Fixkostenzuschuss II

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Information der WKO:

Es ist gelungen, dass der Fixkostenzuschuss II bereits ab 30 % statt bisher 40 % Umsatzausfall beantragt werden kann. Damit können möglichst viele Betriebe quer durch alle Branchen unterstützt werden. Die verbesserten Rahmenbedingungen gehen auch mit einer Erweiterung der förderbaren Fixkosten einher, sodass die AfA, die fiktive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie frustrierte Aufwendungen und Personalaufwendungen, die für den Erhalt des Mindestbetriebes notwendig sind, geltend gemacht werden können. Leasingraten werden zur Gänze übernommen.

Gerade für besonders betroffene Branchen wie beispielsweise Reisebüros, Kinos oder die Busbranche sind diese Anpassungen sehr wichtig. Erfreulich ist, dass die EU-Kommission auch grünes Licht für den erweiterten Fixkostenzuschuss nach befristetem Beihilferahmen mit einem Volumen von bis zu 3 Mio. Euro gegeben hat. Neben einer raschen Umsetzung setzen wir uns insbesondere für eine Kombinationsmöglichkeit der beiden Fixkostenzuschussprodukte ein.

Factsheet Fixkostenzuschuss II zum Download

Alle Informationen zum Fixkostenzuschuss II finden Sie unter fixkostenzuschuss.at

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