Mangelnde soziale, rechtliche und finanzielle Absicherung der Künstler*innen in der darstellenden Kunst sind kein neues Phänomen, sie wurde jedoch durch die Pandemie und ihre Folgen massiv verstärkt und deutlich gemacht. Die IG Freie Theaterarbeit wurde im letzten Jahr und auch in diesem Jahr leider sehr oft mit Problemen der Beschäftigungs- und Vertragsgestaltung konfrontiert, die in sehr vielen Fällen zu Ungunsten der Künstler*innen formuliert und gehandhabt wurden. Umso wichtiger ist es, jetzt und in Zukunft auch die soziale Verantwortung als Dienstgeber*in ernst- und wahrzunehmen.
Die IG Freie Theaterarbeit empfiehlt daher österreichischen Theaterunternehmer*innen und Festspielen / Festivals / Vereinen / Gruppen / Companies folgenden Kriterienkatalog für ein faires Arbeiten in der darstellenden Kunst, um Ärger und Angst bei den Künstler*innen zu vermeiden und ein starkes Fundament für die Entfaltung ihrer Kreativität sowie gutes – und kooperatives – künstlerisches Arbeiten zu gewährleisten.
Folgende Kriterien werden dabei hervorgehoben:
1. Verträge laut TAG (Theaterarbeitsgesetz) und ABGB
2. Kein Missbrauch der Machtstrukturen bei Vertragsunterfertigung
3. Frühzeitige Unterfertigung der Verträge
4. Einseitiger Rücktritt vom Vertrag
5. Höhere Gewalt
6. Einseitige Verschiebung der Projekte
7. Angemessenheit bei Konventionalstrafen
Die Empfehlungen der IGFT für Vertragsgestaltungen hier lesen.
Es ist insbesondere festzuhalten, dass das unternehmerische Risiko nicht auf die Dienstnehmer*innen abzuwälzen ist. Dies entspricht nicht den Treue- und Obsorgepflichten des*der Dienstgeber*in und wäre ggf. auch als sittenwidrig zu werten. Eine soziale Absicherung für die Künstler*innen ist nicht nur in Zeiten der Krise enorm wichtig, eine korrekte Vertragsgestaltung sollte immer die Voraussetzung für jede Art von Arbeiten sein.
Die Empfehlungen werden von der IG Freie Theaterarbeit verstärkt auch an die Künstler*innen vermittelt, um ein Bewusstsein für deren Rechte und Pflichten zu schaffen.