IG NETZ: Nächste Einreichfrist 15.03.2022

Die nächste IG Netz Einreichfrist für das 2. Halbjahr 2021 (für Sozialversicherungsbeitragszuschüsse bei Anstellungen in Österreich von Juli bis inklusive Dezember 2021) hat als Deadline den 15. März 2021 – bitte fristgerecht einreichen. Verlängerungen der Einreichdeadline sind ausgeschlossen.

Das IG-Netz wird aus Mitteln der Kunstsektion des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) und der Kunst- und Kulturabteilungen der Bundesländer Tirol, Vorarlberg, Steiermark, Burgenland, Kärnten, Oberösterreich und der Stadt Wien finanziert.

  • Antragsberechtigt sind Theatergruppen / Vereine, deren jährliche Gesamtsubvention sämtlicher Gebietskörperschaften den Betrag von 570.000 Euro nicht übersteigen. Innerhalb der vorangegangenen zwei Kalenderjahre oder für das laufende Kalenderjahr muss eine produktionsbezogene Förderungszusage durch – IG-Netz finanzierende Gebietskörperschaften (Bund und/oder Bundesländer s.o.) – erfolgt sein.
  • Die Sozialversicherungsbeitrags-Zuschüsse liegen bei max. 300 €/Person/Monat
  • Für Antragsteller*innen, die hauptsächlich durch das Land Niederösterreich und Salzburg gefördert werden, müssen nach wie vor eine Förderung durch den Bund innerhalb der letzten 3 Jahre nachweisen. Die Zuschüsse pro Person/Monat entsprechen denen der Bundesmittel (im 2. Halbjahr 2020 max. 220 € pro Person).

Alle Details s. Richtlinien IG Netz: https://freietheater.at/service/ig-netz/vergaberichtlinien/

Einreichungen bitte wie üblich über die IG Netz Datenbank (https://ig-netz.spdns.eu/user/login). Ersteinreicher:innen senden wir gerne einen Einladungslink zur Datenbank. Bitte hierfür den Dienstgeber:innennamen (Vereinsnamen im genauen Wortlaut) und eine Mailadresse, mit der der Account verwaltet werden soll per Mail an office@freietheater.at bekanntgeben.