Funkhausverkauf und Absiedelung Ö1

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Im Funkhausverkauf und bei der Absiedelung von Ö1 stehen entscheidende Schritte bevor. Die Stadt Wien beschäftigt sich mit der Widmung des Areals und gibt bis zum 27. September 2019 die Möglichkeit zur Einsicht in die Planung.

Bis zu diesem Datum ist es möglich, Einsprüche zu formulieren, welche Auswirkungen die Absiedelung von Ö1 und der Verkauf und die Verbauung des Areals auf die Stadt und auf uns haben.

Die IG Autorinnen und Autoren haben dazu vier Muster-Stellungnahmen entwickelt, die beiliegen:

  • aus der Sicht von Kulturschaffenden
  • aus der Sicht von zivilgesellschaftlichen Einrichtungen und Journalist/inn/en
  • aus der Sicht des Publikums und der Wohn- und Arbeitsumgebung
  • aus gesellschaftspolitischer/demokratiepolitischer Sicht

Sie bitten, von ihren Muster-Stellungnahmen Gebrauch zu machen und Stellungnahmen bis zum 27. September 2019 an die Adresse: post@ma21a.wien.gv.at zu schicken.

Stellungnahmen sind jedem/jeder österreichischen Staatsbürger/in und jeder Einrichtung möglich, auch mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland.

Ein Onlineformular der Stadt Wien gibt es ebenfalls mit dem man seinen Einspruch an die Stadt Wien richten kann. Hier der Link dazu: www.wien.gv.at/formular

Sollte die Adaption eines ihrer Musterbriefe zu aufwendig sein, so ist es genauso möglich, einen eigenen Einspruch auszudrücken. Über digital an uns zugesandte Kopien freuen sie sich im einen wie im anderen Fall.

Hier sind detaillierte Informationen dazu zu finden: www.wien.gv.at/flaechenwidmung

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