Auch kleinere Kulturvereine und -initiativen können Sponsoringverträge abschließen, die für das unterstützende Unternehmen steuerlich wirksam werden. Dafür ist es ausreichend, eine regionale Breitenwirkung der Werbung zu erzielen. Das BKA dazu ein eigenes Informationsblatt erstellt.
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Auch kleinere Kulturvereine und -initiativen können Sponsoringverträge abschließen, die für das unterstützende Unternehmen steuerlich wirksam werden. Dafür ist es ausreichend, eine regionale Breitenwirkung der Werbung zu erzielen. Das BKA dazu ein eigenes Informationsblatt erstellt.
Auch kleinere Kulturvereine und -initiativen können Sponsoringverträge abschließen, die für das unterstützende Unternehmen steuerlich wirksam werden. Dafür ist es ausreichend, eine regionale Breitenwirkung der Werbung zu erzielen. Das BKA dazu ein eigenes Informationsblatt erstellt.
