K-SVF-Unterstützungsfonds: Neue Richtlinien seit Oktober 2019

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Für Künstler_innen, egal ob angestellt oder selbständig tätig, gibt es die Möglichkeit in Notfällen finanzielle Unterstützung beim Künstler-Sozialversicherungsfonds (K-SVF) zu erhalten. Die Unterstützung muss schriftlich beantragt werden, einmal monatlich finden Vergabe-Sitzungen statt.

Die Grundlagen für die Vergabe von Beihilfen sind in Richtlinien festgelegt. Diese wurden nunmehr in Zusammenarbeit mit dem Kulturrat überarbeitet und im Oktober 2019 vom Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien genehmigt. Die neue Richtlinie, die nunmehr verstärkt die Lebensrealitäten der Kunstschaffenden im Hinblick auf Notfälle berücksichtigt und den Handlungsspielraum des KSVF erweitert, finden Sie hier.

Ein Beirat stellt im Rahmen seiner Tätigkeit fest, ob und inwieweit die Voraussetzungen für die Gewährung der beantragten Beihilfe vorliegen. Auf die Gewährung einer Beihilfe besteht kein Rechtsanspruch. Das Formular zum Ansuchen finden Sie hier. Beizulegende Unterlagen finden Sie hier.

Einreichung und weitere Infos für Unterstützung: www.ksvf.at

Der Leitfaden des Kulturrat Österreich für Anträge beim Unterstützungsfonds des K-SVF ist hier zu finden: kulturrat.at

Bei weiteren Fragen stehen auch wir beratend gern zur Verfügung (office@freietheater.at).

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