Es erreichen uns viele Fragen von Künstler*innen, die einen Impftermin bekommen konnten und nun einen Nachweis über den Status als Kulturschaffende mitbringen müssen. Solltet ihr als Künstler*innen selbstständig sein, seid ihr meist als “Neue Selbstständige” gemeldet und somit kein Mitglied bei der WKO. Nachweise können z.B. sein:
- Vertrag / Dienstzettel / Lohnzettel vom laufenden oder letzten Engagement
- künstlerisches Diplomzeugnis, Zeugnis einer bestandenen künstlerischen Ausbildung, paritätisches Bühnenreifezeugnis
- Bestätigung über den Erhalt eines künstlerischen Arbeitsstipendiums
- Bestätigung vom KSVF, dass der Zuschuss übernommen wird
- SVS-Quartalsabrechnung, auf der der Zuschuss vom KSVF vermerkt ist oder ein anderes Dokument von der SVS aus dem ersichtlich wird, dass man als Künstler*in versichert ist
- Dokumente vom Finanzamt, auf denen die Branchenkennzahl vermerkt ist
- Bestätigung über die Betreuung vom Team 4 (AMS)
Achtung: Der KSVF stellt keine Bestätigungen nur für die Impfung aus. Nehmt das mit, was ihr bereits habt und achtet darauf, dass auf den Dokumenten euer Name ersichtlich ist. Sollte es dennoch zu Problemen bei den Impfterminen kommen, gebt uns bitte sofort Bescheid, damit wir uns erneut mit der Stadt Wien in Verbindung setzen können.