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Arbeits–Stipendien 2024/2025 für alle Sparten
Im Rahmen der „Kulturstrategie des Landes Vorarlberg“ (2023) wurde eine strategische
Fokussierung auf Förderinstrumente, die auf die Unterstützung von Arbeitsprozessen von
Künstler:innen zielen, ins Zentrum gerückt. Vor diesem Hintergrund schreibt die Kulturabteilung
fünf Jahresstipendien und zehn Halbjahresstipendien, jeweils dotiert mit 1.500 EUR monatlich,
aus. Die Ausschreibung richtet sich an professionelle Kunstschaffende aller Sparten mit dem Ziel,
einen für die Entwicklung oder Weiterentwicklung des künstlerischen Werks relevanten Zeitraum
finanziell abzusichern. Arbeitsstipendien sind in den Bereichen Bildende Kunst inkl. Fotografie
und Neue Medien, Darstellende Kunst, Film, Literatur und Musik vorgesehen. Auch
spartenübergreifende Einreichungen sind willkommen.
Die Auswahl der Stipendienempfänger:innen erfolgt von einer durch die Kulturabteilung
nominierten und spartenübergreifend besetzten Jury.
Antragsberechtigt sind selbständig arbeitende künstlerisch und kulturell tätige Personen
(natürliche Personen, Einzelpersonen)
– Herkunft und/oder Lebensmittelpunkt Vorarlberg (Mindestens zwei Jahre/Meldezettel nicht älter
als vier Wochen)
– einen künstlerischen Schwerpunkt in den letzten zwei Jahren kontinuierlich in Vorarlberg
nachweisen können (Ausstellungen, Auftritte, Präsentationen …)
– eine professionelle freischaffende künstlerische/kulturelle Tätigkeit in einer der genannten
Kunstsparten ausüben
– an künstlerischen/kulturellen Konzepten arbeiten (z.B. Recherchephasen; ausgenommen
Projekte im Kontext einer schulischen oder universitären Ausbildung sowie Projekte, die bereits
anderweitig gefördert werden).
Zugelassen sind ausschließlich Bewerbungen, die bis zum 20. Oktober 2024 mittels des
entsprechenden Antragsformulars sowie der erforderlichen Beilagen auf dem Amtsweg
einlangen.
– Vollständig ausgefüllter und eigenhändig oder mittels digitaler Signatur unterfertigtes
Antragsformular (Förderantrag (PDF).
– Beschreibung des Vorhabens, das mit diesem Stipendium umgesetzt werden soll, inklusive
detailliertem Zeit– und Arbeitsplan (max. zwei A4 Seiten).
– Nachweis des Vorarlberg–Bezugs
– Motivationsschreiben zum Konzept/ Vorhaben/Projekt
– künstlerischer Lebenslauf
– Referenzmaterial (digital)
Sämtliche Unterlagen, die dem Antragsformular anhängen, müssen als zusammenhängendes PDF
in digitaler Form eingereicht werden.
Einreichung ausschließlich per Mail an: kultur@vorarlberg.at
Nachreichungen sind nicht möglich, über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine Fachjury,
der nur vollständige Anträge vorgelegt werden.
Für Stipendiat:innen
– Jahres– sowie Halbjahresstipendien für 2024/2025 werden ab November 2024 für zwölf
beziehungsweise sechs zusammenhängende Monate gewährt und werden monatlich mit jeweils
1.500 EUR dotiert.
– Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung erfolgt nach Stipendienende mittels
Arbeitsbericht, der einen Überblick über die Entwicklung, den Ablauf sowie das erzielte Ergebnis
nachvollziehbar macht (max. 2 A4–Seiten).
– Bei einer allfälligen Präsentation oder Veröffentlichung im Rahmen des Stipendiums ist das Logo
des Landes zu verwenden.
– Sollten sich während des Stipendienzeitraumes wesentliche inhaltliche Änderungen ergeben,
wird gebeten, sich mit der Fördergeberin in Verbindung zu setzen.
– Für Abgaben jeglicher Art haben Fördernehmer:innen selbständig Sorge zu tragen.
– Eine Einreichung für weitere Projektförderungen bei der Kulturabteilung ist für
Stipendienempfänger:innen im Stipendienzeitraum nicht möglich. Zwischen der Vergabe von
Arbeitsstipendien pro antragsstellender Person müssen mindestens drei volle Kalenderjahre
liegen.
– Wenn der Antrag auf ein Stipendium abgelehnt wurde, kann bereits im nächsten Jahr ein neuer
Antrag gestellt werden.
– Für Vorhaben, die Teil von bereits durch die Kulturabteilung des Landes Vorarlberg geförderten
Jahresprogrammen oder Projekten sind, kann kein Arbeitsstipendium beantragt werden.
Rückfragen an die Kulturabteilung des Landes Vorarlberg
Susanna Koch, susanna.koch@vorarlberg.at
Tel +43 5574 511–22316