Auch kleinere Kulturvereine und -initiativen können Sponsoringverträge abschließen, die für das unterstützende Unternehmen steuerlich wirksam werden. Dafür ist es ausreichend, eine regionale Breitenwirkung der Werbung zu erzielen. Das BKA dazu ein eigenes Informationsblatt erstellt.
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Auch kleinere Kulturvereine und -initiativen können Sponsoringverträge abschließen, die für das unterstützende Unternehmen steuerlich wirksam werden. Dafür ist es ausreichend, eine regionale Breitenwirkung der Werbung zu erzielen. Das BKA dazu ein eigenes Informationsblatt erstellt.
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Auch kleinere Kulturvereine und -initiativen können Sponsoringverträge abschließen, die für das unterstützende Unternehmen steuerlich wirksam werden. Dafür ist es ausreichend, eine regionale Breitenwirkung der Werbung zu erzielen. Das BKA dazu ein eigenes Informationsblatt erstellt.
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