Die nächste IG Netz Einreichfrist für das 1. Halbjahr 2021 (für Sozialversicherungsbeitragszuschüsse bei Anstellungen in Österreich von Januar bis inklusive Juni 2021) hat als Deadline den 15. Oktober 2021 – bitte fristgerecht einreichen. Verlängerungen der Einreichdeadline sind ausgeschlossen.
IG-Netz wird aus Mitteln der Kunstsektion des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) und der Kunst- und Kulturabteilungen der Bundesländer Tirol, Vorarlberg, Steiermark, Burgenland, Kärnten, Oberösterreich und der Stadt Wien finanziert.
- Antragsberechtigt sind Theatergruppen / Vereine, deren jährliche Gesamtsubvention sämtlicher Gebietskörperschaften den Betrag von 570.000 Euro nicht übersteigen. Innerhalb der vorangegangenen zwei Kalenderjahre oder für das laufende Kalenderjahr muss eine produktionsbezogene Förderungszusage durch – IG-Netz finanzierende Gebietskörperschaften (Bund und/oder Bundesländer s.o.) – erfolgt sein.
- Die Sozialversicherungsbeitrags-Zuschüsse liegen bei max. 300 €/Person/Monat
- Für Antragsteller*innen, die hauptsächlich durch das Land Niederösterreich und Salzburg gefördert werden, müssen nach wie vor eine Förderung durch den Bund innerhalb der letzten 3 Jahre nachweisen. Die Zuschüsse pro Person/Monat entsprechen denen der Bundesmittel (im 2. Halbjahr 2020 max. 220 € pro Person).
Alle Details s. Richtlinien IG Netz: https://freietheater.at/service/ig-netz/vergaberichtlinien/
Einreichungen bitte wie üblich über die IG Netz Datenbank (https://ig-netz.spdns.eu/user/login).