Einzelförderungen Stadt Wien / MA 7: Anhebung der Fördergrenze für natürliche Personen auf 30.000€

  • von

Die Stadt Wien / MA 7 – Bereich Darstellende Kunst – werden die Förderrichtlinien insofern anpassen, dass an natürliche Personen Einzelförderungen bis zu EUR 30.000,- gewährt werden können (bisher max. EUR 10.000,-). Die Anhebung gilt ab sofort, auch für die Einreichungen bis zum 15.02.

Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:

  • Antragsteller*in und Fördernehmer*in müssen ident sein, d.h. eine nachträgliche Vereinsgründung und Abwicklung der Förderung über diesen Verein ist nicht möglich
  • Die Förderung muss auf ein Konto ausbezahlt werden, das auf den/die Fördernehmer*in lautet
  • Alle Rechnungen müssen an den/die Fördernehmer*in adressiert sein (wichtig bei Belegskontrollen z.B. im Zuge von Vor-Ort-Kontrollen), d.h. alle Ausgaben im Rahmen des geförderten Projekts müssen auch über das Konto des Fördernehmers bzw. der Fördernehmerin abgewickelt werden. Eine Weitergabe der Förderung ist laut Richtlinien nicht erlaubt.

Weitere Informationen zur Einreichung hier.

Erzähl es deinen Freund:innen