden sein.

Bitte beachten: Im Online-Formular müssen Sie mit der Einverständniserklärung oder der Handy-Signatur bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.

Weitere Informationen: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/kultur/projekte/subventionen/konzeptfoerderung.html

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