IG Netz: Nächste Einreichfrist am 15. Oktober 2021

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Die nächste IG Netz Einreichfrist für das 1. Halbjahr 2021 (für Sozialversicherungsbeitragszuschüsse bei Anstellungen in Österreich von Januar bis inklusive Juni 2021) hat als Deadline den 15. Oktober 2021 – bitte fristgerecht einreichen. Verlängerungen der Einreichdeadline sind ausgeschlossen.

IG-Netz wird aus Mitteln der Kunstsektion des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) und der Kunst- und Kulturabteilungen der Bundesländer Tirol, Vorarlberg, Steiermark, Burgenland, Kärnten, Oberösterreich und der Stadt Wien finanziert.

  • Antragsberechtigt sind Theatergruppen / Vereine, deren jährliche Gesamtsubvention sämtlicher Gebietskörperschaften den Betrag von 570.000 Euro nicht übersteigen. Innerhalb der vorangegangenen zwei Kalenderjahre oder für das laufende Kalenderjahr muss eine produktionsbezogene Förderungszusage durch – IG-Netz finanzierende Gebietskörperschaften (Bund und/oder Bundesländer s.o.) – erfolgt sein.
  • Die Sozialversicherungsbeitrags-Zuschüsse liegen bei max. 300 €/Person/Monat
  • Für Antragsteller*innen, die hauptsächlich durch das Land Niederösterreich und Salzburg gefördert werden, müssen nach wie vor eine Förderung durch den Bund innerhalb der letzten 3 Jahre nachweisen. Die Zuschüsse pro Person/Monat entsprechen denen der Bundesmittel (im 2. Halbjahr 2020 max. 220 € pro Person).

    Alle Details s. Richtlinien IG Netz: https://freietheater.at/service/ig-netz/vergaberichtlinien/

Einreichungen bitte wie üblich über die IG Netz Datenbank (https://ig-netz.spdns.eu/user/login).

Folgende Unterlagen müssen als Beleg hochgeladen werden:
– Vereinsregisterauszug
– Subventionsnachweis Bund und hauptsächlich förderndes Bundesland (sofern dieses das IG-Netz finanziell unterstützt: derzeit Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien) max. 3 Jahre alt! 
– Lohnzettel der Arbeitnehmer*innen
– monatliche Kontoauszüge der Gesundheitskasse oder Beitragsvorschreibungen und Zahlungsbestätigungen 
– Jahresabschluss / Bilanz des Vorjahres
– ggf. Nachweis über geförderte Arbeitsplätze (falls es solche gibt)
– Programme, Flyer, Kritiken etc. als Beleg über die Produktionen, die im betreffenden Zeitraum stattgefunden haben
Die Dokumente zum IG Netz Antrag können auch sukzessive hochgeladen / eingetragen werden.

Den Abschluss bildet das Ausdrucken des IG Netz Antragsformulars, das von den zeichnungsberechtigten Personen unterschrieben werden muss.
Diesen Antrag spätestens am 15. Oktober 2021 für den Einreichzeitraum 1. Halbjahr 2021 per Post an IG Netz/IG Freie Theater, Gumpendorferstr. 63 B, 1060 Wien senden.

SONDERFALL IG-NETZ KURZARBEIT-ZUSCHÜSSE
Auch bei Covid-19 Kurzarbeitsbezügen (aber z.B. auch Altersteilzeit) sind Zuschüsse – die noch nicht durch das AMS abgedeckt werden -, anteilig möglich. Das IG Netz kann nur Sozialversicherungszuschüsse zu real gezahlten Dienstgeber*innen-Beiträgen leisten.

Ausfüllhilfe IG-Netz-Datenbank/Kurzarbeit:
1. Frage im Antrag, ob eine AMS Unterstützung zu den Sozialversicherungsbeiträgen (Covid-19 Kurzarbeitsbezüge, Altersteilzeit …) geleistet wurde.
2. Wenn das AMS Covid-19 Kurzarbeitsbezügen bewilligt hat, dann ergänzend zu den (extra hochgeladenen) Lohnzetteln ein PDF mit folgenden Inhalten hochladen:
Kontoauszug aus dem hervorgeht, wie viel das AMS pro Monat überwiesen hat und
– Informationen zur aktuellsten Version der Kurzarbeitseckdaten beim AMS (Abrechnung der COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe im AMS ONLINE-Konto), aus denen Abrechnungsstunden /unterstützte Arbeitsstunden pro Monat/ pro Person durch das AMS hervorgehen (Abrechnungsmonat, Aufstellung pro Anstellung mit Brutto(brutto)Entgelt, verrechnete COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe, Beginn und Ende des Kurzarbeitszeitraums pro Monat …).
Diese Unterlagen für den Zeitraum Juli bis Dezember 2020 bitte in einem gemeinsamen PDF hochladen.

Bei Fragen helfen wir gerne weiter: 01 403 87 94 oder per mail an ig-netz@freietheater.at

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