„Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 25. Oktober 2018 eine Pressemeldung über ein aktuelles Urteil herausgegeben. In einem Rechtsstreit um sogenannte Kettenbefristungen von Opern- und Orchesterangestellten bei der Fondazione Teatro dell’Opera di Roma (Rechtssache C-331/17) hat der Gerichtshof entschieden, dass Künstler*innen an öffentlichen Kultureinrichtungen in Italien wie andere Arbeitnehmer*innen davor geschützt sein müssen, immer wieder nur befristete Verträge zu bekommen.“
Über die Auswirkungen dieses Urteils für den Rest von Europa kann derzeit nur spekuliert werden.
Mehr Infos: UrteilbefristeteVerträge