Die Arbeiten am Härtefall-Fonds schreiten voran. Die Bundesregierung hat angekündigt, bis Ende dieser Woche die Förderrichtlinien fertigzustellen.
Die Wirtschaftskammer wird in weiterer Folge mit der operativen Abarbeitung des Härtefall-Fonds beauftragt, eine Wirtschaftskammer-Mitgliedschaft ist jedoch keine Voraussetzung für Zuschüsse aus dem Härtefall-Fonds.
Nach derzeitigem Stand werden folgende Gruppen in der ersten Phase Ansprüche stellen können:
Ein-Personen-Unternehmer*innen
Kleinstunternehmer*innen, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler*innen, Journalist*innen, Psychotherapeut*innen
Freie Dienstnehmer*innen wie EDV-Spezialist*innen und Nachhilfelehrer*innen
Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)
Für die Gruppe der Non-Profit-Organisationen (NPO) nach §§ 34 bis 47 Bundesabgabenordnung sowie für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe wird die Bundesregierung gesonderte Förderrichtlinien erlassen.
Der Härtefall-Fonds wird einen ersten Zuschuss bringen, der später nicht zurückgezahlt werden muss.
Von der WKÖ wird eine zentrale IT-Lösung erarbeitet, wo die betroffenen Betriebe rasch ihre Anträge einbringen können. Danach soll es möglichst einfach und rasch zur Auszahlung der Förderbeträge kommen. Gleichzeitig sorgen die Wirtschaftskammern in den Bundesländern dafür, dass es Ansprechpartner vor Ort gibt. Einerseits haben diese die Kenntnisse über die unternehmerische Situation vor Ort, andererseits können sie bei Problemen umgehend helfen.
Die entsprechenden Förderrichtlinien werden derzeit erarbeitet, wir werden euch über Ergebnisse hier wieder informieren.
Mehr erfahren: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html