Für die Monate November und Dezember stehen beim Härtefallfonds der WKO 200€ mehr zur Verfügung (1.100€/Monat) als bei der Überbrückungsfinanzierung (1.000€/Monat). Wer für November und Dezember noch nicht für die Überbrückungsfinanzierung angesucht hat (davor aber schon), kann für diese Monate durchaus in den HFF wechseln. Siehe den FAQ-Beitrag (Punkt 13 bei Förderberechtigte):
Kann ich als Künstler einen Antrag stellen?
Künstler sind grundsätzlich antragsberechtigt. In der Auszahlungsphase 4 gibt es aber einen wechselseitigen Ausschluss zwischen der Förderung durch den Härtefallfonds und der Beihilfe nach der Künstler-Überbrückungsfonds-Richtlinie. Für Zeiträume ab November 2021 kann nur entweder die Härtefall-Förderung oder die Beihilfe nach der Künstler-Überbrückungsfonds-Richtlinie in Anspruch genommen werden.
Eine Beihilfe nach der Künstler-Überbrückungsfonds-Richtlinie für Zeiträume vor November 2021 ist für den Härtefallfonds Phase 4 nicht schädlich.